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   BFH, 22.05.2019 - VI R 11/17   

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https://dejure.org/2019,27975
BFH, 22.05.2019 - VI R 11/17 (https://dejure.org/2019,27975)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2019 - VI R 11/17 (https://dejure.org/2019,27975)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - VI R 11/17 (https://dejure.org/2019,27975)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 13 Abs 1 Nr 3, BJagdG § ... 5 Abs 1, BJagdG § 7 Abs 1, BJagdG § 11 Abs 1, BJagdG § 11 Abs 2, BJagdG § 11 Abs 5, JagdG ND 1978 Art 6 Abs 1, JagdG ND § 7 Abs 1, EStG § 13 Abs 1 Nr 3, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010
    Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit einem ebenfalls gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Personengesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit einem ebenfalls gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Personengesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 Nr 3 EStG 2002, § 5 Abs 1 BJagdG, § 7 Abs 1 BJagdG, § 11 Abs 1 BJagdG, § 11 Abs 2 BJagdG
    Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit einem ebenfalls gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Personengesellschaft

  • IWW

    § 5 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 13 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 7 BJagdG, § 7 Abs. 1 BJagdG, § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG, § 5 Abs. 1 BJagdG, § 11 Abs. 1, 2 BJagdG, § 11 Abs. 5 BJagdG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen für die Jagdpacht und die Jagdsteuer bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

  • Betriebs-Berater

    Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit einem ebenfalls gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Personengesellschaft

  • rewis.io

    Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit einem ebenfalls gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Personengesellschaft

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit einem ebenfalls gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Personengesellschaft

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen für die Jagdpacht und die Jagdsteuer bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

  • datenbank.nwb.de

    Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit einem ebenfalls gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gepachtete Jagd - und ihr Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit einem ebenfalls gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Personengesellschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit einem ebenfalls gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer GbR

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit einem ebenfalls gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Personengesellschaft

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13 Abs 1 Nr 3
    Land- und Forstwirtschaft, Betriebsausgabe, Jagd, Pacht, Zusammenhängende Tätigkeit

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BStBl II 2019, 607
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.07.1978 - IV R 35/77

    Jagdausübung - Forstwirtschaft - Landwirtschaft - Nutzung der Grundfläche

    Auszug aus BFH, 22.05.2019 - VI R 11/17
    Dieser im Gesetz nicht näher erläuterte Zusammenhang besteht nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wenn die Jagd des Land- und Forstwirts dem eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dergestalt dient, dass sie den land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen des Betriebs zugutekommt (BFH-Urteile vom 13. Juli 1978 - IV R 35/77, BFHE 126, 152, BStBl II 1979, 100, 102; vom 11. Juli 1996 - IV R 71/95, BFH/NV 1997, 103, und vom 16. Mai 2002 - IV R 19/00, BFHE 199, 266, BStBl II 2002, 692).

    Die Bejahung eines solchen Zusammenhangs setzt voraus, dass die Jagd zumindest überwiegend auf den eigenen oder gepachteten Grundstücken des betreffenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeübt wird (BFH-Urteil in BFHE 126, 152 , BStBl II 1979, 100).

    Entsprechend kann auch das von einem Jagdpächter wahrgenommene Jagdausübungsrecht seinen land- und forstwirtschaftlich genutzten Pachtflächen zugutekommen und damit seinem land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb dienen (s. BFH-Urteil in BFHE 126, 152, BStBl II 1979, 100; ebenso Gmach, Finanz-Rundschau 1994, 381, 384).

    Angesichts dessen bejaht der Senat den Zusammenhang der auf die angegliederten Flächen entfallenden Jagdaufwendungen mit der Land- und Forstwirtschaft jedenfalls dann noch, wenn, wie im Streitfall, die angegliederten Flächen die bewirtschafteten Pachtflächen, die den ursprünglichen Eigenbezirk bildeten, nicht überwiegen (s. dazu BFH-Urteil in BFHE 126, 152 , BStBl II 1979, 100).

