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   BFH, 27.10.2011 - VI B 79/11   

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https://dejure.org/2011,12935
BFH, 27.10.2011 - VI B 79/11 (https://dejure.org/2011,12935)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2011 - VI B 79/11 (https://dejure.org/2011,12935)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - VI B 79/11 (https://dejure.org/2011,12935)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Doppelte Haushaltsführung - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • openjur.de

    Doppelte Haushaltsführung; Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33a, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2, FGO § 116 Abs 6, FGO § 76 Abs 1, FGO § 56, FGO § 155, ZPO § 295, BGB § 1602, BGB § 1589 S 1
    Doppelte Haushaltsführung - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • Bundesfinanzhof

    Doppelte Haushaltsführung - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33a EStG 1997, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG 1997, § 116 Abs 6 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 56 FGO
    Doppelte Haushaltsführung - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Doppelte Haushaltsführung - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Doppelte Haushaltsführung - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 56 FGO wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Haushaltsführung: eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers; Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 228
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI B 79/11
    Von Bedeutung sind auch die Dauer des Aufenthalts am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen, die Zahl der Heimfahrten sowie insbesondere auch der --gegebenenfalls durch Zeugenbeweis zu erhebende-- Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5).

    Dabei ist der Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung im Sinne einer conditio sine qua non (vgl. BFH-Urteil in BFHE 230, 5).

  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI B 79/11
    In diesen Fällen muss es jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachgehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen müssen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207, m.w.N.).
  • BFH, 27.07.2011 - VI R 13/10

    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben - Minderung des

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI B 79/11
    Dies sind insbesondere nach § 1601 BGB Verwandte in gerader Linie i.S. des § 1589 Satz 1 BGB, wie z.B. Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern, nicht hingegen Verwandte in der Seitenlinie --vorliegend die Schwester der Klägerin-- oder verschwägerte Personen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 VI R 13/10, BFHE 234, 307, www.bundesfinanzhof.de, BFH/NV 2011, 1957).
  • BFH, 27.09.2007 - IX B 19/07

    Begründung eines Vorbehalts der Nachprüfung; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI B 79/11
    Diese Folge wird vom BFH allerdings nur für den Fall angenommen, dass der Kläger --anders als im Streitfall-- rechtskundig vertreten ist (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, und vom 27. September 2007 IX B 19/07, BFH/NV 2008, 27; so auch Thürmer, in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 76 FGO, Rz 209).
  • BFH, 30.06.2010 - VI R 35/09

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland - Bedürftigkeit des

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI B 79/11
    Bedürftigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn die unterhaltene Person weder Vermögen (hierzu zählt auch ein eigengenutztes Wohnhaus) hat noch Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit oder Bezüge (beispielsweise eine Rente oder Arbeitslosengeld) erzielt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 2010 VI R 35/09, BFHE 230, 538, BStBl II 2011, 267).
  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 27.10.2011 - VI B 79/11
    Diese Folge wird vom BFH allerdings nur für den Fall angenommen, dass der Kläger --anders als im Streitfall-- rechtskundig vertreten ist (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, und vom 27. September 2007 IX B 19/07, BFH/NV 2008, 27; so auch Thürmer, in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 76 FGO, Rz 209).
  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 VI B 79/11, BFH/NV 2012, 235, Rz 7; vom 18. Februar 2013 XI B 117/11, BFH/NV 2013, 981, Rz 17 f.).
  • BFH, 18.02.2013 - XI B 117/11

    Abrechnung über nicht ausgeführte Lieferung

    Das Rügerecht geht insoweit nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge; ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2010 X B 207/09, BFH/NV 2010, 1649; vom 27. Oktober 2011 VI B 79/11, BFH/NV 2012, 235, unter 3.).
  • BFH, 28.02.2012 - III B 54/10

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Zurückverweisung wegen

    Diese Folge wird vom BFH allerdings nur für den Fall angenommen, dass der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren --anders als im Streitfall-- rechtskundig vertreten war (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2011 VI B 79/11, www.bundesfinanzhof.de, m.w.N.).
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