Rechtsprechung
FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 295/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 42e
Anrufungsauskunft im Lohnsteuerabzugsverfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anrufungsauskunft im Lohnsteuerabzugsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besteuerung einer als Ausgleichszahlung für bereits erworbene Versorgungsanwartschaften geleistete Abfindungszahlung; Änderung eines Steuerbescheides; Auswirkungen einer dem Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren erteilte Anrufungsauskunft auf das ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.10.1992 - VI R 97/90
Beschränkte Bindung an Anrufungsauskunft
Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 295/03
Dieser Zweck wird durch die Verbindlichkeit der Auskunft nur für das Lohnsteuerabzugsverfahren erfüllt (BFH-Urteil vom 9.10.1992, VI R 97/90, BStBl II 1993, 166 ).Durch § 42e EStG soll insoweit keine Besserstellung des Arbeitnehmers eintreten (BFH-Urteil vom 9.10.1992, VI R 97/90, BStBl II 1993, 166 ).
- BFH, 16.07.1997 - XI R 85/96
Keine Auflösung des Dienstverhältnisses bei Arbeitgeberwechsel durch …
Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 295/03
Die Ausgleichszahlung war danach keine Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes im Sinne von § 3 Nr. 9 EStG , sondern löste bereits erworbene Versorgungsanwartschaften ab (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.7.1997, XI R 85/96; BStBl II 1997, 666 ).