Rechtsprechung
BFH, 04.05.2010 - VI B 156/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Doppelte Haushaltsführung: Haupthausstand am Wohnsitz der Eltern
- openjur.de
Doppelte Haushaltsführung: Haupthausstand am Wohnsitz der Eltern
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
Doppelte Haushaltsführung: Haupthausstand am Wohnsitz der Eltern
- Bundesfinanzhof
Doppelte Haushaltsführung: Haupthausstand am Wohnsitz der Eltern
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
Doppelte Haushaltsführung: Haupthausstand am Wohnsitz der Eltern - rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
Doppelte Haushaltsführung: Haupthausstand am Wohnsitz der Eltern - IWW
- rewis.io
Doppelte Haushaltsführung: Haupthausstand am Wohnsitz der Eltern
- ra.de
- rewis.io
Doppelte Haushaltsführung: Haupthausstand am Wohnsitz der Eltern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2
Bestehen eines Haupthausstandes neben einer Haushaltsführung am Beschäftigungsort als Voraussetzung für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung - datenbank.nwb.de
Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung eines Ledigen
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 22.10.2009 - 13 K 40/06
- BFH, 04.05.2010 - VI B 156/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BFH, 04.05.2010 - VI B 156/09
Zudem seien die Ausführungen des FG im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 sowie der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu den sog. Wegverlegungsfällen zu beurteilen.Insbesondere ist nicht ersichtlich, warum aus dem Beschluss des BVerfG vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 sowie der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den sog. Wegverlegungsfällen gefolgert werden kann, dass eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nur noch die Haushaltsführung am Beschäftigungsort voraussetzen soll.
- BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler
Auszug aus BFH, 04.05.2010 - VI B 156/09
Für eine schlüssige Divergenzrüge ist überdies weiterhin auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, unter 2.a und b der Gründe, m.w.N.). - BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der …
Auszug aus BFH, 04.05.2010 - VI B 156/09
Danach ist beispielsweise die finanzielle Beteiligung bei der Unterhaltung des Haupthausstandes keine unabdingbare Voraussetzung im Sinne eines Tatbestandsmerkmals (conditio sine qua non), sondern lediglich ein gewichtiges Indiz bei der Würdigung der gesamten Umstände des Falles (BFH-Urteil vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890). - BFH, 05.07.2005 - VI B 150/04
Urteilsbegründung; Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 04.05.2010 - VI B 156/09
Das ist insbesondere der Fall, wenn die Auslegung und Anwendung des revisiblen Rechts durch das FG objektiv willkürlich oder greifbar gesetzeswidrig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025; vgl. auch Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 200 ff.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 63 ff. und 75 ff.; jeweils m.w.N.). - BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06
NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von …
Auszug aus BFH, 04.05.2010 - VI B 156/09
Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist (BFH-Beschluss vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122).
- BFH, 18.06.2012 - VI B 108/11
Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung - Darlegung von …
Denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (…BFH-Beschlüsse vom 11. August 2010 VI B 143/09, BFH/NV 2010, 2230; vom 4. Mai 2010 VI B 156/09, BFH/NV 2010, 1443). - FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach § 9 Abs. 1 …
Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist, ist anhand der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen (…ständige Rechtsprechung z. B. BFH-Urteile vom 22.02.2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14.10.2004 VI R 82/02, BStBl II 2005, 98; vom 14.06.2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 1819; Beschluss vom 04.05.2010 VI B 156/09-Juris).