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   BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71   

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BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71 (https://dejure.org/1971,1076)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1971 - VI B 25.71 (https://dejure.org/1971,1076)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1971 - VI B 25.71 (https://dejure.org/1971,1076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung des Witwengeldes unter dem Gesichtspunkt der sog. "Versorgungsehe" i.R.e. Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis bei Geltendmachung eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64

    Anspruch auf Witwengeld bei gesetzlicher Vermutung einer "Versorgungsheirat" -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71
    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 32.64 - (BVerwGE 25, 221) ab.

    Nach BVerwGE 25, 221 (223, 224) [BVerwG 27.10.1966 - II C 32/64]ist der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, in aller Regel (aber nicht ausnahmslos) nur dann gegeben, wenn die Versorgungsabsicht für beide Ehegatten bei der Heirat maßgebend war.

    Aber seine insoweit entscheidungserheblichen Ausführungen lassen trotz einiger mißverständlicher Formulierungen insgesamt betrachtet keinen Zweifel darüber bestehen, daß auch für ihn in Übereinstimmung mit BVerwGE 25, 221 der rechtliche Gesichtspunkt ausschlaggebend war, ob einer der beiden Ehegatten sich bei der Heirat nicht maßgebend von der Versorgungsabsicht hat leiten lassen.

    Wenn der Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammen hang im Anschluß an das rechtskräftige Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. September 1959 (DÖV 1960, 842) ausführt, die in § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBG aufgestellte gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe sei nur dann entkräftet, "wenn besondere objektiv erkennbare Umstände vorliegen, wonach ein anderer Zweck der Eheschließung mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Versorgungszweck", so entspricht dieser Maßstab im wesentlichen den Anforderungen, die nach BVerwGE 25, 221 für die Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe erfüllt sein müssen.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat auch die in BVerwGE 25, 221 (225) [BVerwG 27.10.1966 - II C 32/64] aufgezeigte Möglichkeit in Betracht gezogen, daß nicht in allen Fällen, in denen der Beamte bei der Heirat schwerkrank ist, alleiniger oder überwiegender Zweck der Heirat der Versorgungszweck sein wird und daß auch in diesen Fällen andere "einigermaßen wirklichkeitsnahe" Beweggründe für die Heirat im Vordergrund stehen können, wie z.B. die Absicht des Beamten, eine schon längere Zeit bestehende Gemeinschaft zu legitimieren oder auf seiten der Frau der Wunsch, dem Manne in seiner Krankheit zur Seite zu stehen und die letzte Zeit seines Lebens zu erleichtern.

    Die Berufung der Klägerin auf die Entscheidung BGHZ 12, 347 ist weder geeignet, eine Divergenzrevision zu rechtfertigen (weil § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Abweichung von einer anderen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts voraussetzt), noch wäre sie geeignet, dem vorliegenden Fall angesichts der durch BVerwGE 25, 221 weiter erfolgten Klärung der Rechtsfragen zur "Versorgungsehe" rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. auch Beschluß vom 28. Juli 1970 - BVerwG VI B 33.70 -).

  • BGH, 25.02.1954 - III ZR 222/52

    Anspruch auf Witwengeld. Versorgungsehe

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71
    Die entscheidungstragende Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs hält sich im Rahmen der Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in dieser - vom Verwaltungsgerichtshof allerdings nicht zitierten - Entscheidung über die Versagung des Witwengeldes unter dem Gesichtspunkt der sog. "Versorgungsehe" (vgl. § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBG) in Fortführung von BGHZ 12, 347 entwickelt hat.

    Die Berufung der Klägerin auf die Entscheidung BGHZ 12, 347 ist weder geeignet, eine Divergenzrevision zu rechtfertigen (weil § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Abweichung von einer anderen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts voraussetzt), noch wäre sie geeignet, dem vorliegenden Fall angesichts der durch BVerwGE 25, 221 weiter erfolgten Klärung der Rechtsfragen zur "Versorgungsehe" rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. auch Beschluß vom 28. Juli 1970 - BVerwG VI B 33.70 -).

  • BVerwG, 28.07.1970 - VI B 33.70

    Festsetzung eines niedrigeren Ruhegehaltsatzes bei einem Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71
    Die Berufung der Klägerin auf die Entscheidung BGHZ 12, 347 ist weder geeignet, eine Divergenzrevision zu rechtfertigen (weil § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Abweichung von einer anderen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts voraussetzt), noch wäre sie geeignet, dem vorliegenden Fall angesichts der durch BVerwGE 25, 221 weiter erfolgten Klärung der Rechtsfragen zur "Versorgungsehe" rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. auch Beschluß vom 28. Juli 1970 - BVerwG VI B 33.70 -).
  • BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70

    Umfang der Rechte des unter das Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG) fallenden

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71
    Soweit die Beschwerde vorbringt, der Verwaltungsgerichtshof habe die Aussage der Zeugin Dorn nicht richtig gewürdigt, handelt es sich in Wirklichkeit nicht um die Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Sinne der angeführten Vorschrift, sondern um einen unzulässigen Angriff gegen die tatsächlichen Feststellungen und die ihnen zugrundeliegende Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 - und vom 30. Juni 1970 - BVerwG VI B 5.70 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71
    Verfahrensmangels in der Beschwerde schrift nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO dasselbe wie für die Rüge eines Verfahrensmangels in der Revisionsbegründung nach § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwGE 31, 212 [217 f.] und Beschluß vom 19. Oktober 1970 - BVerwG VI B 15.70 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71
    Eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO könnte damit nicht erreicht werden (vgl. Beschluß vom 1. Juni 1971 - BVerwG VI CB 117.67 - mit weiteren Nachweisen; ferner Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, RdNr. 105 ff.).
  • BVerwG, 19.10.1970 - VI B 15.70

    Überweisung nicht mehr zustehender Bezüge an einen auf Antrag zu entlassenden

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71
    Verfahrensmangels in der Beschwerde schrift nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO dasselbe wie für die Rüge eines Verfahrensmangels in der Revisionsbegründung nach § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwGE 31, 212 [217 f.] und Beschluß vom 19. Oktober 1970 - BVerwG VI B 15.70 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.09.1970 - VI B 2.70
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71
    Dazu hätte sie gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der Beschwerdeschrift zumindest die für die Entscheidung erhebliche konkrete Rechtsfrage bezeichnen und ferner darlegen müssen, weshalb diese Rechtsfrage der Sache grundsätzliche Bedeutung verleiht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 4. September 1970 - BVerwG VI B 2.70 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71
    Soweit die Beschwerde vorbringt, der Verwaltungsgerichtshof habe die Aussage der Zeugin Dorn nicht richtig gewürdigt, handelt es sich in Wirklichkeit nicht um die Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Sinne der angeführten Vorschrift, sondern um einen unzulässigen Angriff gegen die tatsächlichen Feststellungen und die ihnen zugrundeliegende Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 - und vom 30. Juni 1970 - BVerwG VI B 5.70 - mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 16.02.2007 - 1 UZ 1948/06

    Widerlegung der Vermutung des Versorgungszwecks einer Eheschließung

    Erforderlich ist vielmehr nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Nachweis, dass unter den Beweggründen jedenfalls eines der Eheschließenden der Zweck, dem anderen eine Versorgung zu verschaffen, keine maßgebliche Bedeutung hatte (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 1966 - II C 32.64 - BVerwGE 25, 221 = ZBR 1967, 87 sowie vom 19. Januar 1968 - VI C 56.64 - BVerwGE 29, 60 = DÖD 1968, 92; Beschluss vom 9. Juli 1971 - VI B 25.71 - Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 7; s. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 E 693/04 - in: Schütz, BeamtR ES/C II 2.3.1 Nr. 17 m. w. N.).

    Wird die Eheschließung trotz jahrelanger Bindung bis auf einen kurz vor dem Tod des Partners liegenden Zeitpunkt hinausgeschoben, oder besteht eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft, deren formelle Legalisierung aber bis zu diesem Zeitpunkt unterbleibt, so bleibt es bei der gesetzlichen Vermutung; denn dabei handelt es sich nicht um besondere, objektiv erkennbare Umstände, die einen anderen als den Versorgungszweck der Eheschließung mindestens ebenso wahrscheinlich machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1971 - VI B 25.71 - a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 11. April 1983 - 3 B 81 A.2083 - Juris sowie Urteil vom 8. März 1996 - 3 B 95.648 - IÖD 1997, 58).

  • BVerwG, 20.04.1988 - 2 B 52.88

    Anspruch auf Witwengeld - Widerlegung der Vermutung einer "Versorgungsehe"

    Es ist vielmehr bei seinen rechtlichen Erwägungen ausdrücklich von dem angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und ferner von dem Beschluß vom 9. Juli 1971 - BVerwG 6 B 25.71 - (Buchholz 232 § 123 Nr. 7) ausgegangen.

    Im übrigen entsprechen die von der Beschwerde erwähnten Ausführungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts im wesentlichen den Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht für die Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe verlangt (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1971 - BVerwG 6 B 25.71 - ) und mit denen die rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts im Einklang stehen.

  • BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 101.82

    Unterhaltsbeitrag an geschiedene Ehefrauen eines Beamten - Ablehnung des

    Sollte die Beschwerde aber das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 2 C 32.64 - (Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 5) und den Beschluß vom 9. Juli 1971 - BVerwG 6 B 25.71 - (Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 7) gemeint haben, fehlt es an einer Darlegung, mit welchen sachlich-rechtlichen Ausführungen das Berufungsgericht von den angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abweicht und inwiefern das Berufungsurteil auf dieser Abweichung beruht.

