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   BFH, 07.08.2013 - VI B 99/12   

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https://dejure.org/2013,28436
BFH, 07.08.2013 - VI B 99/12 (https://dejure.org/2013,28436)
BFH, Entscheidung vom 07.08.2013 - VI B 99/12 (https://dejure.org/2013,28436)
BFH, Entscheidung vom 07. August 2013 - VI B 99/12 (https://dejure.org/2013,28436)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens - Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern - Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers - Keine Revisionszulassung bei Angriffen ...

  • openjur.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht; Ruhen des Verfahrens; Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern; Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers; Keine Revisionszulassung bei Angriffen gegen ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § ... 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 5 S 2 Halbs 2, AO § 363 Abs 2 S 1, AO § 363 Abs 2 S 2, AmtshilfeRLUmsG Art 11 Nr 26, AmtshilfeRLUmsG Art 31 Abs 1, AbgG § 12, AO § 363 Abs 2 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, AO § 5
    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens - Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern - Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers - Keine Revisionszulassung bei Angriffen ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens - Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern - Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers - Keine Revisionszulassung bei Angriffen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens - Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern - Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers - Keine Revisionszulassung bei Angriffen ...

  • rewis.io

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens - Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern - Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers - Keine Revisionszulassung bei Angriffen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 363 Abs. 2 S. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anordnung des Ruhens des Verfahrens bis zur Entscheidung eines anhängigen Verfahrens vor dem EGMR mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei Rechtsfragen zu ausgelaufenem Recht; Anforderungen an die Darlegung eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers; Angriffe gegen die Tatsachenwürdigung des FG kein Revisionszulassungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.06.2012 - VI B 108/11

    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung - Darlegung von

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VI B 99/12
    Hierzu hätte der Kläger nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. substantiiert darlegen müssen, weshalb das angefochtene Urteil willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juni 2012 VI B 108/11, BFH/NV 2012, 1612, m.w.N.).

    Mit den Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG macht der Kläger indes bloße Rechtsanwendungsfehler geltend, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 1612).

  • BFH, 10.05.2012 - X B 183/11

    (Keine Zwangsruhe im Einspruchsverfahren bei vorläufiger Steuerfestsetzung -

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VI B 99/12
    Sie ist deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 183/11, BFH/NV 2012, 1570, m.w.N.) und kann daher nicht zur Zulassung der Revision führen.

    Falls § 363 Abs. 2 Satz 2 AO i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung der Abgabenordnung vom 1. Oktober 2002 den EGMR nicht umfasst haben sollte, konnte eine Verfahrensruhe wegen eines vor dem EGMR betriebenen Verfahrens nicht nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO zwingend sein (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1570).

  • BFH, 14.02.2007 - IX B 177/06

    Baugenehmigung; Tatbestandswirkung

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VI B 99/12
    Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2007 IX B 177/06, BFH/NV 2007, 1099, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2012 - I B 22/12

    Ausschluss eines Richters; rechtliches Gehör; Vertretungsrüge nur durch

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VI B 99/12
    Da die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO ein besonderer Fall der Grundsatzrevision ist (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2012 I B 22/12, BFH/NV 2013, 389, m.w.N.), kommt eine Revisionszulassung aus den unter 1. dargelegten Gründen ebenfalls nicht in Betracht.
  • BFH, 24.05.2012 - VI B 120/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw.

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VI B 99/12
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, etwa Senatsbeschluss vom 24. Mai 2012 VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VI B 99/12
    Er wendet sich vielmehr gegen die nach seiner Ansicht fehlerhafte Tatsachenwürdigung des FG; die hierin liegende Rüge, das Urteil des FG sei materiell-rechtlich fehlerhaft, kann nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772, m.w.N.).
  • BFH, 28.04.2010 - VI B 167/09

    Zahlungen im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Erbausgleich sind keine

    Auszug aus BFH, 07.08.2013 - VI B 99/12
    Indessen rechtfertigen Rechtsfragen, die sich nur aufgrund von ausgelaufenem Recht stellen, regelmäßig nicht eine Zulassung der Grundsatzrevision (Senatsbeschluss vom 28. April 2010 VI B 167/09, BFHE 229, 272, BStBl II 2010, 747, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 31.01.2013 - 10 K 233/12

    Voraussetzungen für eine Verpflichtung des Finanzamts zum Ruhenlassen von

    Zur Begründung berufen sich die Kläger im Klageverfahren erstmals auf die beim BFH anhängigen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mit den Aktenzeichen VI B 99/12 und VI B 101/12.

    b) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass sich die Kläger im Klageverfahren zur Erreichung der Zwangsruhe nunmehr auch auf die beim BFH anhängigen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (VI B 99/12 und VI B 101/12) berufen.

    Der erkennende Senat hält eine Aussetzung des Klageverfahrens im Hinblick auf die beim BFH unter den Aktenzeichen VI B 99/12 und VI B 101/12 anhängigen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht für geboten.

  • BFH, 31.10.2013 - V B 67/12

    Zur grundsätzlichen Bedeutung von auslaufenden Rechts betreffenden Rechtsfragen

    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. August 2013 VI B 99/12, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 24. Mai 2012 VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, m.w.N.).

    bb) Rechtsfragen, die sich nur aufgrund ausgelaufenen Rechts stellen, rechtfertigen regelmäßig nicht eine Zulassung der Grundsatzrevision (BFH-Beschlüsse vom 7. August 2013 VI B 99/12, n.v.; vom 28. April 2010 VI B 167/09, BFHE 229, 272, BStBl II 2010, 747, m.w.N.).

  • BFH, 09.01.2014 - XI B 11/13

    Vorsteuervergütungsverfahren

    e) Auf den Umstand, dass es sich bei den vom FG angewendeten Vorschriften um ausgelaufenes Recht handelt (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2012 X B 211/11, BFH/NV 2013, 546; vom 7. August 2013 VI B 99/12, BFH/NV 2013, 1934), kommt es deshalb nicht mehr an.
  • BFH, 14.12.2020 - IV B 27/20

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einem Solarpark

    Soweit die Klägerin meint, das FG sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Standortgemeinde des von ihr betriebenen Solarparks nicht übermäßig belastet sei, rügt sie im Kern die materielle Unrichtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG; damit werden allerdings nur bloße Rechtsanwendungsfehler geltend gemacht, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 07.08.2013 - VI B 99/12, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21

    Mitwirkungspflichten eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen im Rahmen

    bb) Etwas anderes kann dann gelten, wenn aufgrund bestimmter Umstände, die ihrerseits nicht solche des Einzelfalls sind, eine Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen zur Mitwirkung nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO nach pflichtgemäßem Ermessen von vornherein ausscheidet (vgl. BFH-Beschluss vom 07.08.2013 - VI B 99/12, BFH/NV 2013, 1934, Rz 14).
  • FG Münster, 25.04.2013 - 3 K 3754/11

    Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete, Verfahren beim Europäischen

    Hinsichtlich der beim BFH anhängigen Nichtzulassungsbeschwerden (Az. VI B 99/12, VI B 101/12) kommt eine Verfahrensaussetzung nach § 74 FGO auch nicht in entsprechender Anwendung in Betracht, da es ebenfalls an der Vorgreiflichkeit fehlt.
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