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   RG, 29.01.1906 - Rep. VI. 175/05   

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https://dejure.org/1906,193
RG, 29.01.1906 - Rep. VI. 175/05 (https://dejure.org/1906,193)
RG, Entscheidung vom 29.01.1906 - Rep. VI. 175/05 (https://dejure.org/1906,193)
RG, Entscheidung vom 29. Januar 1906 - Rep. VI. 175/05 (https://dejure.org/1906,193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen hat der durch eine unerlaubte Handlung Beschädigte für ein mitwirkendes Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der für ihn handelnden Hilfspersonen auf Grund der in § 254 Abs. 2 B.G.B. am Schlusse ausgesprochenen Verweisung auf § ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 62, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50

    Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des

    Die Ansicht, ein derartiges Verhältnis liege nicht nur in den Fällen des § 254 Abs. 2 BGB vor, vielmehr sei auch § 254 Abs. 1 der Ausfluss einer solchen Rechtspflicht ("Verschulden gegen sich selbst"; "jeder sei verpflichtet, sich und seine Güter vor Schaden zu bewahren"; "jedermann habe die dem normalen Menschen obliegende Sorgfaltspflicht auf seine Person und sein Vermögen anzuwenden"), hat das Reichsgericht bereits in RGZ 62, 346 (349) überzeugend damit zurückgewiesen, dass diese Verpflichtungen des Geschädigten nur solche gegen sich selbst sind und dass sie nicht, wie in § 278 BGB verlangt wird, gegenüber dem schädigenden Dritten bestehen.

    der Geschäftsherr für unerlaubte Handlungen seiner gesetzlichen Vertreter (Ausnahmen in § § 31, 89 BGB) garnicht und für die von Hilfspersonen nur in den Grenzen des § 831 BGB einzutreten habe (vgl. auch RGZ 62, 346 [349/50]).

    Auf die Rechtsungleichheit zwischen dem Umfang der Haftung auf Seiten des Schädigers und des Geschädigten bei einer so weiten Auslegung des § 254 BGB war bereits unter Hinweis auf RGZ 62, 346 [349/50] eingegangen.

    Gehilfen des Geschädigten nicht berücksichtigt, die für den Fall besteht, dass diese Personengruppen den Schaden durch ihr Verhalten mitverschuldet haben (vgl. RGZ 62, 346 [350]).

  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auch in RGZ 62, 346, in der das Reichsgericht der Bahn gegen ein unentgeltlich befördertes und durch den Bahnbetrieb verletztes dreijähriges Kind die Berufung auf das Verschulden der Kutter versagt hat, ist davon ausgegangen, daß schuldrechtliche Beziehungen zwischen Kind und Bahn vor dem Schadensereignis nicht vorlagen.
  • BGH, 28.04.1952 - III ZR 118/51

    Verkehrssicherungspflicht für eingebrachtes Gut

    Sie beruht auf den Ausführungen des Reichsgerichts (RGZ 62, 346 [350]) zu einem Unfall, den ein dreijähriges Kind dadurch erlitt, dass es aus einem fahrenden Eisenbahnzug stürzte.
  • AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den

    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass es sich bei § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB um eine sog. Rechtsgrundverweisung handelt (so zutreffend RG, Urt. v. 29.01.1906 - VI 175/05, RGZ 62, 346, 348; BGH, Urt. v. 08.03.1951 - III ZR 65/50, BGHZ 1, 248, 249; BGH, Urt. v. 28.05.1957 - VI ZR 136/56, BGHZ 24, 325, juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 16.01.1979 - VI ZR 243/76, BGHZ 73, 190, juris Rn. 8; BGH, Urt. v. 01.03.1988 - VI ZR 190/87, BGHZ 103, 338; BGH, Urt. v. 12.11.1991 - VI ZR 7/91, BGHZ 116, 60, 74; KG, Urt. v. 31.10.1994 - 12 U 4031/93, VersR 1996, 235, 236; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.01.1978 - 4 U 136/77, NJW 1978, 891, juris Rn. 12; OLG Naumburg, Urt. v. 31.03.2000 - 6 U 167/99, OLG-NL 2001, 148 f., juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.02.2009 - 4 U 210/08, NJW-RR 2009, 894, juris Rn. 12; OLG Hamm, Urt. v. 14.11.1994 - 6 U 101/94, NJW 1995, 2233; OLG Schleswig, Urt. v. 16.08.2001 - 11 U 66/98, VersR 2003, 82 f., juris Rn. 49; OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.05.2006 - 4 UH 711/04, NJW-RR 2006, 1165 ff., juris Rn. 34; ebenso aus dem Schrifttum MünchKomm-BGB/ Oetker , 5. Aufl. 2006, § 254 Rn. 129 m.w.N. in Fn. 2; Erman /Kuckuk , BGB, § 254 Rn. 72; Looschelders , Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht, 1999, .
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