Rechtsprechung
BFH, 20.08.2008 - VI B 17/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kein Werbungskostenabzug bei Verlusten in der privaten Vermögenssphäre
- IWW
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7; ; EStG § 17; ; EStG § 23; ; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kein Werbungskostenabzug bei Verlusten eines Wirtschaftsprüfers aus der Veräußerung von Aktien und Fondsanteilen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Werbungskosten - Veräußerung von Wertpapieren auf Verlangen des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 11.01.2008 - 13 K 4849/06
- BFH, 20.08.2008 - VI B 17/08
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 10.11.2005 - VI B 47/05
Werbungskostenabzug - Wertänderung bei Aktien
Auszug aus BFH, 20.08.2008 - VI B 17/08
So wurde Erwerbsaufwand anerkannt, wenn der Verlust bei der beruflichen Verwendung eintritt oder die Einwirkung auf das betreffende Wirtschaftsgut aus in der Berufssphäre liegenden Gründen erfolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. November 2005 VI B 47/05, BFH/NV 2006, 296, m.w.N;… Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 9 Rz 24 ff. und 56 ff.;… Schneider, Der Betrieb, Beilage 6/2006, S. 51 ff., insbesondere S. 56 f.; umfassend: Kreft in Herrmann/Heuer/ Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 9 EStG Rz 184 ff. und Anm. von Kühnen in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 831, 832 mit einschlägigen Beispielsfällen).c) Nach Maßgabe dieser Rechtsgrundsätze hat der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2006, 296 (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2005 9 K 7059/03 E, n.v.) in einem gleichgelagerten Fall ausführlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen der Verlust aus der Veräußerung von Aktien --nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F.-- als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden kann.
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
Auszug aus BFH, 20.08.2008 - VI B 17/08
Dieser Grundsatz gebietet es auch, Wertänderungen eines Wirtschaftsguts im Falle seiner Veräußerung (Veräußerungsgewinn bzw. -verlust) außer Ansatz zu lassen (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 836; BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 VI R 28/97, BFHE 191, 552, BStBl II 2000, 474;… vgl. auch Grube in Festschrift für Franz Klein, Köln, 1994, S. 913, 923). - FG Düsseldorf, 15.03.2005 - 9 K 7059/03
Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit; Aktienverkäufe; Verluste aus …
Auszug aus BFH, 20.08.2008 - VI B 17/08
c) Nach Maßgabe dieser Rechtsgrundsätze hat der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2006, 296 (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2005 9 K 7059/03 E, n.v.) in einem gleichgelagerten Fall ausführlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen der Verlust aus der Veräußerung von Aktien --nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F.-- als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden kann. - BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97
Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung
Auszug aus BFH, 20.08.2008 - VI B 17/08
Dieser Grundsatz gebietet es auch, Wertänderungen eines Wirtschaftsguts im Falle seiner Veräußerung (Veräußerungsgewinn bzw. -verlust) außer Ansatz zu lassen (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 836; BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 VI R 28/97, BFHE 191, 552, BStBl II 2000, 474;… vgl. auch Grube in Festschrift für Franz Klein, Köln, 1994, S. 913, 923).
- BFH, 17.09.2009 - VI R 24/08
Verlust aus Veräußerung der Beteiligung am Arbeitgeber bei Beendigung des …
Gemeinsam ist solchen berücksichtigungsfähigen Verlusten, dass das Wirtschaftgut --auch wenn es selbst als Einkunftsquelle genutzt wird-- dem spezifischen Risiko einer --hier-- beruflichen Erwerbshandlung ausgesetzt ist und aus diesem Grunde der Verlust eingetreten ist (BFH-Beschluss vom 20. August 2008 VI B 17/08, BFH/NV 2009, 13, m.w.N.). - BFH, 10.03.2016 - VI B 132/15
Berücksichtigung des Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung am …
So wurde Erwerbsaufwand anerkannt, wenn der Verlust bei der beruflichen Verwendung eintritt oder die Einwirkung auf das betreffende Wirtschaftsgut aus in der Berufssphäre liegenden Gründen erfolgt (Senatsurteil vom 17. September 2009 VI R 24/08, BFHE 226, 321, BStBl II 2010, 198;… vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 2009 VI B 126/08, BFH/NV 2009, 1267; vom 20. August 2008 VI B 17/08, BFH/NV 2009, 13;… vom 22. Februar 2007 VI B 99/06, BFH/NV 2007, 1297;… vom 10. November 2005 VI B 47/05, BFH/NV 2006, 296, m.w.N.; Schmidt/Loschelder, EStG, 34. Aufl., § 9 Rz 75 ff. und 85; Schneider, Der Betrieb, Beilage 6/2006, S. 51, 56 f.; umfassend: Kreft in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 190 ff., und Anmerkung von Kühnen in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 831, 832 mit einschlägigen Beispielsfällen).Deshalb liegt nach Ansicht des BFH bei wertender Betrachtung beispielsweise kein hinreichend --den Bezug zum Vermögen überlagerndes-- berufsspezifisches Risiko vor, wenn der Erwerb der Beteiligung Voraussetzung für die Teilnahme an einem Anreizlohnprogramm ist und die Anzahl der erworbenen Aktien dessen Bemessungsgrundlage bildet (…Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 1922) oder der Arbeitnehmer (Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) den Aktienverlust zur Vermeidung einer Kündigung realisiert, weil sein Arbeitgeber nach Übernahme des Mandats der betreffenden Aktiengesellschaft zur Wahrung von Unabhängigkeitsregeln auf dem Verkauf der Anteile besteht (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 13).
