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   BFH, 09.01.2002 - VI B 222/01   

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https://dejure.org/2002,16615
BFH, 09.01.2002 - VI B 222/01 (https://dejure.org/2002,16615)
BFH, Entscheidung vom 09.01.2002 - VI B 222/01 (https://dejure.org/2002,16615)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - VI B 222/01 (https://dejure.org/2002,16615)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.11.1994 - IV R 25/94

    AfaA bei einem im Privatvermögen gehaltenen, bei einer beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 09.01.2002 - VI B 222/01
    Nach den Ausführungen im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. November 1994 IV R 25/94 (BFHE 176, 379, BStBl II 1995, 318), die für den Unfall eines Arbeitnehmers auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und den dadurch hervorgerufenen Wertverlust des eigenen PKW entsprechend gelten (vgl. Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 19 Rz. 60, Stichwort: Unfallkosten), bedurfte es im Streitfall nicht der Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Zeitwert des fraglichen PKW im Zeitpunkt des Unfalls.
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch

    Dementsprechend ist die Höhe des steuerlich absetzbaren Unfallschadens auch im Streitfall, in dem es um ein Kfz des Privatvermögens geht, nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Satz 6 (heute Satz 7) EStG mit der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten fiktiven Buchwert vor dem Unfall (Anschaffungskosten abzüglich fiktiver AfA) und dem Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall zu bemessen (BFH-Beschluss vom 9. Januar 2002 VI B 222/01, juris, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 24. November 1994 IV R 25/94, BFHE 176, 379, BStBl II 1995, 318; HHR/Nolde, § 7 EStG Rz 259).
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