    Für die der Witwe obliegende Widerlegung der Vermutung einer "Versorgungsehe" wird deshalb in aller Regel der Nachweis genügen, daß unter den Beweggründen jedenfalls eines der Ehegatten die Versorgungsabsicht keine maßgebende Rolle hatte (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1971 - BVerwG 6 B 25.71 - [a.a.O.]).

  • VG Düsseldorf, 20.01.2003 - 23 K 2355/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung eines

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 9. Juli 1971 - VI B 25.71 -, Buchholz 231, § 123 BBG Nr. 7; Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG NRW), Urteil vom 29. Januar 1990 - 12 A 395/88 -, Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C II 2.3.1 Nr. 5; Urteil vom 28. Juni 1993, - 12 A 2282/91 - Bayrischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH), Beschluss vom 1. Dezember 1998, - 3 B 95.3050 -, Schütz a.a.O, ES/C II 2.3.1.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1971 a.a.O.; Schütz, a.a.O. § 19 BeamtVG, Rdnr. 62 m.w.N.; Stegmüller - Schmalhofer - Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, HB I, Erl.

  • LAG Niedersachsen, 25.11.2005 - 3 Sa 667/05

    Witwengeld - Versorgungsehe

    Es kann z. B. auch die Absicht im Vordergrund stehen, eine schon längere Zeit bestehende Gemeinschaft zu legitimieren oder dem Sterbenden in der Krankheit zur Seite zu stehen, um ihm die letzte Zeit seines Lebens zu erleichtern (s. BVerwG, Urteil vom 27.10.1966 - II C 32.64 - BVerwGE 25, 221; BVerwG, Beschluss vom 09. Juli 1971 - VI B 25.71; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.03.1990 - 11 S 167/98 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2003 - 4 S 2782/01 - OVG NRW, Beschluss vom 18.07.2003 - 6 A 1605/03 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28.10.2004 - 1 Bf 189/04 -).
  • VG Hannover, 11.11.2010 - 13 A 3678/09

    Anforderung an Widerlegung; Beamter; gesetzliche Vermutung; schwere Erkrankung;

    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte, nach der eine langjährige Lebensgemeinschaft regelmäßig nicht ausreicht, um die gesetzliche Versorgungsvermutung zu widerlegen, wenn sich die Partner angesichts einer ernsthaften Erkrankung zur Heirat entschließen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 9.7.1971, - BVerwG VI B 25/71 - VGH München, Beschluss vom 03.05.2004, - 3 B 00, 1704 -, juris; Beschluss vom 11.4.1983, - 3 B 81 A 2083 - VGH Kassel, Beschluss vom 16.2.2007, - 1 ZU 1948/06 -).
  • BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 157.95

    Voraussetzungen der Widerlegung der Vermutung einer "Versorgungsehe" - Begriff

    sind, soweit hiermit entscheidungserhebliche Grundsatzfragen angesprochen sind, bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 2 C 32.64 - <BVerwGE 25, 221, 224 f. [BVerwG 27.10.1966 - II C 32/64] = Buchholz 232 § 123 Nr. 5> und Beschluß vom 9. Juli 1971 - BVerwG 6 B 25.71 - ) zu der mit § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG wortgleichen Vorschrift des § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBG a.F. geklärt.
  • BVerwG, 28.10.1974 - II B 35.74

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Ein Verfahrensmangel, auf dem das Berufungsurteil beruhen kann (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), ist in der Beschwerdeschrift nicht in einer den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise bezeichnet worden; diese Anforderungen sind nicht geringer als die an die Rüge eines Verfahrensmangels nach § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO gestellten Anforderungen (u.a. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. Juli 1971 - BVerwG VI B 25.71 -).
  • BVerwG, 18.04.1973 - VI B 21.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Hierfür gelten dieselben Anforderungen wie für die Rüge eines Verfahrensmangels nach § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (Beschluß vom 9. Juli 1971 - BVerwG VI B 25.71 -).
  • BVerwG, 12.10.1972 - VI B 12.72

    Voraussetzungen einer Abweichung - Erkundigungspflichten der Beamten bei

    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, daß das Berufungsgericht in der seiner Entscheidung zugrundeliegenden Rechtsauffassung von der Rechtsauffassung abweicht, auf der eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beruht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 1. Dezember 1969 - BVerwG VI B 60.68 -, vom 4. September 1970 - BVerwG VI B 2.70 -, vom 27. November 1970 - BVerwG II B 43.70 - und vom 9. Juli 1971 - BVerwG VI B 25.71 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 2 K 13.814

    Recht der Bundesbeamten; Witwengeld; Versorgungsehe; gesetzliche Vermutung;

  • VG Lüneburg, 15.12.2004 - 1 A 55/03

    Beweislast; Ehe; Eheschließung; gesetzliche Vermutung; Versorgung;

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