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   BFH, 29.01.2008 - VI B 108/06   

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https://dejure.org/2008,17214
BFH, 29.01.2008 - VI B 108/06 (https://dejure.org/2008,17214)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2008 - VI B 108/06 (https://dejure.org/2008,17214)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - VI B 108/06 (https://dejure.org/2008,17214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; verdeckte Lohnzahlungen über einen Dritten; tatrichterliche Überzeugungsbildung; Verfahrensfehler; Sachaufklärungsrüge

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zu den Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich verdeckter Lohnzahlungen über einen Dritten; Sachaufklärungsrüge dient nicht dazu Beweisanträge zu ersetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.03.1996 - VIII B 134/95

    Die Sachaufklärungsrüge in der vermeintlichen Funktion Beweisanträge zu ersetzen

    Auszug aus BFH, 29.01.2008 - VI B 108/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass eine Sachaufklärungsrüge insbesondere nicht dazu dient, Beweisanträge zu ersetzen, die eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, aber --wie hier-- zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2004 VI B 143/04, nicht veröffentlicht; vom 12. März 1996 VIII B 134/95, BFH/NV 1996, 691, m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2006 - V B 80/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Erledigung eines VA

    Auszug aus BFH, 29.01.2008 - VI B 108/06
    Die Bedeutung der Sache darf sich dabei nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpfen, sondern muss eine Vielzahl gleichartiger Fälle betreffen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. März 2006 V B 80/05, BFH/NV 2006, 1250; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.12.2004 - VI B 67/03

    Abgrenzung Arbeitslohn - Leistung aufgrund anderer Rechtsbeziehung

    Auszug aus BFH, 29.01.2008 - VI B 108/06
    Die Klägerin verkennt, dass die tatrichterliche Überzeugungsbildung, die Tatsachen- bzw. Sachverhaltswürdigung sowie diesbezügliche Schlussfolgerungen einer Nachprüfung durch den BFH weitgehend entzogen sind (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; z.B. BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004 VI B 67/03, BFH/NV 2005, 702).
  • BFH, 06.12.2004 - VI B 143/04

    Wechselwirkung zwischen Mitwirkung der Beteiligten und gerichtlicher

    Auszug aus BFH, 29.01.2008 - VI B 108/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass eine Sachaufklärungsrüge insbesondere nicht dazu dient, Beweisanträge zu ersetzen, die eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, aber --wie hier-- zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2004 VI B 143/04, nicht veröffentlicht; vom 12. März 1996 VIII B 134/95, BFH/NV 1996, 691, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2000 - VI B 384/98

    Beweiswürdigung; Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 29.01.2008 - VI B 108/06
    Im Übrigen betrifft das Vorbringen gegen eine vom FG vorgenommene Tatsachenwürdigung einen die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigenden materiell-rechtlichen Mangel der Vorentscheidung (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281; vom 25. Januar 2000 VI B 384/98, BFH/NV 2000, 868).
  • BFH, 01.04.1999 - VII R 51/98

    Lohnsteueranrechnung bei verdecktem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BFH, 29.01.2008 - VI B 108/06
    Hinsichtlich der von der Klägerin in Bezug auf verdeckte Lohnzahlungen aufgeworfenen Rechtsfragen fehlt es sowohl an einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Gründen der Vorentscheidung als auch mit der hierzu ergangenen und vom FG angeführten Rechtsprechung (vgl. etwa BFH-Urteil vom 1. April 1999 VII R 51/98, BFH/NV 2000, 46; vgl. auch Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 38 Rz 9, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2006 - III B 198/05

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegung

    Auszug aus BFH, 29.01.2008 - VI B 108/06
    Im Übrigen betrifft das Vorbringen gegen eine vom FG vorgenommene Tatsachenwürdigung einen die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigenden materiell-rechtlichen Mangel der Vorentscheidung (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281; vom 25. Januar 2000 VI B 384/98, BFH/NV 2000, 868).
  • BFH, 22.01.2007 - VI B 98/06

    NZB: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 29.01.2008 - VI B 108/06
    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind (nur) Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 22. Januar 2007 VI B 98/06, BFH/NV 2007, 949).
  • BFH, 07.05.2014 - VI R 73/12

    Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

    Eine Drittzuwendung ist dem Arbeitnehmer immer dann als Arbeitslohn zuzurechnen, wenn ihm über den Dritten, beispielsweise einen Familienangehörigen, ein Vorteil für geleistete Dienste zugewendet wird (Senatsurteil vom 16. Mai 2013 VI R 7/11, BFHE 241, 525; vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2008 VI B 108/06, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2022 - 3 K 1147/20

    Von den US-amerikanischen Streitkräften gewährte Privilegien als Einkünfte aus

    Eine Drittzuwendung ist dem Arbeitnehmer immer dann als Arbeitslohn zuzurechnen, wenn ihm über den Dritten, beispielsweise einen Familienangehörigen, ein Vorteil für geleistete Dienste zugewendet wird (BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 VI R 7/11, BFHE 241, 525; vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 VI B 108/06).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2022 - 3 V 1569/21

    Zur Besteuerung von Angestellten selbständiger Organisationen

    Eine Drittzuwendung ist dem Arbeitnehmer immer dann als Arbeitslohn zuzurechnen, wenn ihm über den Dritten, beispielsweise einen Familienangehörigen, ein Vorteil für geleistete Dienste zugewendet wird (BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 VI R 7/11, BFHE 241, 525; vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 VI B 108/06).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2022 - 3 K 1414/20

    Zur Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee

    Eine Drittzuwendung ist dem Arbeitnehmer immer dann als Arbeitslohn zuzurechnen, wenn ihm über den Dritten, beispielsweise einen Familienangehörigen, ein Vorteil für geleistete Dienste zugewendet wird (BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 VI R 7/11, BFHE 241, 525; vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 VI B 108/06).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 3 V 1148/20

    Zur Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee

    Eine Drittzuwendung ist dem Arbeitnehmer immer dann als Arbeitslohn zuzurechnen, wenn ihm über den Dritten, beispielsweise einen Familienangehörigen, ein Vorteil für geleistete Dienste zugewendet wird (BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 VI R 7/11, BFHE 241, 525; vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 VI B 108/06).
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