Rechtsprechung
   BFH, 26.02.2004 - VI B 188/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14597
BFH, 26.02.2004 - VI B 188/03 (https://dejure.org/2004,14597)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2004 - VI B 188/03 (https://dejure.org/2004,14597)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - VI B 188/03 (https://dejure.org/2004,14597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,14597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Erforderlichkeit einer höchstrichterlichen Leitentsch. zur Frage der ausreichenden Trennung der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers von denjenigen der übrigen Wohnräume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.12.1991 - VI R 101/87

    Eine zum Wohnzimmer hin offene Galerie kann mangels räumlicher Trennung vom

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VI B 188/03
    Entgegen der Auffassung des Beklagten und Beschwerdeführers (Finanzamt --FA--) weicht die Vorentscheidung insbesondere nicht von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87 (BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304) und VI R 110/90 (BFH/NV 1992, 380) ab.

    Das FG hat zutreffend ausgeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung des BFH die räumliche Trennung des Arbeitszimmers von den übrigen Räumen als wesentliches Beweisanzeichen für die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers zu werten ist (z.B. BFH-Urteil in BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304).

  • BGH, 13.05.2003 - VI ZB 76/02

    Voraussetzungen eines Divergenzfalls bei Zurückweisung eines

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VI B 188/03
    Das FA hat im Übrigen verkannt, dass eine höchstrichterliche Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dann erforderlich ist, wenn durch in der Vorentscheidung begangene Fehler --über den Einzelfall hinaus-- die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berührt werden (Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 200; Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 2002, 782; vgl. auch Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 13. Mai 2003 VI ZB 76/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2003, 1366; BFH-Beschluss vom 14. Juli 1999 VI B 114/99, BFH/NV 1999, 1634: keine Divergenz bei Einzelfallwürdigung durch FG).
  • BFH, 06.12.1991 - VI R 110/90

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung von Aufwendungen für ein häusliches

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VI B 188/03
    Entgegen der Auffassung des Beklagten und Beschwerdeführers (Finanzamt --FA--) weicht die Vorentscheidung insbesondere nicht von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87 (BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304) und VI R 110/90 (BFH/NV 1992, 380) ab.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VI B 188/03
    Hierzu besteht Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. hierzu auch BGH-Beschluss vom 4. Juli 2002 V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, NJW 2002, 3029).
  • BFH, 14.07.1999 - VI B 114/99

    Divergenz bei angeblich fehlerhafter Anwendung von BFH-Rechtsgrundsätzen

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VI B 188/03
    Das FA hat im Übrigen verkannt, dass eine höchstrichterliche Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dann erforderlich ist, wenn durch in der Vorentscheidung begangene Fehler --über den Einzelfall hinaus-- die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berührt werden (Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 200; Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 2002, 782; vgl. auch Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 13. Mai 2003 VI ZB 76/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2003, 1366; BFH-Beschluss vom 14. Juli 1999 VI B 114/99, BFH/NV 1999, 1634: keine Divergenz bei Einzelfallwürdigung durch FG).
  • BFH, 19.10.1995 - XI B 153/94

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, ob das Durchgangszimmer als Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VI B 188/03
    Denn die Vorentscheidung beruht im Wesentlichen auf der Würdigung der tatsächlichen Gegebenheiten des konkreten Falles (vgl. auch BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1995 XI B 153/94, BFH/NV 1996, 308).
  • BFH, 22.05.2007 - VI B 143/06

    NZB: Rechtsfortbildung, LSt-Anrufungsauskunft, Bindungswirkung

    Hierzu besteht regelmäßig Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt oder wenn gegen eine bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung gewichtige Argumente vorgebracht werden, die der BFH bisher noch nicht erwogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 2004 VI B 188/03, juris, m.w.N.; vom 27. Februar 2007 X B 20/06, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 41, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht