Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 09.03.1967

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.1966 - VI B 23.66   

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https://dejure.org/1966,2408
BVerwG, 08.09.1966 - VI B 23.66 (https://dejure.org/1966,2408)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1966 - VI B 23.66 (https://dejure.org/1966,2408)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1966 - VI B 23.66 (https://dejure.org/1966,2408)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rückforderung einer zu Unrecht empfangenen Leistung - Verschärfte Bereicherungshaftung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 24.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1966 - VI B 23.66
    Es kann deshalb auch im Beschwerdeverfahren offenbleiben, ob nicht das Vorliegen der streitigen Voraussetzungen mit Rücksicht auf die Rechtserkenntnisse der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 286) überhaupt entscheidungserheblich ist.
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Treu und Glauben kann infolgedessen gegenüber einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn besondere Umstände den Einzelfall zu einem Sonderfall treuwidrigen Verhaltens machen (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 8. September 1966 - BVerwG VI B 23.66 - und Urteil vom 30. August 1966 - BVerwG II C 18.63 -).
  • BVerwG, 09.02.1967 - II C 51.63

    Rechtsmittel

    Überdies können die Grundsätze von Treu und Glauben einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung mit Erfolg nur entgegengehalten werden, wenn besondere Umstände diesen Anspruch als einen Sonderfall treuwidrigen Verhaltens erscheinen lassen; denn schon die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung sind gerade durch die Grundsätze von Treu und Glauben geprägt (BVerwG, Beschluß vom 8. September 1966 - BVerwG VI B 23.66 -, Urteil vom 30. August 1966 - BVerwG II C 18.63 - und das bereits angeführte Urteil vom 24. November 1966 - BVerwG II C 119.64 -).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 09.03.1967 - VI B 23.66   

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OVG Berlin, 09.03.1967 - VI B 23.66 (https://dejure.org/1967,9220)
OVG Berlin, Entscheidung vom 09.03.1967 - VI B 23.66 (https://dejure.org/1967,9220)
OVG Berlin, Entscheidung vom 09. März 1967 - VI B 23.66 (https://dejure.org/1967,9220)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Im Übrigen ist der Senat der Auffassung, dass Einkünfte aus strafbaren Handlungen von der öffentlichen Hand insbesondere dann nicht als Einsatz zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Minderung eines Anspruchs auf staatliche Sozialleistungen verlangt werden kann, wenn Ersatzansprüche Geschädigter bestehen können (vgl. zum Nichteinsatz unrechtmäßig erworbener Mittel zum Lebensunterhalt auch OVG Berlin v. 09.03.1967 - VI B 23.66 - FEVS 15, 20).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Die Rechtslage erweist sich vor diesem Hintergrund für den Bereich der Sozialhilfe zumindest als klärungsbedürftig, umso mehr noch, als aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB XII nur Instanzrechtsprechung mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen ersichtlich ist (s. einerseits etwa OVG Berlin, Urteil vom 9. März 1967 - VI B 23.66 -, FEVS 15, 20 [vollständig nur dort, in "Juris" lediglich mit Leitsatz dokumentiert]: Eine wenigstens der Sache nach vom Sozialhilfeträger aufgestellte Forderung an Hilfebedürftige, unrechtmäßig erworbene Mittel zur Beschaffung des Lebensbedarfs einzusetzen, werde von der Rechtsordnung nicht gebilligt; anderseits VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. August 2003 - 3 G 3283/03 -, in "Juris").
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2019 - L 4 AS 621/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen aus

    Auch soweit das BSG in einer Entscheidung zum Recht der Arbeitslosenhilfe (vgl. BSG - Urteil vom 6. April 2000, B 11 AL 31/99 R - juris) entschieden hat, dass die Berücksichtigung eines Kfz, das mit Mitteln aus einer Untreue (§ 266 StGB) erworben worden und noch vorhanden war, nicht als Einkommen berücksichtigt werden könne, folgt hieraus nichts anderes (vgl. auch unter Berufung auf diese Rechtsprechung LSG B.-Brandenburg - Beschluss vom 9. Januar 2017 - L 23 SO 327/16 B ER - juris - für aus Straftaten erlangte Einnahmen im Sinne des § 82 SGB XII - mit Verweis auf Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 9. März 1967 - VI B 23.66, wonach es nicht im Einklang mit der Rechtsordnung stehe, den Einsatz derartiger Einnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhalts zu fordern, wenn hierdurch Ersatzansprüche des Geschädigten gemindert würden).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - L 23 SO 339/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Im Übrigen ist der Senat der Auffassung, dass Einkünfte aus strafbaren Handlungen von der öffentlichen Hand insbesondere dann nicht als Einsatz zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Minderung eines Anspruchs auf staatliche Sozialleistungen verlangt werden kann, wenn Ersatzansprüche Geschädigter bestehen können (vgl. zum Nichteinsatz unrechtmäßig erworbener Mittel zum Lebensunterhalt auch OVG Berlin v. 09.03.1967 - VI B 23.66 - FEVS 15, 20).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - L 15 SO 331/16
    Die Rechtslage erweist sich vor diesem Hintergrund für den Bereich der Sozialhilfe zumindest als klärungsbedürftig, insbesondere weil aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB XII nur Instanzrechtsprechung mit unterschiedlichem Ergebnissen ersichtlich ist (siehe einerseits etwa OVG Berlin , Urteil vom 9. März 1967 - VI B 23.66 -, FEVS 15, 20 [vollständig nur dort, in "juris" lediglich mit Leitsatz dokumentiert]: Eine wenigstens der Sache nach vom Sozialhilfeträger aufgestellte Forderung an Hilfebedürftige, unrechtmäßig erworbene Mittel zur Beschaffung des Lebensbedarfs einzusetzen, werde von der Rechtsordnung nicht gebilligt; anderer Auffassung VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. August 2003 - 3 G 3283/03 -, dokumentiert in "juris").
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