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BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Mitwirkung eines Steuerpflichtigen - Einnahmeausfall - Entschädigung - Abfindung - Auflösung des Dienstverhältnisses - Abgeltung von Ansprüchen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG und Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG bei Abfindungen wegen Auflösung von Dienstverhältnissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 126, 408
- DB 1979, 676
- BStBl II 1979, 176
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74
Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des …
Auszug aus BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77
Der VI. Senat schließt sich dem Urteil des IV. Senats des BFH vom 20. Juli 1978 IV R 43/74 (BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9) dahin an, daß die Mitwirkung eines Steuerpflichtigen bei dem zum Einnahmeausfall führenden Ereignis die Annahme einer Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG dann nicht ausschließt, wenn der Steuerpflichtige unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat.Er schließt sich vielmehr dem BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74 (BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9) an.
Solche den Abfindungen zugrunde liegenden Umstände gehören zu den einen Einnahmeausfall verursachenden außergewöhnlichen Vorgängen i. S. des BFH-Urteils IV R 43/74, die über den Rahmen der für die jeweilige Einkunftsart typischen Geschehnisse hinausgehen.
- BFH, 06.05.1977 - VI R 161/76
Abfindung - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Entschädigung - Unfreiwillig …
Auszug aus BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77
a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats wurden Abfindungen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis nur dann als Entschädigungen wegen entgangener oder entgehender Einnahmen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG behandelt, wenn der Schaden, für den der Steuerpflichtige entschädigt wird, auf einem unfreiwilligen, d. h. ohne oder gegen seinen Willen eingetretenen Ereignis beruht (vgl. die im Urteil vom 6. Mai 1977 VI R 161/76, BFHE 122, 474, BStBl II 1977, 718, erwähnte Rechtsprechung).Im Hinblick auf seine bereits im Urteil VI R 161/76 geäußerten Erwägungen sieht der Senat diese Voraussetzungen des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG bei einer Abfindung wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses ohne Rücksicht auf die formelle Gestaltung des Auflösungsvorgangs (durch Kündigung oder Vereinbarung) in der Regel als erfüllt an, wenn der Arbeitgeber die Beendigung dieses Verhältnisses veranlaßt hat.
- BFH, 09.08.1974 - VI R 142/72
AG - Vorstandsmitglied - Bestellungszeitraum - Ablauf des Bestellungszeitraums - …
Auszug aus BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77
Ebenso wie bei der Auslegung des § 3 Nr. 9 EStG 1971 (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Oktober 1978 VI R 157/76, BStBl II 1979, 43) ist auch hier bei Prüfung der Frage, ab wann vertragliche Ansprüche auf Gehalt nicht mehr entstehen können, von dem Zeitpunkt auszugehen, zu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Dienstverhältnis arbeitsrechtlich wirksam beendet haben (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. August 1974 VI R 142/72, BFHE 113, 239, BStBl II 1974, 714).Der entstandene Schaden entfiel nicht dadurch, daß der Kläger ab 1. Juli 1971 für ein anderes Unternehmen tätig war; denn eine solche Vorteilsausgleichung hat der Senat stets abgelehnt (vgl. BFH-Urteil VI R 142/72).
