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BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Vorliegen der Bereitschaft zu kriegerischen Abwehrhandlungen mit potentieller Tötungsfolge in qualifizierten Notwehrsituationen - Anerkennung als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 4 Abs. 3; WpflG §§ 25, 26
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 19.08.1970 - 2 E 129/70
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Papierfundstellen
- BVerwGE 44, 313
- NJW 1974, 1343
- MDR 1974, 868
- DVBl 1974, 913
Wird zitiert von ... (122) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70
Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Anders als wohl noch der ursprünglich, in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte.Das ist schon in dem oben zitierten Urteil BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] zutreffend klargestellt worden.
Das wird insbesondere dann der Fall sein - und auch das ist schon in BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] geklärt worden -, wenn die in einer der erörterten Konfliktsituationen dem Wehrpflichtigen abgeforderte Entscheidung, "so oder so" zur Vernichtung von Menschenleben beizutragen, sein Gewissen in jedem Fall belastet, er sich bei dieser Wahl aber an sittlich respektablen Kriterien orientiert hat.
Für die Sonderbehandlung, die die Beklagte in "kriegstypischen" Notwehr-(Nothilfe-)fällen fordert, läßt schon BVerwGE 39, 269 keinen Raum.
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Die Gültigkeit dieses Rechtsgedankens ist aber wiederum nur ein spezieller Anwendungsfall eines noch allgemeineren Prinzips, das schon in einer der ersten Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zum Recht der Kriegsdienstverweigerung herangezogen worden ist: Nach dem Urteil BVerwGE 7, 242 (247) [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57] darf für das Vorliegen einer ernsten und verbindlichen Gewissensentscheidung nicht eine Bereitschaft des Wehrpflichtigen gefordert werden, für seine Entscheidung zu "leiden".Fußend auf einen Begriff der Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG § 25 WPflG, der im Einklang steht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (so u.a. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242 und BVerwGE 41, 53 [55]) hat das Verwaltungsgericht zwar bereits festgestellt, "daß der Kläger ein ernsthafter Mensch ist, den echte Gewissensbedenken zu seiner - allerdings eingeschränkten - Ablehnung der Waffenanwendung bestimmen"; es hat ferner die Vernehmung weiterer vom Kläger benannter Zeugen mit der Begründung für entbehrlich bezeichnet, es sei von der Richtigkeit der Beweisbehauptung - daß nämlich die Kriegsdienstverweigerung dem Kläger ein echtes Anliegen sei und daß er nicht in der Lage wäre, etwaige Motive zu verbergen - bereits überzeugt.
- BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Schon nach der Rechtsprechung des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Anerkennung nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Kriegsdienstverweigerer das Recht auf Notwehr gegenüber einem unmittelbaren Angriff bejaht und es dabei für sittlich vertretbar hält, den Angreifer notfalls auch zu töten; hierfür wird angeführt (BVerwGE 37, 69 [71] m.w.N.), daß der Verzicht auf die persönliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen und auf andere Weise nicht abzuwendenden Angriff ein unzumutbares Maß an Selbstentäußerung voraussetzen würde, das dem Angegriffenen weder von der staatlichen Rechtsordnung noch nach sittlichen Maßstäben abverlangt wird.Hierauf ist es letztlich zurückzuführen, daß es nach der bereits angeführten Entscheidung BVerwGE 37, 69 der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegensteht, daß der Wehrpflichtige ein Recht auf "zivile" Notwehr für sich in Anspruch nimmt.
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Eine solche rechtliche Qualifikation träfe zwar zu, wenn der Kläger sich (nur) weigerte, an einem bestimmten Krieg, an Kriegen bestimmter Art, unter bestimmten Voraussetzungen oder mit bestimmten Waffen teilzunehmen (vgl. BVerfGE 12, 45 [57]); dann wäre die begehrte Anerkennung ausgeschlossen.Fußend auf einen Begriff der Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG § 25 WPflG, der im Einklang steht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (so u.a. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242 und BVerwGE 41, 53 [55]) hat das Verwaltungsgericht zwar bereits festgestellt, "daß der Kläger ein ernsthafter Mensch ist, den echte Gewissensbedenken zu seiner - allerdings eingeschränkten - Ablehnung der Waffenanwendung bestimmen"; es hat ferner die Vernehmung weiterer vom Kläger benannter Zeugen mit der Begründung für entbehrlich bezeichnet, es sei von der Richtigkeit der Beweisbehauptung - daß nämlich die Kriegsdienstverweigerung dem Kläger ein echtes Anliegen sei und daß er nicht in der Lage wäre, etwaige Motive zu verbergen - bereits überzeugt.
- BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69
Relevanz eines Mangels an Bereitwilligkeit hinsichtlich eines Dienstes in einem …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Sollte die Rechtsprechung des VIII. Senats dahin zu verstehen sein, daß dies nur für Fälle gelte, in denen von einer Waffenanwendung "zwischen den Staaten" im kriegsrechtlichen Sinne nicht gesprochen werden könnte (etwa im Fall einer plünderuden und tötenden Soldateska, Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 128.69 -), so vermöchte der erkennende Senat ihr nicht beizupflichten. - BVerwG, 25.07.1973 - VI C 68.73
Parteivernehmung als Beweismittel in Kriegsdienstverweigerungssachen - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Jedoch ist in dieser Rechtsprechung wiederholt betont worden (so etwa im Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 - unter Bezugnahme auf das Urteil des VIII. Senats vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19]), daß in Prozessen, mit denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen will, sich seine förmliche Vernehmung zur Sache in aller Regel von vornherein als das Beweismittel anbieten wird, das zur Klärung der Frage des Vorliegens einer echten Gewissensentscheidung in erster Linie geeignet ist; die Förmlichkeit einer solchen Vernehmung ist ein sachgerechtes Mittel, nicht nur dem Kläger und den sonstigen Verfahrensbeteiligten, sondern auch dem Gericht selbst die Bedeutung und die Gewichtigkeit der Bekundungen des Kriegsdienstverweigerers vor Augen zu führen. - BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Fußend auf einen Begriff der Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG § 25 WPflG, der im Einklang steht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (so u.a. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242 und BVerwGE 41, 53 [55]) hat das Verwaltungsgericht zwar bereits festgestellt, "daß der Kläger ein ernsthafter Mensch ist, den echte Gewissensbedenken zu seiner - allerdings eingeschränkten - Ablehnung der Waffenanwendung bestimmen"; es hat ferner die Vernehmung weiterer vom Kläger benannter Zeugen mit der Begründung für entbehrlich bezeichnet, es sei von der Richtigkeit der Beweisbehauptung - daß nämlich die Kriegsdienstverweigerung dem Kläger ein echtes Anliegen sei und daß er nicht in der Lage wäre, etwaige Motive zu verbergen - bereits überzeugt. - BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Jedoch ist in dieser Rechtsprechung wiederholt betont worden (so etwa im Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 - unter Bezugnahme auf das Urteil des VIII. Senats vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19]), daß in Prozessen, mit denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen will, sich seine förmliche Vernehmung zur Sache in aller Regel von vornherein als das Beweismittel anbieten wird, das zur Klärung der Frage des Vorliegens einer echten Gewissensentscheidung in erster Linie geeignet ist; die Förmlichkeit einer solchen Vernehmung ist ein sachgerechtes Mittel, nicht nur dem Kläger und den sonstigen Verfahrensbeteiligten, sondern auch dem Gericht selbst die Bedeutung und die Gewichtigkeit der Bekundungen des Kriegsdienstverweigerers vor Augen zu führen. - BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61
Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Anders als wohl noch der ursprünglich, in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte. - BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
Verstoß gegen Bundesrecht bei mangelndem Anspruch auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
So kann Mitwirkung an einem Verteidigungskrieg selbst gegenüber einem zur Ausrottung entschlossenen Gegner in dem hier interessierenden Sinne nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 -).
- OVG Hamburg, 12.04.2018 - 5 Bf 51/16
Befriedung einer zum Jagdgebiet gehörenden Grundfläche auf Betreiben des …
Strukturell dieser Konstellation vergleichbar sein dürfte der Fall, in dem ein Wehrpflichtiger in einer Nothilfesituation eine Gewaltanwendung befürwortet, aber dadurch nicht von einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen ausgeschlossen ist (dazu BVerwG, Urt. v. 25.1.1974, VI C 18/73, BVerwGE 44, 313, juris Rn. 14). - BVerwG, 11.11.1975 - 6 CB 23.75
Nichtzulassung einer Revision - Achtung menschlichen Lebens durch einen …
Das Verwaltungsgericht ist weder von dem Urteil vom 27. Januar: 1972 - BVerwG VIII C 95.70 - (BVerwGE 39, 269) noch demjenigen vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 18.73 - (BVerwGE 44, 313) abgewichen.Dort ist dargelegt, daß in Konfliktfällen, in denen der Wehrpflichtige unausweichlich das eine oder das andere Menschenleben vernichten muß, nicht, die Wahl der Verhaltensalternative, sondern nur die ihr zugrundeliegende Motivation von Bedeutung ist (vgl. BVerwGE 39, 269 [272] und 44, 313 [316]).
