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   BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15   

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https://dejure.org/2016,4018
BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15 (https://dejure.org/2016,4018)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2016 - VI B 61/15 (https://dejure.org/2016,4018)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - VI B 61/15 (https://dejure.org/2016,4018)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, EStG VZ 2011
    Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes

  • Bundesfinanzhof

    Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2009, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Kosten doppelter Haushaltsführung

  • rewis.io

    Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2
    Abzugsfähigkeit der Kosten doppelter Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen eines eigenen Hausstandes außerhalb des Beschäftigungsorts geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung - und der eigene Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 10.05.2012 - X B 71/11

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15
    Denn die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG rechtfertigt die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).
  • BFH, 09.02.2015 - VI B 80/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15
    In der Regel verlagert sich indes der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitnehmers an den Beschäftigungsort, wenn er dort mit seinem Ehegatten in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Wohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (Senatsurteil vom 8. Oktober 2014 VI R 16/14, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675, und vom 5. Oktober 2011 VI B 58/11, BFH/NV 2012, 233, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2012 - III B 66/11

    Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15
    Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631).
  • BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15
    Bei den richterlichen Hinweispflichten nach § 76 Abs. 2 FGO geht es weniger um die Sachaufklärung durch das Gericht als darum, Schutz und Hilfestellung für die Beteiligten zu geben, ohne dass deren Eigenverantwortlichkeit dadurch aber eingeschränkt oder beseitigt wird (Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, m.w.N.).
  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15
    Im Übrigen verpflichten weder § 76 Abs. 2 FGO noch das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO), das Gericht die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern und ihnen die einzelnen für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offenzulegen (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15
    In der Regel verlagert sich indes der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitnehmers an den Beschäftigungsort, wenn er dort mit seinem Ehegatten in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Wohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (Senatsurteil vom 8. Oktober 2014 VI R 16/14, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675, und vom 5. Oktober 2011 VI B 58/11, BFH/NV 2012, 233, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2014 - X B 105/13

    Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15
    Er kann aber als Rüge verstanden werden, dass das FG entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO nicht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entschieden hat (BFH-Beschluss vom 8. Mai 2014 X B 105/13, BFH/NV 2014, 1213, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2011 - VI B 58/11

    Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15
    In der Regel verlagert sich indes der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitnehmers an den Beschäftigungsort, wenn er dort mit seinem Ehegatten in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Wohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (Senatsurteil vom 8. Oktober 2014 VI R 16/14, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675, und vom 5. Oktober 2011 VI B 58/11, BFH/NV 2012, 233, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2012 - VI B 120/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw.

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15
    Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 24. Mai 2012 VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2007 - X B 6/07

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15
    a) Der behauptete Verstoß gegen den wesentlichen Inhalt der Akten ist nach der Rechtsprechung des BFH als solcher kein Verfahrensmangel (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2007 X B 6/07, BFH/NV 2007, 1921).
  • BFH, 01.10.2019 - VIII R 29/16

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung für beiderseits beruflich tätige

    Allerdings hat die Rechtsprechung für die Gesamtwürdigung insofern eine Vermutung formuliert, nach der sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen "in der Regel" an den Beschäftigungsort verlagert, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (BFH-Urteil in BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511, Rz 17; BFH-Beschlüsse vom 04.05.2011 - VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347; vom 20.01.2016 - VI B 61/15, BFH/NV 2016, 747; vom 18.12.2017 - VI B 66/17, BFH/NV 2018, 430).
  • BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17

    Doppelte Haushaltsführung: Außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des

    Denn sie lässt sich nicht mit "Ja" oder "Nein" beantworten (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089, m.w.N.), sondern hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab, wobei die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer außerhalb seines Beschäftigungsorts einen eigenen Hausstand unterhält, in der Rechtsprechung des BFH zudem hinreichend geklärt ist (Senatsbeschluss vom 20. Januar 2016 VI B 61/15, BFH/NV 2016, 747).
  • BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im

    a) Der behauptete Verstoß gegen den wesentlichen (klaren) Inhalt der Akten ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als solcher kein Verfahrensmangel (Senatsbeschluss vom 20.01.2016 - VI B 61/15, Rz 10).
  • BFH, 26.08.2016 - VI B 95/15

    Ausgleichszahlungen des Dienstherrn an Berufsfeuerwehrleute für

    Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2016 VI B 61/15, BFH/NV 2016, 747, m.w.N.).
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