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BFH, 17.01.1969 - VI 367/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Umwandlungsgewinns - Vermögensabgabeschuld - Verbindlichkeit - Geschäftswert
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 96, 47
- DB 1969, 1631
- BStBl II 1969, 540
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.10.1968 - I 85/65
Berücksichtigung der VA (Vermögensabgabe) einer umgewandelten Gesellschaft durch …
Auszug aus BFH, 17.01.1969 - VI 367/65
Der VI. Senat tritt dem Urteil des I. Senats I 85/65 vom 16. Oktober 1968 (BFH 94, 228) in der Auffassung bei, daß bei der Ermittlung eines nach § 4 UmwStG sich ergebenden Umwandlungsgewinns die übernommene Vermögensabgabeschuld als Verbindlichkeit anzusetzen ist, ohne daß in gleicher Höhe ein Geschäftswert aktiviert werden muß.In dieser Hinsicht tritt der erkennende Senat dem Urteil des I. Senats I 85/65 vom 16. Oktober 1968 (BFH 94, 228, BStBl II 1969, 147) bei, der für den von ihm entschiedenen Fall die Berücksichtigung der übernommenen Vermögensabgabeschuld ohne die gleichzeitige Aktivierung eines Geschäftswerts ebenfalls zugelassen hat.
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BFH, 17.01.1969 - VI 367/65
Auch das Bundesverfassunngsgericht kann nur die Überschreitung gewisser äußerster Grenzen beanstanden (vgl. BVerfGE 3 S. 58 [135, 136]; Bd. 9 S. 201 [206]).". - BFH, 27.06.1960 - I 113/59 S
Wertansatz des Betriebsvermögen bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf die …
Auszug aus BFH, 17.01.1969 - VI 367/65
Es ist unter Hinweis auf die zustimmenden Ausführungen von Thiel (BB 1960, 1160) und Grieger (BB 1960, 894) zu dem Urteil des BFH I 113/59 S vom 27. Juni 1960 (BFH 71, 274, BStBl III 1960, 351) nach wie vor der Ansicht, daß die Vermögensabgabeschuld den Umwandlungsgewinn nicht mindern könne.
- BFH, 24.01.2018 - I R 48/15
Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer …
Somit stellt sich die Aufwärtsverschmelzung aus Sicht der Muttergesellschaft als ein tauschähnlicher Vorgang dar, der einer Veräußerung der Anteile gleichzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2013 I R 24/12, BFHE 240, 115; BFH-Urteile vom 23. Januar 2002 XI R 48/99, BFHE 198, 124, BStBl II 2002, 875; vom 17. Januar 1969 VI 367/65, BFHE 96, 47, BStBl II 1969, 540). - BFH, 27.10.1977 - IV R 60/74
Behandlung der durch die Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer …
Für § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, der sich im Wortlaut mit § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit decke, sei dies bereits entschieden (Urteile des RFH vom 15. Dezember 1932 VI A 1042/32 und vom 30. Mai 1933 VI A 2102/31, RStBl 1933, 225 und 1010; vgl. auch Urteil des BFH vom 17. Januar 1969 VI 367/65, BFHE 96, 47 [53], BStBl II 1969, 540).Auch das BFH-Urteil VI 367/65 trage die Entscheidung des FG nicht.
Sie ist eine auf dem Betrieb als Ganzem lastende Realsteuer, die vom Gewerbeertrag, dem Gewerbekapital (und eventuell auch von der Lohnsumme) und anderen, die Objektbezogenheit der Steuer unterstreichenden Faktoren abhängig ist und zum einzelnen Geschäftsvorfall in keiner unmittelbaren Beziehung steht (vgl. dazu BFH-Urteil VI 367/65;… EStR 1974 Abschn. 140 Abs. 3, und Blümich-Falk, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 10. Aufl., Anm. 8 zu § 6 b EStG).
Ein solcher Ansatz der Gewerbesteuer, sozusagen als zusätzlicher, den auszusondernden Gewinn mindernder Aufwand neben den eigentlichen Veräußerungskosten schwebte offenbar dem VI. Senat im Urteil VI 367/65 vor, das zu dem nicht mehr geltenden UmwStG vom 11. Oktober 1957 (BGBl I 1957, 1713, BStBl I 1957, 468) ergangen ist.
- BFH, 09.10.1974 - I R 122/73
GmbH - Umwandlung - KG - Übernahmeverlust - Nachträgliche Einbuchung - …
Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Vorschrift des § 4 Abs. 1 UmwStG 1957 grundsätzlich den Ausweis eines Übernahmeverlustes zuläßt, wenn bei verschmelzender Umwandlung der Buchwert der untergehenden Beteiligung (GmbH-Anteile) trotz Aufstockung der Buchwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter der untergehenden Kapitalgesellschaft bis zur Höhe ihres Teilwerts nicht erreicht wird (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1968 I 85/65, BFHE 94, 228, BStBl II 1969, 147, und vom 17. Januar 1969 VI 367/65, BFHE 96, 47, BStBl II 1969, 540, zur Frage der Berücksichtigung der Vermögensabgabe der untergehenden Kapitalgesellschaft als Betriebsschuld der übernehmenden Personengesellschaft -- § 4 Abs. 3 UmwStG 1957 -- ohne Einbuchung eines den Verlust ausgleichenden Geschäftswerts).