Zwar kennen Fälle wie die Vernichtung von Menschenleben in Katyn, My-Lai und im Warschauer Ghetto so geartet sein, daß der einzelne den elementaren moralischen Aufruf zur Hilfe empfindet und ihm in der spontanen höchstpersönlichen Reaktion folgt, welche die den Kriegsdienstverweigerer kennzeichnende absolute Achtung menschlichen Lebens, wie dargelegt, nicht in Frage stellt (vgl. BVerwGE 44, 313 [317, 322]).
Auch die Urteile BVerwGE 39, 269 und BVerwGE 44, 313 betreffen den vorliegenden Sachverhalt nicht (vgl. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 -).
- BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - …
Wer seine Ablehnung auf den Gebrauch bestimmter Waffen oder auf die Teilnahme an bestimmten Kampfhandlungen beschränkt, dessen Entscheidung hat keinen "unbedingten" Charakter; ihr fehlt es an der von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG geschützten Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe (vgl. dazu BVerwGE 44, 313) uneingeschränkt zu erhalten.Die vom Kläger für ihn als tragbar empfundene Kriegssituation fügt sich nach alledem in ihrer Gesamtheit und in ihren möglichen Folgen gerade angesichts des vom erkennenden Senat betonten "arbeitsteiligen Charakters moderner Waffensysteme" (vgl. BVerwGE 49, 71 [73]) in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen im Kriege führenden militärischen Handlungsablauf und damit in die militärische Zielsetzung im Kriege ein (vgl. auch BVerwGE 44, 313 [317]).
Das Verwaltungsgericht hat daher mit Recht die vom Kläger eingeräumte Bereitschaft zu gewissen militärischen Abwehrhandlungen (u.a. zur Abwehr unbemannter Flugobjekte) auch nicht als "qualifizierte" Notwehr bzw. Nothilfe im Sinne der Grundsatzentscheidung BVerwGE 44, 313 angesehen.
- BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76
Gewährleistung des Anspruchs des Bürgers auf den gesetzlichen Richter während des …
Das Verwaltungsgericht hat dem Kläger eine Lage geschildert, die noch nicht so zugespitzt war, daß nur die augenblickliche Abwehr eines Angriffs die sofortige eigene Tötung der Angegriffenen verhindert hätte (vgl. BVerwGE 44, 313 [322]).Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stimmt entgegen der Auffassung der Beschwerde auch mit dem Urteil BVerwGE 44, 313 überein.
Denn nach dieser Entscheidung steht nur die Bereitschaft des Wehrpflichtigen zu einer gewaltsamen Verteidigung in einer akut zugespitzten Notwehr - oder nothilfeähnlichen Situation (auch bei kriegerischen Auseinandersetzungen) seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegen (BVerwGE 44, 313 [317 ff., 322]).
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
Die gewaltsame Abwehr eines derartigen Angriffs kann regelmäßig nicht als Maßnahme gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 30]; Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 41]; BVerwGE 44, 313 [322]).Das würde ein unzumutbares Maß an Selbstentäußerung darstellen, das ihm weder von der staatlichen Rechtsordnung noch nach sittlichen Maßstäben abverlangt wird (vgl. BVerwGE 7, 242 [247]; 37, 69 [71]; 44, 313 [319]).
Denn in beiden Fällen sieht sich der Betroffene in den tragischen Gewissenskonflikt verstrickt, das Leben eines anderen (des Angreifers) vernichten zu müssen, um das eigene oder das eines Dritten (des Angegriffenen) zu retten (vgl. BVerwGE 44, 313 [319]).
- BVerwG, 04.08.1975 - 6 CB 41.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung bei …
Es hat mit Recht angenommen, wer zur Verteidigung in einem Ausrottungskrieg bereit sei, habe grundsätzlich keine Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG Betroffen (…vgl. Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 41]; BVerwGE 44, 313 [322]).Ein solcher Angriff muß eine Verletzung von Leib und Leben als so unmittelbar bevorstehend erscheinen lassen, die Bedrohung muß zeitlich so zugespitzt sein, daß es erforderlich ist, augenblicklich zur Abwehr zu schreiten, wenn nicht umgekehrt die sofortige eigene Verletzung durch den Angreifer hingenommen werden soll (BVerwGE 44, 313 [322]).
