Rechtsprechung
   BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16124
BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07 (https://dejure.org/2007,16124)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2007 - VI B 17/07 (https://dejure.org/2007,16124)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2007 - VI B 17/07 (https://dejure.org/2007,16124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76, § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensmangel; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgemäße Bezeichnung des Verfahrensmangels des Verstoßes gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Rechtsfortbildung bei Werkvertragsleistungen bei Gerüstbauern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.05.2007 - VI B 143/06

    NZB: Rechtsfortbildung, LSt-Anrufungsauskunft, Bindungswirkung

    Auszug aus BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07
    Hierzu besteht regelmäßig Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt oder wenn gegen eine bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung gewichtige Argumente vorgebracht werden, die der BFH bisher noch nicht erwogen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2007 VI B 143/06, BFH/NV 2007, 1658; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 41, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07
    Denn auch insoweit hätte dargelegt werden müssen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2005 - III B 22/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07
    Die unterlassene rechtzeitige Rüge hat den endgültigen Rügeverlust zur Folge (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06

    NZB: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches

    Auszug aus BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07
    Denn die Rüge des Gehörsverstoßes setzt voraus, im Einzelnen substantiiert darzulegen, wozu sich die Klägerin nicht habe äußern können, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch (zusätzlich) vorgetragen hätte und dass dieser Vortrag --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697, m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2002 - VII B 66/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07
    Um den Revisionsgrund der Fortbildung des Rechts i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO "darzulegen", ist es --neben anderem-- erforderlich, konkret auf eine Rechtsfrage und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit einzugehen und eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herauszustellen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 38, 32).
  • BFH, 01.03.2017 - VI B 74/16

    Doppelte Haushaltsführung - kein eigener Hausstand im Haushalt der Eltern

    Auch insoweit hätte es mithin der Darlegung bedurft, dass ein entsprechender Zeugenbeweis der Eltern angeboten und die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. Senatsbeschluss vom 7. September 2007 VI B 17/07, BFH/NV 2007, 2327).
  • BFH, 20.08.2010 - IX B 41/10

    Zur verlängerten Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Eheleuten -

    Auch haben die Kläger nicht vorgetragen, dass sie die nach ihrer Ansicht fehlende Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung am 20. Januar 2010 gerügt hätten oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 7. September 2007 VI B 17/07, BFH/NV 2007, 2327).
  • BFH, 29.07.2009 - VI B 99/08

    Ermittlung der Lohnsteuer nach § 39c Abs. 1 Satz 1 EStG

    Davon ist auszugehen, wenn im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze und Leitlinien für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. September 2007 VI B 17/07, BFH/NV 2007, 2327; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41; jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht