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FG Niedersachsen, 18.12.1979 - VI E 111/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 20.01.2015 - X R 49/13
Anerkennung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Einzelunternehmen und einer …
Das Finanzgericht (FG) hat die Klage unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 18. Dezember 1979, VI E 111/77 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1980, 236) als unbegründet abgewiesen. - FG Sachsen, 10.01.2013 - 6 K 1822/10
Gewerbeertrag Tätigwerden des Einzelunternehmers als …
Da es einem Einzelunternehmer, der sein gewerbliches Unternehmen unter Einsatz seiner persönlichen Arbeitskraft betreibt, nicht gestattet ist, seinen Gewinn etwa um ersparte Ausgaben für den Arbeitslohn eines statt seiner angestellten Geschäftsführers oder sonstige Mitarbeiter zu kürzen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18. Dezember 1979, VI E 111/77, DStR 1980, 418), kann die Tätigkeit des Klägers, die er als Geschäftsführer der H. K. GmbH für sein Einzelunternehmen erbracht hat, seine gewerblichen Einkünfte nicht mindern.