Daß eine solche verteidigungsweise Gewaltanwendung nicht auf einen Kampf "Mann gegen Mann" beschränkt ist, erweist die Rechtsprechung zum sogenannten Bombenflugzeugfall (BVerwGE 39, 269, vgl. auch BVerwGE 44, 313 [316]).
- BVerwG, 18.03.1976 - 6 C 51.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Im Grundsatz steht freilich die erklärte Bereitschaft, an der militärischen Verteidigung gegen einen Ausrottungsfeldzug teilzunehmen, der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entgegen (vgl. Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 30], vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 41]; BVerwGE 44, 313 [322]; Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 -).Hierbei ist jedoch vorausgesetzt, daß es sich um eine konkrete, d.h. aktuell zugespitzte Gefahrensituation handelt, die sich in Anlaß und Konsequenz von der 'Verteidigung' abhebt, als die sich jede kriegerische oder im Dienste des Krieges stehende Handlung typisierend begreifen läßt (vgl. BVerwGE 44, 313 [318 ff.]).
Die militärische Abwehr eines derartigen Angriffs kann mithin grundsätzlich nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 30];… Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 41]; BVerwGE 44, 313 [322]).
- BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von …
Hierbei ist jedoch vorausgesetzt, daß es sich um eine konkrete, d.h. aktuell zugespitzte Gefahrensituation handelt, die sich in Anlaß und Konsequenz von der "Verteidigung" abhebt, als die sich jede kriegerische oder im Dienste des Krieges stehende Handlung typisierend begreifen läßt (vgl. BVerwGE 44, 313 [318 ff.]).Die militärische Abwehr eines derartigen Angriffs kann mithin grundsätzlich nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 30];… Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 41]; BVerwGE 44, 313 [322]).
- BVerwG, 21.02.1979 - 6 B 96.78
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Abgrenzung einer …
Sie läßt sich weder der Bereitschaft zu einer "zivilen" Notwehr- oder Nothilfeleistung zuordnen (vgl. BVerwGE 37, 69 [70/71]) noch der Bereitschaft zu kriegerischen Abwehrhandlungen mit potentieller Tötungsfolge in qualifizierten Notwehr-(Nothilfe-)Situationen, wie sie der beschließende Senat in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Grundsatzurteil BVerwGE 44, 313 als einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG nicht entgegenstehend umrissen hat.Es ist auch nicht von den in der Beschwerdeschrift zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 -, vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 18.73 - (BVerwGE 44, 313), vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 33.73 - und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 117.73 - abgewichen.
In diesen Entscheidungen werden rechtliche Abgrenzungskriterien zwischen "normalen" Kriegssituationen und qualifizierten Notwehr-(Nothilfe-)Situationen im Sinne der wiederholt angeführten Grundsatzentscheidung BVerwGE 44, 313 aufgestellt.
- BVerwG, 28.02.1985 - 6 B 19.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
Wenn die Beschwerde geltend macht, das Verwaltungsgericht habe den Begriff der "situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung" verkannt und weiche deshalb in seiner Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 (BVerwGE 44, 313) ab, so hat sie damit nicht - wie erforderlich - die Abweichung in einer konkreten Rechtsfrage aufgezeigt, sondern greift in Wirklichkeit die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts an.Im übrigen steht das angefochtene Urteil aber auch im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats, der in seinem Urteil vom 25. Januar 1974 BVerwG 6 C 18.73 - (…a.a.O.) im Zusammenhang mit dem Problem der Bereitschaft zu kriegerischen Abwehrhandlungen in qualifizierten Notwehr-(Nothilfe-)Situationen entschieden hat, daß die Möglichkeit einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in den genannten Situationen dann erhalten bleibt, wenn sein Eingreifen nicht zwangsläufig dazu führt, daß er sich in einer solchen gedachten Situation angesichts ungewollter Konsequenzen seiner Gewissensentscheidung von dieser ganz oder teilweise lossagt.
Damit aber fehlt es an der für § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erforderlichen Abweichung des angefochtenen Urteils von der mit der Beschwerde angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 (a.a.O.).
