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BFH, 22.08.2007 - VI B 46/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Abführung der Lohnsteuer entsprechend einer Nettolohnvereinbarung, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vorgelegt hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 07.02.2007 - 1 K 2333/05
- BFH, 22.08.2007 - VI B 46/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.10.1992 - VI R 59/91
Lohnsteuerpflicht von Sportvereinen für Amateurspieler
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - VI B 46/07
Denn zum einen verneinen sie das Vorliegen von Arbeitslohn mit der Begründung, es sei lediglich ein Ersatz der mit der Tätigkeit in etwa zu erwartenden Aufwendungen gezahlt worden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 59/91, BFHE 170, 48, BStBl II 1993, 303). - BFH, 28.02.1992 - VI R 146/87
Annahme des vorschriftsmäßigen Lohnsteuereinbehalts (§ 42d Abs. 3 S. 4 EStG )
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - VI B 46/07
Das FG führte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Februar 1992 VI R 146/87 (BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733, 735 unter 1. b) aus:. - BFH, 01.09.2005 - VI B 30/05
Nettolohnvereinbarung; Beweiserhebung
Auszug aus BFH, 22.08.2007 - VI B 46/07
Was eine weitere Sachverhaltsaufklärung betrifft, hat das FG nach seinem Rechtsstandpunkt, in Übereinstimmung mit dem hierzu angeführten BFH-Beschluss vom 1. September 2005 VI B 30/05 (BFH/NV 2005, 2046), eine Zeugenvernehmung für entbehrlich gehalten.