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   FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 295/03   

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https://dejure.org/2005,23803
FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 295/03 (https://dejure.org/2005,23803)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2005 - VI 295/03 (https://dejure.org/2005,23803)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - VI 295/03 (https://dejure.org/2005,23803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 42e
    Anrufungsauskunft im Lohnsteuerabzugsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anrufungsauskunft im Lohnsteuerabzugsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besteuerung einer als Ausgleichszahlung für bereits erworbene Versorgungsanwartschaften geleistete Abfindungszahlung; Änderung eines Steuerbescheides; Auswirkungen einer dem Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren erteilte Anrufungsauskunft auf das ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.10.1992 - VI R 97/90

    Beschränkte Bindung an Anrufungsauskunft

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 295/03
    Dieser Zweck wird durch die Verbindlichkeit der Auskunft nur für das Lohnsteuerabzugsverfahren erfüllt (BFH-Urteil vom 9.10.1992, VI R 97/90, BStBl II 1993, 166 ).

    Durch § 42e EStG soll insoweit keine Besserstellung des Arbeitnehmers eintreten (BFH-Urteil vom 9.10.1992, VI R 97/90, BStBl II 1993, 166 ).

  • BFH, 16.07.1997 - XI R 85/96

    Keine Auflösung des Dienstverhältnisses bei Arbeitgeberwechsel durch

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 295/03
    Die Ausgleichszahlung war danach keine Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes im Sinne von § 3 Nr. 9 EStG , sondern löste bereits erworbene Versorgungsanwartschaften ab (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.7.1997, XI R 85/96; BStBl II 1997, 666 ).
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