- BVerwG, 23.11.1976 - 6 CB 45.76
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
- BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 86.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassung einer Revision wegen …
- BVerwG, 04.12.1974 - VI B 64.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
- BVerwG, 16.10.1975 - 6 B 34.75
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer …
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 33.75
Prinzipielle Ablehnung von Gewalt zur Tötung von Menschen als Voraussetzung für …
- BVerwG, 06.11.1987 - 6 B 23.87
Darlegung einer Abweichung - Kriegsdienstverweigerung - Nothilfeähnliche …
- BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 102.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Kriegsdienstes mit der …
- BVerwG, 07.10.1985 - 6 B 83.84
Anforderungen an die bei der Kriegsdienstverweigerung vorausgesetzte …
- BVerwG, 02.07.1981 - 6 B 51.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 14.05.1975 - VI B 86.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beurteilung der sittlichen Haltung und …
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 88.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zum Waffeneinsatz gegen …
- BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des …
- BVerwG, 30.10.1975 - 6 CB 61.75
Ernst und Tiefe einer Gewissensentscheidung
- BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76
Ausschluss grundsätzlicher Anerkennung einer Bereitschaft zur Mitwirkung an …
- BVerwG, 13.09.1983 - 6 CB 131.81
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Berücksichtigung …
- BVerwG, 06.08.1975 - 6 B 54.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
- BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.11.1981 - 6 B 55.81
Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen Abweichung - Bereitschaft …
- BVerwG, 08.09.1981 - 6 CB 83.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Auseinandersetzung des …
- BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 9.76
Erfordernis einer Beweisaufnahme durch die entscheidenden Richter selbst - …
- BVerwG, 11.08.1975 - 6 CB 10.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Ableistung des Grundwehrdienstes - …
- BVerwG, 16.07.1975 - 6 B 41.75
Objektive Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 120.73
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
- BVerwG, 24.08.1982 - 6 B 40.82
Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel der Anerkennung als …
- BVerwG, 13.12.1974 - VI C 28.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.12.1974 - VI C 125.73
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
- BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73
Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von …
- BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der …
- BVerwG, 09.12.1974 - VI CB 49.74
Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer …
- BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75
Parteiaussage - Zeugenaussage - Protokollierung - Mündliche Verhandlung - …
- BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei einer Bereitschaft zum "Tyrannenmord" …
- BVerwG, 26.11.1979 - 6 B 83.79
Erörterung und Würdigung von Konfliktsituationen für die Feststellung einer …
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 80.75
Gewaltsame Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges - Absolute Achtung menschlichen …
- BVerwG, 04.12.1974 - VI C 50.74
Gewissensentscheidung als Voraussetzung einer Anerkennung als …
- BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beweisanforderungen für das Vorliegen …
- BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an ordnungsgemäße …
- BVerwG, 09.11.1981 - 6 CB 29.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als …
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- BVerwG, 09.01.1976 - 6 CB 95.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
- BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 21.75
Notwehrähnliche und nothilfeähnliche Situationen im Kriege - Billigung eines …
- BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …
- BVerwG, 28.01.1991 - 6 B 30.90
Zulassung der Revision wegen Abweichung des Urteils von Entscheidungen des …
- BVerwG, 07.07.1981 - 6 C 230.80
- BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Überprüfung des Bestehens einer …
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 117.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Annahme der …
- BVerwG, 02.10.1974 - VI CB 223.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als …
- BVerwG, 29.03.1974 - VI C 49.73
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als …
- BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82
Berücksichtigung der Bereitschaft zur Abwehr angreifender Panzer notfalls unter …
- BVerwG, 22.07.1982 - 6 CB 212.80
Anerkennungsverfahren bezüglich der Kriegsdienstverweigerung - Möglichkeit des …
- BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
Geltendmachung von Verfahrensmängeln in Kriegsdienstverweigerungssachen - …
- BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 16.76
- BVerwG, 05.12.1975 - VI C 98.74
Ausschluss einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe durch …
- BVerwG, 30.10.1975 - 6 CB 40.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen einer …
- BVerwG, 18.06.1975 - 6 C 8.75
