Rechtsprechung
BFH, 06.10.2004 - VI R 107/01 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 23.01.2001 - 2 K 2480/99
- BFH, 06.10.2004 - VI R 107/01
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 22.04.2015 - XI R 10/14
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung
Kann anhand der Feststellungen des FG nicht nachgeprüft werden, ob das FG zu Recht zu einem bestimmten Ergebnis gelangt ist, liegt ein materieller Fehler vor, der ohne Rüge zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (…vgl. BFH-Urteile vom 1. Februar 2001 III R 12/98, BFH/NV 2001, 899, unter II.3.; vom 6. Oktober 2004 VI R 107/01, juris; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 118 FGO Rz 100 ff., m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH). - BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung - …
Kann anhand der Feststellungen des FG nicht nachgeprüft werden, ob das FG zu Recht zu einem bestimmten Ergebnis gelangt ist, liegt ein materieller Fehler vor, der ohne Rüge zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (…vgl. BFH-Urteile vom 1. Februar 2001 III R 12/98, BFH/NV 2001, 899, unter II.3.; vom 6. Oktober 2004 VI R 107/01, juris; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 118 FGO Rz 100 ff., m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung des BFH). - BFH, 29.01.2008 - VIII B 37/07
Vorliegen und Darlegung einer Divergenz bei unterschiedlicher Beantwortung der …
b) Die beanstandete fehlende Feststellung einer "intakten Ehe" zwischen der verstorbenen Mutter und dem verstorbenen Vater der Klägerin stellt allenfalls einen materiellen Fehler dar, vermag indes keinesfalls eine völlig sachfremde Erwägung zu belegen (vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 6. Oktober 2004 VI R 107/01, juris;… vom 22. April 1998 X R 101/95, BFH/NV 1998, 1481). - FG München, 25.02.2003 - 2 K 38/02
Häusliches Arbeitszimmer; Praxisräume und ein Arbeitszimmer im Wohnhaus können …
Hilfsweise beantragt das Finanzamt, das Verfahren bis zur Entscheidung des BFH in der Sache IV R 38/01 (richtig wohl VI R 107/01) über das Urteil des FG Berlin vom 23.01.2001, 2 K 2480/99, ruhen zu lassen, hilfsweise die Revision zuzulassen.Dem mit der Revision VI R 107/01 angefochtenen Urteil des FG Berlin vom 23.01.2001, 2 K 2480/99, liegt kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.