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   BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15   

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https://dejure.org/2016,15854
BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15 (https://dejure.org/2016,15854)
BFH, Entscheidung vom 18.04.2016 - VI B 120/15 (https://dejure.org/2016,15854)
BFH, Entscheidung vom 18. April 2016 - VI B 120/15 (https://dejure.org/2016,15854)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zivilprozesskosten eines Betrugsopfers - Zulassung der Revision wegen Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 33, EStG VZ 2009
    Zivilprozesskosten eines Betrugsopfers - Zulassung der Revision wegen Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Zivilprozesskosten eines Betrugsopfers - Zulassung der Revision wegen Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 33 EStG 2009, EStG VZ 2009
    Zivilprozesskosten eines Betrugsopfers - Zulassung der Revision wegen Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 33 EStG, § 108 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit von Prozesskosten zur Abwehr eines betrügerischen Verhaltens des Vertragspartners als außergewöhnliche Belastungen

  • rewis.io

    Zivilprozesskosten eines Betrugsopfers - Zulassung der Revision wegen Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit von Prozesskosten zur Abwehr eines betrügerischen Verhaltens des Vertragspartners als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 33 Abs. 1 S. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit von Prozesskosten zur Abwehr eines betrügerischen Verhaltens des Vertragspartners als außergewöhnliche Belastungen

  • datenbank.nwb.de

    Zivilprozesskosten eines Betrugsopfers nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig; keine Revisionszulassung bei Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zivilprozesskosten eines Betrugsopfers - als außergewöhnliche Belastung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.06.2015 - VI R 17/14

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15
    Der beschließende Senat hat mit Urteil vom 18. Juni 2015 VI R 17/14 (BFHE 250, 153, BStBl II 2015, 800) entschieden, unter welchen Voraussetzungen Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen sind.

    Das Finanzgericht (FG) hat die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 250, 153, BStBl II 2015, 800 seiner Entscheidung zugrunde gelegt und auf den Einzelfall angewendet.

    Die Kosten eines zur Schadensbeseitigung oder -minderung geführten Zivilprozesses sind auch bei Betrugsopfern mithin nach allgemeinen Grundsätzen nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG berücksichtigungsfähig, wenn der Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 250, 153, BStBl II 2015, 800, Rz 17 ff.).

  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine

    Auszug aus BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15
    Dazu muss auch dargetan werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2013 XI B 116/12, BFH/NV 2013, 1640; vom 24. Februar 2014 XI B 15/13, BFH/NV 2014, 839; vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2012 - VI B 120/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw.

    Auszug aus BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15
    Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, etwa Senatsbeschluss vom 24. Mai 2012 VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, m.w.N.).
  • BFH, 04.11.2010 - VII B 60/10

    Tarifierung von TFT-Farbmonitoren als solche "von der hauptsächlich in einem

    Auszug aus BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15
    Mit Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des Urteils einschließlich der Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2010 VII B 60/10, BFH/NV 2011, 869).
  • BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15
    Dazu muss auch dargetan werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2013 XI B 116/12, BFH/NV 2013, 1640; vom 24. Februar 2014 XI B 15/13, BFH/NV 2014, 839; vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.05.1995 - III R 12/92

    Vergebliche Zahlungen für Grundstückserwerb und Bau eines selbst zu nutzenden

    Auszug aus BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15
    cc) Mit Urteil vom 19. Mai 1995 III R 12/92 (BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774) hat der BFH zudem entschieden, dass vergebliche Zahlungen für den Erwerb eines Grundstücks und für die Erstellung eines selbst zu nutzenden Einfamilienhauses (Maklerkosten, Werklohnvorauszahlungen), zu denen der Steuerpflichtige durch einen Betrug seiner Vertragspartner veranlasst worden ist und für die er nach dem Scheitern der Verträge keine realisierbaren Ersatzansprüche erworben hat, nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13

    Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch

    Auszug aus BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15
    Dazu muss auch dargetan werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2013 XI B 116/12, BFH/NV 2013, 1640; vom 24. Februar 2014 XI B 15/13, BFH/NV 2014, 839; vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2013 - III B 115/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen

    Auszug aus BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15
    Dies gilt auch für entscheidungserhebliche Tatsachen, die in den Entscheidungsgründen des Urteils mitgeteilt werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114; vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2012 - X B 91/11

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und

    Auszug aus BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15
    Dies gilt auch für entscheidungserhebliche Tatsachen, die in den Entscheidungsgründen des Urteils mitgeteilt werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 1114; vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2023 - V B 3/22

    Rückübertragung auf den Vollsenat nach Übertragung auf den Einzelrichter

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes können nicht als Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gerügt werden, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 Abs. 1 FGO) gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 18.04.2016 - VI B 120/15, BFH/NV 2016, 1160; vom 02.01.2019 - VIII B 131/18, BFH/NV 2019, 286 sowie vom 06.04.2005 - IX B 174/04, BFH/NV 2005, 1354).
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