- BFH, 30.07.2013 - VI B 7/13
Zum Werbungskostenabzug bei Verlusten in der privaten Vermögenssphäre
So wurde Erwerbsaufwand anerkannt, wenn der Verlust bei der beruflichen Verwendung eintritt oder die Einwirkung auf das betreffende Wirtschaftsgut aus in der Berufssphäre liegenden Gründen erfolgt (Senatsurteil vom 17. September 2009 VI R 24/08, BFHE 226, 321, BStBl II 2010, 198;… vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 2009 VI B 126/08, BFH/NV 2009, 1267; vom 20. August 2008 VI B 17/08, BFH/NV 2009, 13;… vom 22. Februar 2007 VI B 99/06, BFH/NV 2007, 1297;… vom 10. November 2005 VI B 47/05, BFH/NV 2006, 296, m.w.N.; Schmidt/Loschelder, EStG, 32. Aufl., § 9 Rz 24 ff. und 56 ff.; Schneider, Der Betrieb, Beilage 6/2006, S. 51, 56 f.; umfassend: Kreft in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 184 ff., und Anmerkung von Kühnen in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 831, 832 mit einschlägigen Beispielsfällen).Deshalb liegt nach Ansicht des BFH bei wertender Betrachtung beispielsweise kein hinreichend --den Bezug zum Vermögen überlagerndes-- berufsspezifiziertes Risiko vor, wenn der Arbeitnehmer (Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) den Aktienverlust zur Vermeidung einer Kündigung, weil sein Arbeitgeber nach Übernahme des Mandats der betreffenden Aktiengesellschaft zur Wahrung von Unabhängigkeitsregeln auf dem Verkauf der Anteile besteht, realisiert (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 13).
- BFH, 29.04.2009 - VI B 126/08
Zum Werbungskostenabzug bei Verlusten in der privaten Vermögenssphäre - …
Insgesamt weist der Rechtsstreit keine grundsätzlichen, fallübergreifenden Rechtsfragen auf, die einer weitergehenden Klärung durch den BFH bedürften (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 20. August 2008 VI B 17/08, BFH/NV 2009, 13;… vom 22. Februar 2007 VI B 99/06, BFH/NV 2007, 1297;… vom 10. November 2005 VI B 47/05, BFH/NV 2006, 296;… vom 10. November 2005 VI B 141/04, BFH/NV 2006, 529). - FG Köln, 22.05.2013 - 7 K 187/10
Abgrenzung zwischen PKW und LKW
Gemeinsam ist solchen berücksichtigungsfähigen Verlusten, dass das Wirtschaftgut - auch wenn es selbst als Einkunftsquelle genutzt wird - dem spezifischen Risiko einer beruflichen Erwerbshandlung ausgesetzt und aus diesem Grunde der Verlust eingetreten ist (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 23.2.2011 9 K 45/08, EFG 2011, 1148; BFH-Beschluss vom 20.8. 2008 VI B 17/08, BFH/NV 2009, 13, m.w.N.; BFH-Urteil vom 17.9. 2009 VI R 24/08, BStBl. II 2010, 198). - FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 9 K 45/08
Steuerliche Behandlung des Verlustes eines an den Arbeitgeber geleisteten …
Gemeinsam ist solchen berücksichtigungsfähigen Verlusten, dass das Wirtschaftgut - auch wenn es selbst als Einkunftsquelle genutzt wird - dem spezifischen Risiko einer - hier - beruflichen Erwerbshandlung ausgesetzt ist und aus diesem Grunde der Verlust eingetreten ist (BFH-Beschluss vom 20. August 2008 - VI B 17/08, BFH/NV 2009, 13, m.w.N.; BFH-Urteil vom 17. September 2009 - VI R 24/08, BStBl. II 2010, 198).