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   BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16   

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https://dejure.org/2016,42995
BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16 (https://dejure.org/2016,42995)
BFH, Entscheidung vom 01.09.2016 - VI B 26/16 (https://dejure.org/2016,42995)
BFH, Entscheidung vom 01. September 2016 - VI B 26/16 (https://dejure.org/2016,42995)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Vorliegen einer Divergenz - Besetzungsrüge

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 119 Nr 1, FGO § 6 Abs 1, FGO § 6 Abs 4, GG Art 101 Abs 1 S 2
    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Vorliegen einer Divergenz - Besetzungsrüge

  • Bundesfinanzhof

    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Vorliegen einer Divergenz - Besetzungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 119 Nr 1 FGO, § 6 Abs 1 FGO, § 6 Abs 4 FGO
    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Vorliegen einer Divergenz - Besetzungsrüge

  • IWW

    § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, § 119 Nr. 1 FGO, § 6 Abs. 1 FGO, § 6 Abs. 4 Satz 1 FGO, § 6 FGO, § 124 Abs. 2 FGO, § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FGO, § 113 Abs. 2 Satz 1 FGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 155 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung, § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • rewis.io

    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Vorliegen einer Divergenz - Besetzungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der fehlerhaften Anwendung des § 6 FGO; Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterliche Hinweispflichten - und die Rechtskunde der Beteiligten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und die Divergenz zu einem zwischenzeitlich aufgehobenen Urteil

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 29.06.2011 - X B 59/10

    Ansparrücklage bei Existenzgründern - Keine Divergenz bei Abweichung von einem

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn die tragenden Ausführungen des FG in dem angefochtenen Urteil und diejenigen der Divergenzentscheidung bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage voneinander abweichen (BFH-Beschluss vom 29. Juni 2011 X B 59/10, BFH/NV 2011, 1862).

    Keine relevante Abweichung ist gegeben, wenn das angefochtene Urteil des FG von den Ausführungen im Urteil eines anderen FG abweicht, das --wie vorliegend das als Divergenzentscheidung genannte Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2012  9 K 1637/10 durch das BFH-Urteil vom 28. Januar 2015 VIII R 13/13 (BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393)-- inzwischen aufgehoben worden ist (BFH-Beschlüsse vom 26. April 2006 III B 113/05, BFH/NV 2006, 1469; in BFH/NV 2011, 1862).

  • BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16
    dd) Durch die Übertragung des Rechtsstreits auf den Berichterstatter als Einzelrichter (§ 6 Abs. 1 FGO) ist dem Kläger der gesetzliche Richter nicht entzogen worden; vielmehr ist der Einzelrichter der gesetzliche Richter i.S. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2011 IX B 3/11, BFH/NV 2012, 700, m.w.N.).

    So hat das FG dem Kläger mit der Eingangsbestätigung der Klage Gelegenheit zu einer entsprechenden Stellungnahme gegeben (zur Frage, ob es insoweit einer vorherigen Anhörung der Beteiligten bedarf, vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 1999 XI R 83/97, BFH/NV 2000, 332; vom 22. Januar 2009 VIII B 78/08, BFH/NV 2009, 779; in BFH/NV 2012, 700, m.w.N.; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 6 Rz 7), von der der Kläger insofern Gebrauch gemacht hat, als er auf die seiner Ansicht nach vorliegende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinwies.

  • BFH, 15.10.2008 - II B 74/08

    Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet - Darlegung des Zulassungsgrundes der

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16
    Zur schlüssigen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit dieser Rechtsfrage muss er außerdem begründen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 II B 74/08, BFH/NV 2009, 125).
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16
    Im Kern wendet sich der Kläger vielmehr nach Art einer Revisionsbegründung gegen die (vermeintlich) fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510).
  • BFH, 28.06.2013 - VIII B 173/12

    Keine Klärungsfähigkeit einer unbestimmten abstrakten Frage in einem

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16
    Die von ihm dabei formulierte Rechtsfrage, in welchen Fällen von der grundsätzlichen Anerkennung des Aufteilungsmaßstabs des steuerlichen Beraters abgewichen werden könne, ist zudem zu allgemein und damit schon nicht klärbar (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2013 VIII B 173/12, BFH/NV 2013, 1599).
  • BFH, 26.04.2006 - III B 113/05

    NZB: Einbau Aufzug in EFH keine agB

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16
    Keine relevante Abweichung ist gegeben, wenn das angefochtene Urteil des FG von den Ausführungen im Urteil eines anderen FG abweicht, das --wie vorliegend das als Divergenzentscheidung genannte Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2012  9 K 1637/10 durch das BFH-Urteil vom 28. Januar 2015 VIII R 13/13 (BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393)-- inzwischen aufgehoben worden ist (BFH-Beschlüsse vom 26. April 2006 III B 113/05, BFH/NV 2006, 1469; in BFH/NV 2011, 1862).
  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 9 K 1637/10

    Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16
    Keine relevante Abweichung ist gegeben, wenn das angefochtene Urteil des FG von den Ausführungen im Urteil eines anderen FG abweicht, das --wie vorliegend das als Divergenzentscheidung genannte Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2012  9 K 1637/10 durch das BFH-Urteil vom 28. Januar 2015 VIII R 13/13 (BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393)-- inzwischen aufgehoben worden ist (BFH-Beschlüsse vom 26. April 2006 III B 113/05, BFH/NV 2006, 1469; in BFH/NV 2011, 1862).
  • BFH, 28.01.2015 - VIII R 13/13

    Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16
    Keine relevante Abweichung ist gegeben, wenn das angefochtene Urteil des FG von den Ausführungen im Urteil eines anderen FG abweicht, das --wie vorliegend das als Divergenzentscheidung genannte Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2012  9 K 1637/10 durch das BFH-Urteil vom 28. Januar 2015 VIII R 13/13 (BFHE 249, 125, BStBl II 2015, 393)-- inzwischen aufgehoben worden ist (BFH-Beschlüsse vom 26. April 2006 III B 113/05, BFH/NV 2006, 1469; in BFH/NV 2011, 1862).
  • BFH, 15.04.2014 - V S 5/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16
    Mit der pauschalen Behauptung, die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter sei verfahrensfehlerhaft, kommt eine greifbare Gesetzeswidrigkeit jedenfalls nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH), BFH/NV 2014, 1381).
  • BFH, 12.10.2006 - VII B 326/05

    Anti-Dumping-Zoll - Einräder aus China

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16
    Eine fehlerhafte Anwendung des § 6 FGO kann deshalb regelmäßig nicht mit der Revision (§ 124 Abs. 2 FGO) und somit auch nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 2006 VII B 326/05, BFH/NV 2007, 519).
  • BFH, 28.01.2004 - VII B 82/03

    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht; Rüge der Verletzung des rechtlichen

  • BFH, 20.02.2001 - IX R 94/97

    Rechtsstreitübertragung auf Einzelrichter

  • BFH, 22.01.2009 - VIII B 78/08

    NZB, gesetzlicher Richter, Übertragung auf den Einzelrichter

  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

  • BFH, 11.01.2011 - VI B 60/10

    Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung -

  • BFH, 26.04.2005 - VII B 10/05

    Einseitige Erledigungserklärung

  • BFH, 04.11.2003 - VII B 171/03

    Hinweispflicht des Gerichts

  • BFH, 21.11.2012 - II B 78/12

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 - Übertragung des

  • BFH, 26.10.1998 - I R 22/98

    Zurückverweisung bei Einzelrichter-Entscheidung

  • BFH, 13.05.2015 - I B 64/14

    Technisch fehlgeschlagene Aufzeichnung von Zeugenaussagen - Richterablehnung nach

  • BFH, 21.12.2004 - II B 13/04

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

  • BFH, 25.07.2003 - XI B 202/02

    Übertragung auf den Einzelrichter

  • BFH, 28.01.2003 - VI B 75/02

    Übertragung des Rechtsstreits an den Einzelrichter

  • BFH, 12.12.2013 - III B 55/12

    Zur hinreichenden Deutlichkeit divergierender Rechtssätze - Darlegung der

  • BFH, 16.09.1999 - XI R 83/97

    Übertragung auf den Einzelrichter

  • BFH, 22.04.2008 - X B 57/07

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Sachaufklärungsrügen, der

  • BFH, 10.03.2005 - VI B 166/04

    Entfernungspauschale - Verfassungsmäßigkeit; Übertragung des Rechtsstreits auf

  • BFH, 13.03.2024 - VIII B 129/22

    Bezeichnung des Klagebegehrens

    Die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO für eine Übertragung des Rechtsstreits aufgeführten materiellen Voraussetzungen sind dabei nicht als tatbestandliche Voraussetzungen für das Übertragungsermessen des FG, sondern lediglich als der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht entzogene Leitlinien eines dem FG eingeräumten Ermessens zu verstehen (vgl. BFH-Beschluss vom 01.09.2016 - VI B 26/16, BFH/NV 2017, 50, Rz 4, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2024 - VIII B 141/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

    Dies ist eine Entscheidung nur dann, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (BFH-Beschluss vom 01.09.2016 - VI B 26/16, BFH/NV 2017, 50, Rz 5, m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2022 - VIII B 105/21

    Anordnung einer Anschlussprüfung bei freiberuflichen Kleinstbetrieben

    Die in § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FGO für eine Übertragung des Rechtsstreits aufgeführten materiellen Voraussetzungen, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat, sind dabei nicht als tatbestandliche Voraussetzungen für das Übertragungsermessen des FG, sondern lediglich als der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht entzogene Leitlinien eines dem FG eingeräumten Ermessens zu verstehen (vgl. BFH-Beschluss vom 01.09.2016 - VI B 26/16, BFH/NV 2017, 50, Rz 4, m.w.N.).

    Dies ist eine Entscheidung aber nur dann, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 50, Rz 5, m.w.N.).

    cc) Mit der pauschalen Behauptung, die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter sei verfahrensfehlerhaft --wie sie vorliegend der Kläger erhebt--, kommt eine greifbare Gesetzeswidrigkeit jedenfalls nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 50, Rz 5, m.w.N.).

  • BFH, 02.09.2022 - VI B 5/22

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Zurückweisung präkludierten

    Eine fehlerhafte Anwendung des § 6 FGO kann deshalb regelmäßig nicht mit der Revision (§ 124 Abs. 2 FGO) und somit auch nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (BFH-Beschlüsse vom 12.10.2006 - VII B 326/05, BFH/NV 2007, 519, und vom 01.09.2016 - VI B 26/16, Rz 4).
  • BFH, 24.05.2022 - X B 80/21

    Anforderungen an einen Beschluss zur Übertragung eines Rechtsstreits auf ein

    In anderen Entscheidungen hat der BFH hingegen ausdrücklich offengelassen, ob vor der Übertragung auf den Einzelrichter eine Anhörung erforderlich ist (BFH-Urteil vom 20.02.2001 - IX R 94/97, BFHE 194, 38, BStBl II 2001, 415, unter II.1.; BFH-Beschlüsse vom 12.12.2011 - IX B 3/11, BFH/NV 2012, 700, Rz 4, und vom 01.09.2016 - VI B 26/16, BFH/NV 2017, 50, Rz 12).
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