Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.12.1975

Rechtsprechung
   BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75   

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https://dejure.org/1976,1016
BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75 (https://dejure.org/1976,1016)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1976 - VI B 85/75 (https://dejure.org/1976,1016)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1976 - VI B 85/75 (https://dejure.org/1976,1016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mittagsheimfahrt - Körperbehinderter - Allgemeine Kosten der Lebenshaltung - Lebenshaltungskosten - Erweiterung des Begriffes - Wohnung - Arbeitsstätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mittagsheimfahrten sind auch bei Körperbehinderten Kosten der Lebenshaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 465
  • DB 1976, 1314
  • BStBl II 1976, 452
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.04.1970 - VI R 250/68

    Aufwendungen für Mittagsheimfahrten - Körperbehinderter - Werbungskosten -

    Auszug aus BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75
    Die Kosten für die mittäglichen Heimfahrten seien auch bei ärztlicher Verordnung Kosten der privaten Lebensgestaltung (Urteil des BFH vom 10. April 1970 VI R 250/68, BFHE 99, 359, BStBl II 1970, 680).

    Diese Frage sei im BFH-Urteil VI R 250/68 offengelassen worden.

    Zwar hat der Senat im Urteil VI R 250/68 die Frage offengelassen, ob bei Körperbehinderten i. S. des § 9 Abs. 2 Nr. 2 EStG die Kosten ärztlich verordneter Mittagsheimfahrten Werbungskosten sind, da es im dort entschiedenen Fall nicht darauf ankam.

  • BFH, 15.07.1966 - VI B 2/66
    Auszug aus BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75
    Eine Rechtssache hat nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 15. Juli 1966 VI B 2/66, BFHE 86, 708, BStBl III 1966, 628; vom 20. September 1966 VI B 23/66, BFHE 87, 27) grundsätzliche Bedeutung, wenn an einer Sachentscheidung des BFH über die streitige Rechtsfrage unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfortbildung oder der einheitlichen Rechtsanwendung ein allgemeines Interesse besteht.
  • BFH, 04.07.1975 - VI R 30/73

    Aufwendungen für Mittagsheimfahrten weiterhin auch dann nicht als

    Auszug aus BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75
    Inzwischen hat aber der Senat im Urteil vom 4. Juli 1975 VI R 30/73 (BFHE 116, 356, BStBl II 1975, 738) nochmals betont, daß Mittagsheimfahrten den allgemeinen Kosten der Lebenshaltung zuzurechnen sind.
  • BFH, 20.09.1966 - VI B 23/66

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in Bezug auf Zulassung einer Revision

    Auszug aus BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75
    Eine Rechtssache hat nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 15. Juli 1966 VI B 2/66, BFHE 86, 708, BStBl III 1966, 628; vom 20. September 1966 VI B 23/66, BFHE 87, 27) grundsätzliche Bedeutung, wenn an einer Sachentscheidung des BFH über die streitige Rechtsfrage unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfortbildung oder der einheitlichen Rechtsanwendung ein allgemeines Interesse besteht.
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75
    Dieses Interesse ist nicht erst dann zu verneinen, wenn bereits eine gefestigte Rechtsprechung zu der streitigen Rechtsfrage vorliegt, sondern die Rechtsfrage kann schon dann nicht mehr klärungsbedürftig sein, wenn von vornherein die Antwort praktisch außer Zweifel steht (vgl. Beschluß des Bundessozialgerichts vom 4. Juni 1975 11 BA 4/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1976 S. 127).
  • BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78

    Kfz-Unfallkosten, die auf der Fahrt zur Esseneinnahme während der Arbeitszeit

    Auch die Berufung des FA auf die Rechtsprechung des BFH, nach der Aufwendungen für Mittagsheimfahrten grundsätzlich keine Werbungskosten, sondern Kosten der privaten Lebensgestaltung sind (vgl. z.B. Urteile vom 28. Januar 1966 VI 66/65, BFHE 85, 224, BStBl III 1966, 291; vom 10. April 1970 VI R 250/68, BFHE 99, 359, BStBl II 1970, 680; Beschluß vom 2. April 1976 VI B 85/75, BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452), geht fehl.

    Die Aufwendungen für Mittagsheimfahrten eines Arbeitnehmers mit seinem eigenen PKW dürfen schon deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden, weil dem die Spezialregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG entgegensteht, wonach bei Benutzung eines eigenen PKW höchstens eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Arbeitstag mit dem Pauschbetrag von 0, 36 DM je Entfernungskilometer berücksichtigt werden kann (BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452; BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).

  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09

    Ansatz der 1%-Regelung bei Privatnutzung eines Dienstwagens für

    (1) Ebenso wie das Mittagessen selbst gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zum Bereich der privaten Lebensführung auch die Fahrten zur Wohnung, um dort das Mittagessen einzunehmen (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 13. Dezember 1962 - IV 10/61 S, BFHE 76, 255, BStBl III 1963, 91, vom 2. April 1976 - VI B 85/75, BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452, und vom 18. Dezember 1992 - VI R 36/92, BFHE 170, 375, BStBl II 1993, 505); der dafür anfallende Aufwand wäre daher beim Kläger - wenn er ihn denn, etwa durch Verwendung seines eigenen Privatwagens, selbst zu tragen gehabt hätte - gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Werbungskosten steuerlich abziehbar gewesen.
  • BFH, 18.12.1992 - VI R 36/92

    Fahrt von Arbeitsstätte zu Kantine nicht als Werbungskosten absetzbar

    Ebenso wie das Mittagessen selbst gehören nach der Rechtsprechung des BFH zum Bereich der Lebensführung auch die Fahrten zur Wohnung um dort das Mittagessen einzunehmen (vgl. z. B. Urteil vom 13. Dezember 1962 IV 10/61 S, BFHE 76, 255, BStBl III 1963, 91; Beschluß vom 2. April 1976 VI B 85/75, BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452).
  • BFH, 02.12.1977 - VI R 8/75

    Tatsächliche Aufwendungen i. S. des § 9 Abs. 2 EStG sind auch Kosten für sogen.

    Der Sachverhalt liegt hier anders als in den Fällen der - zusätzlichen - mittäglichen Heimfahrten, deren Kosten der Senat auch bei Körperbehinderten in ständiger Rechtsprechung nicht als Werbungskosten anerkannt hat (so zuletzt Beschluß vom 2. April 1976 VI B 85/75, BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452, mit Hinweisen auf die einschlägigen Urteile vom 10. April 1970 VI R 250/68, BFHE 99, 359, BStBl II 1970, 680, und vom 4. Juli 1975 VI R 30/73, BFHE 116, 356, BStBl II 1975, 738).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.1975 - VI B 85.75   

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https://dejure.org/1975,3387
BVerwG, 08.12.1975 - VI B 85.75 (https://dejure.org/1975,3387)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1975 - VI B 85.75 (https://dejure.org/1975,3387)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1975 - VI B 85.75 (https://dejure.org/1975,3387)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße Bezeichnung des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung - Unterbliebene Zeugenvernehmung als Verfahrensmangel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 29.05.1985 - 1 WB 105.84

    Erteilung eines Eingliederungsscheines - Anspruch auf Berufsförderung -

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde mit Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1975 - VI B 85.75 - zurückgewiesen.
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