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   BFH, 09.02.2015 - VI B 80/14   

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https://dejure.org/2015,5183
BFH, 09.02.2015 - VI B 80/14 (https://dejure.org/2015,5183)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2015 - VI B 80/14 (https://dejure.org/2015,5183)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - VI B 80/14 (https://dejure.org/2015,5183)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, FGO § 115 Abs 2
    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2009, § 115 Abs 2 FGO
    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten

  • IWW

    § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes, § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine nachteilige Berücksichtigung der Ehe bei der Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine nachteilige Berücksichtigung der Ehe bei der Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Haushaltsführung: Mittelpunkt der Lebensinteressen bei beiderseits berufstätigen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

    Auszug aus BFH, 09.02.2015 - VI B 80/14
    In der Regel verlagert sich indes der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitnehmers an den Beschäftigungsort, wenn er dort mit seinem Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Wohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (Senatsurteil vom 8. Oktober 2014 VI R 16/14, BFHE, DStR 2015, 214).
  • FG Münster, 06.06.2014 - 4 K 3546/11

    Mittelpunkt der Lebensinteressen, Wohnung am Beschäftigungsort

    Auszug aus BFH, 09.02.2015 - VI B 80/14
    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 6. Juni 2014  4 K 3546/11 E wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16

    Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie

    Allein das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am Beschäftigungsort führt für sich genommen jedoch noch nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts (BFH-Beschlüsse vom 9.7.2008 VI B 4/08, BFH/NV 2008, 2000 und vom 9.2.2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675).

    In der Regel verlagert sich aber der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitnehmers an den Beschäftigungsort, wenn er dort mit seinem Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Wohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (BFH-Urteil vom 8.10.2014 VI R 16/14, BStBl. II 2015, 511; BFH-Beschlüsse vom 9.2.2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675).

  • BFH, 01.10.2019 - VIII R 29/16

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung für beiderseits beruflich tätige

    Denn dieser Umstand allein rechtfertigt es nicht, dort den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner Hauptbezugsperson zur verorten (BFH-Beschlüsse vom 09.07.2008 - VI B 4/08, BFH/NV 2008, 2000, und vom 09.02.2015 - VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675).

    Zwar bewirkt der Umstand, dass das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am Beschäftigungsort die Aufenthaltszeit am vermeintlichen Haupthausstand übersteigt, für sich genommen noch keine Verlagerung des Lebensmittelpunkts dorthin (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 2000, und in BFH/NV 2015, 675).

  • BFH, 07.05.2015 - VI R 71/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Eheleuten

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen (z.B. Art und Intensität der sozialen Kontakte, Vereinszugehörigkeiten und andere Aktivitäten) bestehen (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675, und vom 6. August 2014 VI B 38/14, BFH/NV 2014, 1904; jeweils m.w.N.).
  • FG München, 23.09.2016 - 1 K 1125/13

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben Berufstätiger mit ihren Kindern

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen (z. B. Art und Intensität der sozialen Kontakte, Vereinszugehörigkeiten und andere Aktivitäten) bestehen (BFH, Urteil vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl. II 2004, 16, m. w. N.; vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BStBl. II 2009, 153; ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl. II 2007, 820; vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl. II 2012, 800, und in BFHE 247, 406, BStBl. II 2015, 511; Beschlüsse vom 9. Februar 2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675, vom 6. August 2014 VI B 38/14, BFH/NV 2014, 1904; jeweils m. w. N.).

    Auch wenn gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche für sich genommen noch nicht zur einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes führen (BFH, Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 584,BStBl II 1995, 184, und VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585), verlagert sich gleichwohl in der Regel der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeit/Unternehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (vgl. BFH, Urteile vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl. II 1987, 852; vom 21. November 1985 VI R 121/83, BFH/NV 1986, 339; vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl. II 1975, 459; vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl. II 1972, 262; BFH in BFH/NV 2008, 2000; BFH in BFH/NV 2015, 1240; BFH in BFH/NV 2015, 675).

  • BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17

    Doppelte Haushaltsführung: Außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen (z.B. Art und Intensität der sozialen Kontakte, Vereinszugehörigkeiten und andere Aktivitäten) bestehen (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675, und vom 6. August 2014 VI B 38/14, BFH/NV 2014, 1904; jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 22.06.2023 - 11 K 3123/18

    Einkommensteuer: Nachweis eines Haupthausstands/Lebensmittelpunkts bei einer

    Allein das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am Beschäftigungsort führt für sich genommen zwar noch nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9.7.2008 - VI B 4/08, BFH/NV 2008, 2000 und vom 9.2.2015 - VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675).

    In der Regel verlagert sich aber der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitnehmers an den Beschäftigungsort, wenn er dort mit seinem Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Wohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8.10.2014 - VI R 16/14, BStBl. II 2015, 511; BFH-Beschluss vom 9.2.2015 - VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675).

  • BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15

    Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes

    In der Regel verlagert sich indes der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitnehmers an den Beschäftigungsort, wenn er dort mit seinem Ehegatten in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Wohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (Senatsurteil vom 8. Oktober 2014 VI R 16/14, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675, und vom 5. Oktober 2011 VI B 58/11, BFH/NV 2012, 233, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 21.10.2022 - 7 K 150/21

    Berücksichtigung von Aufwendungen für nur von einem Ehegatten genutztes

    Denn dieser Umstand allein rechtfertigt es nicht, dort den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner (Haupt) Bezugsperson zu verorten (BFH, Beschluss vom 9. Februar 2015 - VI B 80/14 -, juris).
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