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   BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02   

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https://dejure.org/2002,6915
BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02 (https://dejure.org/2002,6915)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2002 - VI B 2/02 (https://dejure.org/2002,6915)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - VI B 2/02 (https://dejure.org/2002,6915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Akteneinsicht - Rechtliches Gehör - Schätzung von Einkünften - Nichtselbständige Arbeit

  • Judicialis

    GKG § 8; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 78; GG Art. 103 Abs. 1
    Rechtliches Gehör; Verwehrung von Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.05.1995 - VI B 91/94

    Anspruch auf Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02
    Im Streitfall hat das FG der Klägerin die Akteneinsicht zunächst nicht etwa verwehrt, sondern den Prozessbevollmächtigten ohne Rechtsverstoß (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. Mai 1995 VI B 91/94, BFH/NV 1995, 1004) darauf verwiesen, sich an das FA zu wenden, das die Steuerakten noch nicht vorgelegt hatte.
  • BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

    Falls das Gericht die Akteneinsicht zu Unrecht verweigert, gleichwohl aber die Akten auswertet, liegt ein Verfahrensfehler vor (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung

    Kein Anspruch besteht auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und folglich nicht vorliegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78; vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168; vom 16. Juli 2012 IX B 67/12, BFH/NV 2012, 1637, Rz 2).
  • BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06

    Akteneinsicht; Beiziehung von Akten durch das FG

    Kein Anspruch besteht auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und folglich nicht vorliegen (BFH-Entscheidungen vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, und vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 12.11.2003 - VII B 347/02

    Verletzung der Aufklärungspflicht - unterlassene Beiziehung von Akten

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör begründet lediglich das Recht der Beteiligten, in die Gerichtsakten und die vom Gericht als Grundlage seiner Entscheidung als notwendig erachteten und hierfür vorgelegten oder beigezogenen Akten Einsicht zu nehmen (§§ 71 Abs. 2, 76 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FGO; BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, und Senatsbeschluss vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 20.12.2005 - V B 222/04

    Zurückverweisung; Bindungswirkung

    Falls das Gericht die Akteneinsicht zu Unrecht verweigert, gleichwohl aber die Akten auswertet, liegt ein Verfahrensfehler vor (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 321/02

    Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung - unzutreffende

    Ungeachtet dessen begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör lediglich das Recht der Beteiligten, in die Gerichtsakten und die vom Gericht als Grundlage seiner Entscheidung für notwendig erachteten und hierfür vorgelegten oder beigezogenen Akten Einsicht zu nehmen (§§ 71 Abs. 2, 76 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FGO; BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, und Senatsbeschluss vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 08.04.2005 - V B 116/03

    Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der

    Damit wird gewährleistet, dass die Beteiligten zu den in den vorgelegten und beigezogenen Akten enthaltenen Tatsachen Stellung nehmen können, bevor das Gericht sie zur Grundlage seiner Entscheidung macht (BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168).
  • BFH, 11.11.2008 - X B 190/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung des

    Falls das Gericht die Akteneinsicht zu Unrecht verweigert, gleichwohl aber die Akten auswertet, liegt ein Verfahrensfehler vor (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, m.w.N.).
  • BFH, 20.06.2006 - X B 55/06

    Bereits rechtshängige Klage; Akteneinsicht bei unzulässiger NZB

    Falls das Gericht die Akteneinsicht zu Unrecht verweigert, gleichwohl aber die Akten auswertet, liegt ein Verfahrensfehler vor (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2005 - X B 24/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Falls das Gericht die Akteneinsicht zu Unrecht verweigert, gleichwohl aber die Akten auswertet, liegt ein Verfahrensfehler vor (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, m.w.N.).
  • BFH, 02.05.2008 - X B 237/07

    Bezeichnung des Klagebegehrens - Klagebefugnis - Anforderungen an die Darlegung

  • BFH, 08.04.2005 - V B 117/03

    Alternative Begründung im Rahmen der Verweigerung der Gewährung der

  • BFH, 24.05.2004 - V B 152/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht auf Akteneinsicht

  • BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06

    Schlüssige Rüge von Verfahrensfehlern; Verfahrensverstöße können eine Besorgnis

  • BFH, 14.05.2003 - X B 183/01

    Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Übergehens von Beweisanträgen; Verletzung

  • BFH, 14.05.2003 - X B 182/01

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht und der Verletzung des rechtlichen

  • FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02

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