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   BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02   

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https://dejure.org/2004,10752
BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02 (https://dejure.org/2004,10752)
BFH, Entscheidung vom 07.01.2004 - VI B 108/02 (https://dejure.org/2004,10752)
BFH, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - VI B 108/02 (https://dejure.org/2004,10752)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage der Anwendung von Sachbezugswerten bei kostenloser und verbilligter Überlassung von Unterkünften der Höhe nach - Wertbestimmung anch der so genannten Sachbezugsverordnung - Ansatz des Wertes für die Überlassung einer Unterkunft

  • Judicialis

    SGB IV § 17 Abs. 1 Nr. 3; ; SachBezV § 3; ; SachBezV § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachbezugswerte

  • datenbank.nwb.de

    Verbindliche Übernahme der amtlichen Sachbezugswerte bei kostenloser und verbilligter Überlassung von Unterkünften für Besteuerungszwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02
    Da es sich bei diesem Sachbezugswert um eine gesetzliche Regelung im materiellen Sinne handelt, kann sich die Klägerin auch nicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung berufen, wonach in Verwaltungsvorschriften angesetzte Pauschbeträge dann keine Anwendung finden können, wenn sie offensichtlich unzutreffend sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000; vom 29. April 1988 VI R 175/83, BFHE 153, 359, BStBl II 1988, 780; Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl., § 5 Rz. 20 ff., 25).
  • BFH, 05.04.1995 - I B 126/94

    Ausdehnung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung zur Überprüfung

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02
    Die Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig; sie lässt sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 1995 I B 126/94, BFHE 177, 231, BStBl II 1995, 496; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 28, m.w.N.).
  • BFH, 06.02.1987 - VI R 24/84

    1. Aufwendungen für zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02
    Diese Rechtsauffassung wird allseits geteilt (z.B. Blümich/ Glenk, Einkommensteuergesetz, § 8 Rz. 130; Birk in Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 8 EStG Anm. 123; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 8 EStG Rn. 470; Jachmann in Lademann, Einkommensteuergesetz, § 8 Anm. 144; Adamek in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 8 Rn. 161; Thomas in Personalbuch 2003, Stichwort Sachbezug Rz. 26; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort Sachbezüge Rz. 33; Coler/Naeve, Der Betrieb --DB-- 1995, 1484, 1485; vgl. auch BFH-Urteil vom 6. Februar 1987 VI R 24/84, BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355 unter 3.; R 31 Abs. 4 der Lohnsteuer-Richtlinien 2003).
  • BFH, 29.04.1988 - VI R 175/83

    Zu den Voraussetzungen einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung bei

    Auszug aus BFH, 07.01.2004 - VI B 108/02
    Da es sich bei diesem Sachbezugswert um eine gesetzliche Regelung im materiellen Sinne handelt, kann sich die Klägerin auch nicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung berufen, wonach in Verwaltungsvorschriften angesetzte Pauschbeträge dann keine Anwendung finden können, wenn sie offensichtlich unzutreffend sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000; vom 29. April 1988 VI R 175/83, BFHE 153, 359, BStBl II 1988, 780; Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl., § 5 Rz. 20 ff., 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 5 R 3187/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Zurverfügungstellung von

    Der BFH hat die Frage, ob die einschlägigen Sachbezugswerte (der SachBezV) vor Inkrafttreten der Billigkeitsregelung in § 3 Abs. 3 SachBezV zum 01.01.2004 in Fällen der vorliegenden Art zwingend anzuwenden sind und eine Abweichung im Fall der Unbilligkeit nicht im Festsetzungs-, sondern allenfalls im Erhebungsverfahren (§ 227 Abgabenordnung, AO) stattfinden kann, ersichtlich (erst) durch Urteil vom 23.08.2007 (- VI R 74/04 -, in juris) abschließend - zuvor Beschlüsse des BFH vom 07.01.2004, - VI B 108/02 - und vom 06.06.2005, - VI B 145/04 - beide in juris) - revisionsgerichtlich geklärt.
  • BFH, 23.08.2007 - VI R 74/04

    Anwendung der Sachbezugsverordnung bei verbilligter Überlassung von Unterkünften

    b) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschlüsse vom 7. Januar 2004 VI B 108/02, BFH/NV 2004, 1087, vom 6. Juni 2005 VI B 145/04, BFH/NV 2005, 1793) ist der sich nach § 2 i.V.m. § 3 bzw. § 5 SachBezV in ihrer in den Streitjahren jeweils gültigen Fassung ergebende Wert für die Überlassung einer Unterkunft, der ggf. in Sonderfällen nach § 3 Abs. 2 SachBezV --wie hier in zwischen den Beteiligten unstreitigem Maße geschehen-- durch Abschläge zu mindern ist, im Festsetzungsverfahren zwingend anzusetzen.

    Da es sich --wie der Senat bereits in seinem Beschluss in BFH/NV 2004, 1087 (unter 4. der Gründe, m.w.N.) hervorgehoben hat-- bei den Sachbezugswerten um gesetzliche Regelungen im materiellen Sinne handelt, ist für sie die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach in Verwaltungsvorschriften angesetzte Pauschbeträge dann keine Anwendung finden können, wenn sie offensichtlich unzutreffend sind, nicht einschlägig.

    Dass sich die in der SachBezV festgesetzten Werte in einem nicht mehr im Rahmen der Vereinfachung liegenden Ausmaß von dem tatsächlichen Verkehrswert entfernt hätten (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355, m.w.N.) und sie deshalb zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen, hat der erkennende Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2004, 1087 (unter 4. der Gründe) ausdrücklich verneint.

  • FG Düsseldorf, 24.07.2014 - 11 K 1586/13

    Berechnung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und

    Der Steuerpflichtige hat keine Möglichkeit, im Einzelfall einen geringeren Sachbezugswert nachzuweisen (BFH Urteil vom 7. Januar 2004 Az. VI B 108/02, BFH/NV 2004, 1087).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 204/00

    Möglichkeit einer Billigkeitsmaßnahme bei überhöhten Sachbezugswerten -

    Die vom FA angeführte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 07.01.2004 VI B 108/02, BFH/NV 2004, 1087) stehe einer Abweichung von den amtlichen Sachbezugswerten in Fällen einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung nicht grundsätzlich entgegen; die Entscheidung des BFH sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass in dem dort beurteilten Fall Anhaltspunkte dafür, dass die Sachbezugswerte in zahlreichen Fällen zu einer nicht hinnehmbaren Übermaßbesteuerung führen würden, lediglich behauptet, aber nicht ausreichend vorgetragen worden seien.

    cc) Mit dieser Auffassung weicht der Senat nicht von der Entscheidung des BFH vom 07.01.2004 (a.a.O.) ab.

  • BFH, 06.06.2005 - VI B 145/04

    Amtliche Sachbezugswerte; Ortsbesichtigung von Unterkünften

    Denn das FG hat in seinem Urteil unter Hinweis auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 7. Januar 2004 VI B 108/02 (BFH/NV 2004, 1087) entschieden, dass die amtlichen Sachbezugswerte in den Streitjahren nach § 8 Abs. 2 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 3 der Sachbezugsverordnung für den dort genannten Personenkreis auch der Höhe nach zwingend für die Besteuerung zu übernehmen waren.
  • FG Niedersachsen, 29.09.2015 - 4 K 11/14
    Diese setzen sich aus den auf die beiden Monate entfallenden Zahlungen an die Z einschließlich der anteiligen Vermittlungsgebühren in Höhe von insgesamt 3.740 EUR und den Beträgen für Unterkunft und Verpflegung laut Sachbezugsverordnung in Höhe von 2 x 423 EUR zusammen (§ 8 Abs. 2 S. 6, 7 EStG in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung, vgl. BFH-Urteil vom 7. Januar 2004 VI B 108/02, BFH/NV 2004, 1087).
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