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   BVerwG, 16.07.1968 - VI C 1.66   

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BVerwG, 16.07.1968 - VI C 1.66 (https://dejure.org/1968,190)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1968 - VI C 1.66 (https://dejure.org/1968,190)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1968 - VI C 1.66 (https://dejure.org/1968,190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verweisung an das zuständige Gericht des zuständigen Gerichtszweiges - Aufhebung des vorinstanzlichen (verwaltungsgerichtlichen) Urteils - Berichtigung des Urteils (Urteilsformel) durch das Rechtsmittelgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 146
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.06.1966 - V C 158.65

    Hilfsantrag auf Verweisung an SG - Rechtsweg für Anspruch nach TbcG § 27

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1968 - VI C 1.66
    Die Beklagte und der Kläger sind zutreffend der Ansicht, daß das in der Sache selbst entscheidende Urteil der Vorinstanz aufzuheben ist, wenn das Berufungsgericht den Verwaltungsrechtsweg nicht für gegeben erachtet und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht des zuständigen Gerichtszweiges verweist (vgl. BVerwGE 24, 209 [210]).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1968 - VI C 1.66
    Das Fehlen eines entsprechenden Ausspruchs in der Urteilsformel stellt bei dieser Sachlage eine offenbare - ohne weiteres zutage tretende - Unrichtigkeit in der Abfassung des Berufungsurteils dar (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 1964 - VII ZR 1952/62 - [NJW 1964 S. 1858 = JZ 1964 S. 591]).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler;

    Nach allgemeinem deutschem Rechtsverständnis unterliegen offensichtliche Unrichtigkeiten im Verwaltungs- oder im gerichtlichen Verfahren der jederzeitigen Berichtigung, wobei eine Unrichtigkeit dann offenbar ist, wenn sie sich aus dem Zusammenhang der Erklärung oder aus den Vorgängen bei ihrer Abgabe auch für jeden Dritten ohne Weiteres zweifelsfrei ergibt (stRspr; vgl. zu § 118 VwGO nur Beschluss vom 16. Juli 1968 - BVerwG 6 C 1.66 - BVerwGE 30, 146 = Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 1; zu § 319 ZPO etwa BGH, Beschluss vom 14. September 2004 - VI ZB 61/03 - NJW 2005, 156).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Der offensichtliche Schreibfehler im Tenor des angefochtenen Urteils bei der Bezeichnung des streitigen Grundstücks war vom Senat von Amts wegen zu berichtigen (Beschluss vom 16. Juli 1968 - BVerwG 6 C 1.66 - BVerwGE 30, 146 = Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2023 - 20 A 3586/20

    Ausspruch der Zustimmung zur Verlegung von Telekommunikationslinien vom Träger

    vgl. zur Änderungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1968 - VI C 1.66 -, BVerwGE 30, 146, juris, Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. Juli 1995 - 5 S 348/94 -, juris, Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 15 CS 12.1804 -, juris, Rn. 18.
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   BVerwG, 30.04.1970 - VI C 1.66   

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