An den Wehrpflichtigen zu stellende Anforderungen in Bezug auf die geistige …
- BVerwG, 07.01.1975 - VI C 48.74
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- BVerwG, 31.05.1974 - VI C 99.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.03.1974 - VI C 54.73
Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des …
- BVerwG, 14.01.1988 - 6 B 85.86
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 13.08.1987 - 6 B 58.86
- BVerwG, 23.02.1979 - 6 C 87.78
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Hinweise des Bundesverfassungsgerichts …
- BVerwG, 14.07.1976 - 6 CB 42.76
Gewissensbelastung eines Wehrpflichtigen beim Töten in konkreter Notlage als …
- BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Tötung eines Diktators …
- BVerwG, 30.01.1976 - 6 CB 77.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die …
- BVerwG, 27.10.1975 - 6 B 52.75
Geltendmachung einer Abweichungsrüge und der grundsätzlichen Bedeutung einer …
- BVerwG, 06.08.1975 - 6 B 18.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
- BVerwG, 03.06.1975 - VI CB 134.74
Darlegung der Divergenz einer Entscheidung von der Rechtsprechung des …
- BVerwG, 02.05.1975 - VI CB 56.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
- BVerwG, 12.02.1975 - VI ER 203.74
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.06.1986 - 6 B 111.85
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Unterlassene …
- BVerwG, 29.01.1985 - 6 B 196.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- BVerwG, 28.01.1982 - 6 C 1.82
Bereitschaft des Kriegsdienstverweigerers zur Weitergabe eines Funkspruchs im …
- BVerwG, 26.11.1981 - 6 B 99.81
Anforderungen an die Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung
- BVerwG, 25.09.1981 - 6 B 62.81
Anforderungen an die grundsätzliche Wertentscheidung als Grundlage der …
- BVerwG, 03.08.1981 - 6 C 111.81
Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung …
- BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei ausgeprägter Tötungshemmung - …
- BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 27.76
Voraussetzungen für die Feststellung einer seelische Belastung durch den Zwang …
- BVerwG, 02.04.1976 - 6 B 71.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erörterung von Konfliktfällen - …
- BVerwG, 11.08.1975 - 6 B 15.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- BVerwG, 06.08.1975 - 6 B 30.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für das …
- BVerwG, 27.05.1975 - 6 B 11.75
Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers - …
- BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Problematik der Erörterung von …
- BVerwG, 28.10.1974 - VI CB 11.73
Rüge der mangelnden Sachaufklärung im Verfahren über die Anerkennung als …
- BVerwG, 30.08.1974 - VI C 57.73
Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- BVerwG, 31.05.1974 - VI C 94.73
Begriff der Gewissensentscheidung bei Kriegsdienstverweigerern - …
- BVerwG, 29.03.1974 - VI C 39.73
Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des …
- BVerwG, 17.04.1986 - 6 B 4.85
Ablehnung der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gerügte Abweichung von …
- BVerwG, 08.03.1985 - 6 B 41.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
- BVerwG, 19.12.1983 - 6 CB 14.82
Objektive Anforderungen an die Darlegung einer Gewissensentscheidung gegen den …
- BVerwG, 31.10.1983 - 6 B 67.83
Rechtliche Ausgestaltung der Zulassung der Revision durch die …
- BVerwG, 23.09.1983 - 6 B 79.83
Erörterung einzelner Konfliktsituationen mit dem Kriegsdienstverweigerer zur …
- BVerwG, 06.06.1983 - 6 B 102.81
Objektive Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
- BVerwG, 14.01.1983 - 6 B 101.82
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.11.1982 - 6 B 68.82
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
- BVerwG, 15.10.1982 - 6 B 83.82
Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel der Anerkennung als …
- BVerwG, 09.06.1982 - 6 B 31.82
Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel der Anerkennung als …
- BVerwG, 28.10.1981 - 6 B 73.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Grundsätzliche Bedeutung …
- BVerwG, 26.10.1981 - 6 B 31.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
- BVerwG, 05.10.1981 - 6 C 125.81
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- BVerwG, 15.06.1981 - 6 B 42.81
Bereitschaft zu einer kriegerischen Abwehrhandlung wie dem Abschuss einer Rakete …
- BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 101.80
Anforderungen an die Rüge eines Verstoßes gegen die Bestimmungen über das …
- BVerwG, 02.10.1980 - 6 ER 215.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- BVerwG, 29.01.1980 - 6 B 97.79
Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- BVerwG, 14.11.1979 - 6 B 92.79
Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft …
- OLG Köln, 15.12.1978 - 3 Ws 234/78
Beweisverwertungsverbot bei Unzulässigkeit einer Ermittlungsmaßnahme; …
- BVerwG, 22.09.1975 - 6 B 47.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unerträgliche seelische Zwangslage …
- BVerwG, 02.10.1974 - VI B 61.74
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge einer Abweichung von …
- BVerwG, 02.12.1981 - 6 B 77.81
Begriff der situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung - Ausschluss der …
- BVerwG, 29.03.1974 - VI C 53.73
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als …