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   BFH, 27.10.2005 - VI B 73/05   

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https://dejure.org/2005,17478
BFH, 27.10.2005 - VI B 73/05 (https://dejure.org/2005,17478)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2005 - VI B 73/05 (https://dejure.org/2005,17478)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - VI B 73/05 (https://dejure.org/2005,17478)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89

    Zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung miteinander verheirateter und

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - VI B 73/05
    Im Übrigen haben die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) und vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89 (BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184) nichts daran geändert, dass sich an dem außerhalb des Beschäftigungsortes beibehaltenen eigenen Hausstand auch der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen befinden muss (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluss vom 24. Juni 2005 VI B 25/05, BFH/NV 2005, 1560, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - VI B 73/05
    Im Übrigen haben die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) und vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89 (BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184) nichts daran geändert, dass sich an dem außerhalb des Beschäftigungsortes beibehaltenen eigenen Hausstand auch der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen befinden muss (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluss vom 24. Juni 2005 VI B 25/05, BFH/NV 2005, 1560, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2005 - VI B 25/05

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - VI B 73/05
    Im Übrigen haben die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) und vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89 (BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184) nichts daran geändert, dass sich an dem außerhalb des Beschäftigungsortes beibehaltenen eigenen Hausstand auch der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen befinden muss (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluss vom 24. Juni 2005 VI B 25/05, BFH/NV 2005, 1560, m.w.N.).
  • FG München, 30.03.2007 - 8 K 5168/04

    Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung in Form wöchentlicher

    Erforderlich für eine doppelte Haushaltsführung ist demnach eine Aufsplitterung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte (vgl. BFH, Urteil vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - VI B 73/05 BFH/NV 2006, 295).

    Gemäß dieser kontinuierlich von der Rechtsprechung angewandten Auslegung (vgl. BFH, BStBl II 1975, 459; BFH/NV 2006, 295 wie vor), deren Auffassung der Senat teilt, tritt nur dann, wenn ein Arbeitnehmer getrennt von seiner Familie und seinem Hausstand an seinem Beschäftigungsort wohnt, eine Aufsplitterung der üblicherweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte ein, die die Anerkennung der sich hieraus ergebenden Mehraufwendungen als Werbungskosten rechtfertigt.

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