- BFH, 17.03.1978 - VI R 63/75
Keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn GmbH von …
Auszug aus BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77
Die Zahlungen dürfen mithin nicht in Erfüllung eines Anspruchs des Empfängers erfolgen, sondern müssen auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 1978 VI R 63/75, BFHE 124, 543, BStBl II 1978, 375, und die dort zitierte Rechtsprechung). - BFH, 06.10.1978 - VI R 157/76
Abfindung - Kündigung - Steuerfreiheit der Abfindung - Kündigungsfrist
Auszug aus BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77
Ebenso wie bei der Auslegung des § 3 Nr. 9 EStG 1971 (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Oktober 1978 VI R 157/76, BStBl II 1979, 43) ist auch hier bei Prüfung der Frage, ab wann vertragliche Ansprüche auf Gehalt nicht mehr entstehen können, von dem Zeitpunkt auszugehen, zu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Dienstverhältnis arbeitsrechtlich wirksam beendet haben (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. August 1974 VI R 142/72, BFHE 113, 239, BStBl II 1974, 714). - BFH, 12.03.1975 - I R 180/73
Zahlungen, die ein Hersteller seinem Großhändler leistet, weil er dessen Abnehmer …
Auszug aus BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77
Es muß sich bei solchen Einkünften um eine Zusammenballung von Einnahmen handeln, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, da sonst kein sachlicher Grund für die von dieser Vorschrift bezweckte Milderung der tariflichen Spitzenbelastung gegeben wäre (vgl. BFH-Urteil vom 12. März 1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485, und die dort erwähnte Rechtsprechung). - BFH, 13.08.1975 - VI R 164/71
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Zugesagte Altersversorgung - Verlust der …
Auszug aus BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77
Das vom FG zitierte BFH-Urteil vom 13. August 1975 VI R 164/71 (BFHE 117, 40, BStBl II 1976, 38) beruht ebenfalls auf einem anderen Sachverhalt; es steht der Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits auch deshalb nicht entgegen, weil der Senat dort das Urteil des FG, das die Steuervergünstigung nach § 24, Nr. 1 a, § 34 Abs. 1 und 2 EStG gewährt hatte, ausdrücklich bestätigt hatte. - BFH, 17.05.1977 - VI R 150/76
Steuerliche Behandlung von Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses 1)
Auszug aus BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77
Das ist in entsprechender Anwendung der zu § 3 Nr. 9 EStG 1975 ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17. Mai 1977 VI R 150/76, BFHE 122, 478, BStBl II 1977, 735, und die Entscheidung vom 13. Oktober 1978 VI R 91/77, BStBl II 1979, 155) der Fall, wenn der Arbeitgeber für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses die entscheidenden Ursachen gesetzt hat und dem Arbeitnehmer im Hinblick auf dieses Verhalten eine weitere Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann. - BFH, 17.07.1970 - VI R 66/67
Abfindung - Anstellungsvertrag - Entschädigung - Tarifbegünstigung - Mehrjährige …
Auszug aus BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77
Der vorliegende Sachverhalt ist entgegen der Ansicht des FG mit dem des BFH-Urteils vom 17. Juli 1970 VI R 66/67 (BFHE 99, 381, BStBl II 1970, 683) nicht vergleichbar; denn dort gingen die Vertragsparteien von dem Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen im Arbeitsvertrag vorgesehenen Ende aus. - BFH, 13.10.1978 - VI R 91/77
Steuerliche Behandlung von Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlaßten …
Auszug aus BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77
Das ist in entsprechender Anwendung der zu § 3 Nr. 9 EStG 1975 ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17. Mai 1977 VI R 150/76, BFHE 122, 478, BStBl II 1977, 735, und die Entscheidung vom 13. Oktober 1978 VI R 91/77, BStBl II 1979, 155) der Fall, wenn der Arbeitgeber für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses die entscheidenden Ursachen gesetzt hat und dem Arbeitnehmer im Hinblick auf dieses Verhalten eine weitere Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann. - BFH, 01.04.1977 - VI R 132/75
Vergleich - Vereinbarung von Abfindungen - Entlassung aus Dienstverhältnis - …
- BFH, 04.03.1998 - XI R 46/97
Tarifbegünstigung von Abfindungen
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176; vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831), die bereits auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) zurückgeht (vgl. RFH-Urteil vom 10. November 1938 IV 168/38, RStBl 1939, 170), verlangt § 34 Abs. 1 EStG die Zusammenballung von Einkünften. - BFH, 23.04.2021 - IX R 3/20
Auszahlung aus einem Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung als ermäßigt …
Im Übrigen unterscheidet sich eine nachträglich gezahlte Vergütung für mehrjährige Tätigkeit von den Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a (und b) EStG dadurch, dass (nur) letztere dazu dienen, einen eingetretenen oder drohenden Schaden aus dem Wegfall von Einkünften auszugleichen (Schmidt/Wacker, EStG, 40. Aufl., § 34 Rz 38, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 20.10.1978 - VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176). - FG Münster, 15.11.2017 - 7 K 2635/16
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern …
Dies ist auch dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige bei einer einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat (BFH-Urteile vom 20.7.1978 IV R 43/74, BStBl. II 1979, 9 und vom 20.10.1978 VI R 107/77, BStBl. II 1979, 176).
- BFH, 24.10.1990 - X R 161/88
Streikunterstützungen unterliegen nicht der Einkommensteuer (Änderung der …
Der Begriff der Entschädigung setzt voraus, daß der Steuerpflichtige, der wie hier selbst an der Herbeiführung des Einnahmenausfalls mitgewirkt hat, unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gehandelt hat (BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vom 27. Juli 1978 IV R 149/77, BFHE 126, 158, BStBl II 1979, 66; vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176; vom 26. Februar 1988 III R 241/84, BFHE 153, 33, 37, BStBl II 1988, 615). - BFH, 11.01.2005 - IX R 67/02
Abfindung für vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages
bb) Löst das schädigende Ereignis für den Steuerpflichtigen zugleich anderweitige Vorteile aus, so steht dies der Beurteilung einer Abfindung als Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht entgegen; ein Vorteilsausgleich ist nicht vorzunehmen (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1974 VI R 142/72, BFHE 113, 239, BStBl II 1974, 714; vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176, jeweils zur Abfindung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; BFH-Beschluss vom 25. März 1998 IV B 30/97, juris-Nr. STRE985051260, zur Abfindung nach Auflösung eines Mietvertrages). - BFH, 10.07.2012 - VIII R 48/09
Rechtsberatungsvertrag - Entschädigung bei arbeitnehmerähnlicher Ausgestaltung
Ein Vorteilsausgleich ist nicht vorzunehmen (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1974 VI R 142/72, BFHE 113, 239, BStBl II 1974, 714; vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176;… vom 22. Januar 2009 IV R 12/06, BFH/NV 2009, 933). - BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89
Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen
Dementsprechend liegen außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 1, Abs. 2 EStG grundsätzlich nur dann vor, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, zusammengeballt in einem Betrag gezahlt wird (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176; vom 17. Dezember 1982 III R 136/79, BFHE 137, 345, BStBl II 1983, 221; vom 20. Juli 1988 I R 250/83, BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936;… in BFH/NV 1991, 88, …und vom 18. September 1991 XI R 9/90, BFH/NV 1992, 102), oder wenn die Entschädigung entgangene Einnahmen nur eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammentrifft und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 30. November 1938 IV 168/38, RStBl 1939, 170; BFH-Urteile vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S, BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72, und vom 12. März 1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485). - BFH, 18.12.1981 - III R 133/78
Abfindungsbegriff - Berechnung der steuerfreien Abfindung - Beendigung des …
a) Dem Begriff der Entschädigung steht, wie der BFH in dem Urteil vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77 (BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176) betont hat, die Mitwirkung der Steuerpflichtigen bei dem zum Einnahmeausfall führenden Ereignis nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gestanden hat.Dabei ist wie bei der Auslegung des § 3 Nr. 9 EStG 1975 (vgl. BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155) bei der Prüfung der Frage, ab wann vertragliche Ansprüche auf Gehalt aufgrund der alten Rechtsgrundlage nicht mehr entstehen können, von dem Zeitpunkt auszugehen, zu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Dienstverhältnis arbeitsrechtlich wirksam beendet haben (BFHE 126, 408, BStBl II 1976, 176).
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei einer Entschädigungszahlung Einnahmen zusammengeballt zufließen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten; denn nur für diesen Fall besteht ein sachlicher Grund für die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG 1971, die eine Milderung der Progression der zusammengeballten Einnahmen bewirken soll (BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176 und Urteil vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S, BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72).
- BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77
Zur Frage der Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG i. V. m. § 34 …
Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat im Urteil vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77 (BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176) angeschlossen und betont, Abfindungen wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses seien in der Regel eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG 1975, wenn die Auflösung vom Arbeitgeber veranlaßt worden sei.Sie beruhte nicht wie im Urteil des Senats in BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176 auf einer vom Arbeitgeber veranlaßten Auflösung des Dienstverhältnisses, da das Arbeitsverhältnis nicht durch ein Verhalten des Arbeitgebers, sondern durch Auslaufen des jeweils nur auf fünf Jahre verlängerten Anstellungsvertrages beendet wurde.
- FG Köln, 06.12.2017 - 14 K 1918/17
Besteuerung von monatlichen Zahlungen einer Transfergesellschaft zur Aufstockung …
Eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt daher nicht vor, wenn der Steuerpflichtige auf die Vergütung nach seinem Arbeitsvertrag einen Rechtsanspruch hat (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176). - FG Niedersachsen, 12.11.2013 - 13 K 199/13
Einkommensteuerrechtliche Zusammenballung von Einkünften durch eine Abfindung
- FG Niedersachsen, 01.09.2010 - 2 K 306/08
Begünstigte Besteuerung der aufgrund der Aufhebung eines Mietverhältnisses …
- BFH, 16.03.1993 - XI R 52/88
1. Der gesetzliche Übergang einer Arbeitslohnforderung gem. § 115 Abs. 1 SGB X …
- BFH, 21.06.1990 - X R 46/86
Pensionsabfindung regelmäßig keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a …
- BFH, 24.10.2007 - XI R 33/06
Abgrenzung Tantieme-Entschädigung
- BFH, 20.07.1988 - I R 250/83
Laufende vorzeitige Teilzahlungen an einen Handelsvertreter auf seine künftige …
- BFH, 14.02.1984 - VIII R 126/82
Abfindung an einen stillen Gesellschafter, die den Betrag der Einlage übersteigt, …
- BFH, 27.02.1991 - XI R 8/87
Bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung für den …
- BFH, 06.02.1987 - VI R 229/83
Begünstigte Besteuerung einer Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines …
- FG München, 03.08.2005 - 1 K 4944/04
Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren …
- BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77
Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei …
- FG Köln, 12.08.1999 - 7 K 5358/95
Steuerlich relevante Entschädigung bei Verzicht auf Tantiemeanspruch bei …
- FG Köln, 17.12.2002 - 9 K 4254/99
Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen
- BFH, 06.09.1995 - XI R 71/94
Tarifermäßigung für Entschädigungen
- FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3263/99
Tarifbegünstigung; Steuerermäßigung; Entschädigung; Abfindung; Zusammenballung …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2010 - 2 K 1589/10
Negativer Progressionsvorbehalt bei Rückzahlung von Arbeitslosengeld und …
- BFH, 17.12.1982 - III R 136/79
Tarifermäßigung - Zusammenballung von Einnahmen - Verschärfung der …
- FG Münster, 14.12.2007 - 12 K 4369/04
Abgrenzung laufender Gewinn - Aufgabegewinn
- FG Köln, 13.12.1999 - 1 K 5469/97
Entschädigung auch bei einvernehmlicher Umstrukturierung ohne
- BFH, 14.07.1993 - I R 84/92
Entschädigung zum Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - Zahlung …
- FG München, 03.08.2005 - 1 K 558/04
Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von einheitlich zugesagten …
- FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99
Keine Tarifermäßigung für den geldwerten Vorteil aus der Ausübung von …
- BFH, 21.06.1990 - X R 45/86
Besteuerung von Übergangsgeldern
- FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2003 - 1 K 1690/01
Steuerfreie Abfindung und Tarifbegünstigung
- BFH, 25.03.1998 - IV B 30/97
Entschädigung - Ersatz für entgangene Einnahmen - Schaden des Steuerpflichtigen - …
- FG Hessen, 19.01.2000 - 13 K 5103/96
Entschädigung; Verkauf; Zuckerrübenlieferrecht - Verkaufserlös …
- FG Düsseldorf, 13.12.2000 - 16 K 7483/98
Ermäßigte Besteuerung einer Abfindungszahlung bei Rückwechsel von …
- FG Hessen, 27.06.2012 - 11 K 459/07
Abgrenzung zwischen laufenden Einkünften aus selbständiger Tätigkeit und einer …
- FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
Tarifermäßigung bei laufender und einmaliger Abfindung
- FG Münster, 13.11.1996 - 13 K 1510/95
- BFH, 20.11.1987 - VI R 91/84
Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte - Rückübertragung von …
- BFH, 13.02.1987 - VI R 168/83
Voraussetzungen für eine Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz - …
- FG Bremen, 13.10.1999 - 499108K 3
Ermäßigte Besteuerung einer Lohnabfindung bei Zahlung einer vom Lohn unabhängigen …
- FG Hamburg, 12.10.2001 - III 228/01
Verzicht auf Rückzahlungsanspruch keine steuerfreie Abfindung
- FG Sachsen, 27.02.1997 - 2 K 317/95
Steuerliche Behandlung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei Bezug von voll …
- FG Köln, 28.08.1998 - 15 K 4889/98
- FG Rheinland-Pfalz, 26.01.1994 - 1 K 1346/90
Lohnsteuer; keine Nachholung des unterlassenen Abzugs eines Abfindungsfreibetrags