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   BFH, 01.08.2016 - VI B 18/16   

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https://dejure.org/2016,34989
BFH, 01.08.2016 - VI B 18/16 (https://dejure.org/2016,34989)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2016 - VI B 18/16 (https://dejure.org/2016,34989)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2016 - VI B 18/16 (https://dejure.org/2016,34989)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Wiederbeschaffung von Möbeln nach einer Scheidung keine außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33, EStG VZ 2011, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 118 Abs 2
    Wiederbeschaffung von Möbeln nach einer Scheidung keine außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    Wiederbeschaffung von Möbeln nach einer Scheidung keine außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 EStG 2009, EStG VZ 2011, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 118 Abs 2 FGO
    Wiederbeschaffung von Möbeln nach einer Scheidung keine außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Neubeschaffung von Möbeln auf Grund gerichtlicher Hausratsteilung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Wiederbeschaffung von Möbeln nach einer Scheidung keine außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Neubeschaffung von Möbeln auf Grund gerichtlicher Hausratsteilung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 33 Abs. 2 S. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Neubeschaffung von Möbeln auf Grund gerichtlicher Hausratsteilung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Neu- oder Wiederbeschaffung von Möbeln nach einer Scheidung als Folgekosten der Scheidung keine außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederbeschaffung von Möbeln nach einer Scheidung - als außergewöhnliche Belastung?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Möbelbeschaffung nach Scheidung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    Auszug aus BFH, 01.08.2016 - VI B 18/16
    Im Kern wendet sich der Kläger nach Art einer Revisionsbegründung gegen die (vermeintlich) fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510).
  • BFH, 14.12.2011 - X B 85/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Klärungsfähigkeit - verspätetes Umformulieren der

    Auszug aus BFH, 01.08.2016 - VI B 18/16
    Daher können Rechtsfragen, die sich nur stellen können, wenn von einem anderen als dem vom Finanzgericht (FG) festgestellten Sachverhalt ausgegangen wird, im Revisionsverfahren nicht geklärt werden, es sei denn, es würden in Bezug auf diese Feststellungen zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben oder die Bindung des BFH an den festgestellten Sachverhalt entfiele aus anderen Gründen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2011 X B 85/11, BFH/NV 2012, 749).
  • BFH, 27.09.2010 - II B 164/09

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis -

    Auszug aus BFH, 01.08.2016 - VI B 18/16
    aa) Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie auf Grundlage der nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden tatsächlichen Feststellungen nicht entscheidungserheblich ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 2004 VII B 110/03, BFH/NV 2004, 1310; vom 4. November 2009 VI B 43/09, BFH/NV 2010, 852; vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193).
  • BFH, 08.04.2004 - VII B 110/03

    NZB: Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage, Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 01.08.2016 - VI B 18/16
    aa) Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie auf Grundlage der nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden tatsächlichen Feststellungen nicht entscheidungserheblich ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 2004 VII B 110/03, BFH/NV 2004, 1310; vom 4. November 2009 VI B 43/09, BFH/NV 2010, 852; vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193).
  • BFH, 24.05.2012 - VI B 120/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw.

    Auszug aus BFH, 01.08.2016 - VI B 18/16
    Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 24. Mai 2012 VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2011 - VI B 151/10

    Überraschungsentscheidung - Rechtliches Gehör - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 01.08.2016 - VI B 18/16
    Zur Darlegung einer Divergenz gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (Senatsbeschluss vom 15. März 2011 VI B 151/10, BFH/NV 2011, 1003).
  • BFH, 04.11.2009 - VI B 43/09

    Entgangene Mieteinnahmen keine außergewöhnliche Belastung - Grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 01.08.2016 - VI B 18/16
    aa) Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie auf Grundlage der nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden tatsächlichen Feststellungen nicht entscheidungserheblich ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 2004 VII B 110/03, BFH/NV 2004, 1310; vom 4. November 2009 VI B 43/09, BFH/NV 2010, 852; vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193).
  • BFH, 09.03.1962 - VI 177/61
    Auszug aus BFH, 01.08.2016 - VI B 18/16
    Dies gilt selbst dann, wenn der eine Ehegatte einen Teil der Möbel aufgrund einer richterlichen Teilungsanordnung dem anderen Ehegatten überlassen musste (Senatsurteil vom 9. März 1962 VI 177/61, Der Betrieb 1962, 726).
  • BFH, 16.05.1975 - VI R 163/73

    Aufwendungen des alleinschuldig geschiedenen Ehemannes für die Einrichtung des

    Auszug aus BFH, 01.08.2016 - VI B 18/16
    cc) Im Übrigen ist durch den BFH geklärt, dass die Neu- oder Wiederbeschaffung von Möbeln nach einer Scheidung --wie im Streitfall-- als Folgekosten der Scheidung keine außergewöhnliche Belastung darstellt (z.B. Senatsurteil vom 16. Mai 1975 VI R 163/73, BFHE 116, 24, BStBl II 1975, 538).
  • BFH, 29.11.2017 - VI B 45/17

    Steuerfreiheit für Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an der Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage, wenn der Beschwerdeführer von einem anderen als dem vom FG festgestellten, mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen Sachverhalt ausgeht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2016 VI B 18/16, BFH/NV 2016, 1708; vom 21. Mai 2013 III B 150/12, BFH/NV 2013, 1431; vom 29. November 2005 III B 53/05, BFH/NV 2006, 718, und vom 21. März 2003 VII B 197/02, BFH/NV 2003, 1103).
  • BFH, 14.03.2017 - V B 109/16

    Die Zuordnungsentscheidung ist eine materielle Voraussetzung des Rechts auf

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie auf Grundlage der nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden tatsächlichen Feststellungen nicht entscheidungserheblich ist (BFH-Beschluss vom 1. August 2016 VI B 18/16, BFH/NV 2016, 1708, Rz 5).
  • BFH, 24.07.2017 - XI B 37/17

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten unterliegt dem Regelsteuersatz -

    c) Verfahrensrügen, die die Bindung des Senats an diese Feststellungen entfallen lassen könnten (vgl. BFH-Beschluss vom 1. August 2016 VI B 18/16, BFH/NV 2016, 1708, Rz 5, m.w.N.), hat der Kläger nicht erhoben.
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