  • BFH, 11.07.1996 - IV R 71/95

    Erforderlichkeit einer Jagdzupachtung zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines

    Auszug aus BFH, 22.05.2019 - VI R 11/17
    Dieser im Gesetz nicht näher erläuterte Zusammenhang besteht nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wenn die Jagd des Land- und Forstwirts dem eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dergestalt dient, dass sie den land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen des Betriebs zugutekommt (BFH-Urteile vom 13. Juli 1978 - IV R 35/77, BFHE 126, 152, BStBl II 1979, 100, 102; vom 11. Juli 1996 - IV R 71/95, BFH/NV 1997, 103, und vom 16. Mai 2002 - IV R 19/00, BFHE 199, 266, BStBl II 2002, 692).

    b) Werden neben einer Eigenjagd noch weitere Jagdflächen zugepachtet, besteht der betriebliche Zusammenhang nur dann, wenn die Zupachtung aus zwingenden öffentlich-rechtlichen Gründen erfolgt oder zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erforderlich ist oder wenn die zugepachteten Jagdflächen überwiegend eigenbetrieblich genutzt werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 103).

    Bedingung für die zweite Alternative ist, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende hoheitliche Maßnahme vorlagen und ihre Durchführung ernstlich drohte (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 103).

  • BFH, 16.05.2002 - IV R 19/00

    Jagd als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus BFH, 22.05.2019 - VI R 11/17
    Dieser im Gesetz nicht näher erläuterte Zusammenhang besteht nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wenn die Jagd des Land- und Forstwirts dem eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dergestalt dient, dass sie den land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen des Betriebs zugutekommt (BFH-Urteile vom 13. Juli 1978 - IV R 35/77, BFHE 126, 152, BStBl II 1979, 100, 102; vom 11. Juli 1996 - IV R 71/95, BFH/NV 1997, 103, und vom 16. Mai 2002 - IV R 19/00, BFHE 199, 266, BStBl II 2002, 692).

    Die Jagdausübung durch den Eigentümer der Flächen dient nicht nur der Verhinderung von Wildschäden, sei es nun in der Landwirtschaft oder aber in einem rein forstwirtschaftlichen Betrieb, sondern auch der gebotenen Abstimmung erforderlicher land- und forstwirtschaftlicher Arbeiten mit der Hege und Pflege des Wildes sowie dem Wildabschuss (BFH-Urteil in BFHE 199, 266, BStBl II 2002, 692).

  • FG Niedersachsen, 25.01.2017 - 11 K 80/16

    Rechtsstreit über die Berücksichtigung von getätigten Aufwendungen für Jagdpacht

    Auszug aus BFH, 22.05.2019 - VI R 11/17
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.01.2017 - 11 K 80/16 aufgehoben.
  • BGH, 04.07.1991 - III ZR 101/90

    Zulässigkeit einer gemeinsamen Jagdausübungsberechtigung von Jagdpächter und

    Auszug aus BFH, 22.05.2019 - VI R 11/17
    Das auf diese Weise neu definierte Jagdausübungsrecht konnte wiederum gemäß dem in § 11 Abs. 1 und 2 BJagdG näher ausgeformten Prinzip der --sachlichen und räumlichen-- Unteilbarkeit des Jagdausübungsrechts nur in seiner Gesamtheit Gegenstand eines (späteren) Jagdpachtvertrags sein (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1991 - III ZR 101/90, BGHZ 115, 116).
  • BGH, 19.10.2022 - XII ZR 97/21

    Berufungsverfahren: erneute Anhörung eines Sachverständigen bei geplanter

    Demgegenüber mindern die Abschreibungen auf die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens nicht zusätzlich den Gewinn der Gesellschaft, sondern fallen als Aufwendungen im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters an und sind damit in dessen Sonderbilanz zu erfassen (vgl. BFHE 265, 89 = DStRE 2019, 1194 Rn. 26).
  • FG Niedersachsen, 09.07.2020 - 11 K 80/16

    Berücksichtigung von getätigten Aufwendungen für Jagdpacht und Jagdsteuer aus

    Nach den Vorgaben im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Mai 2019 VI R 11/17 ist vom Gericht nunmehr zu ermitteln, wem das Jagdausübungsrecht an dem vertraglich vergrößerten Eigenjagdbezirk zustand und ob eventuell eine Vereinbarung oder Abrede über eine Erstattung der anfallenden Aufwendungen in den Streitjahren bestand.

    Auf die Revision der Klägerin hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22. Mai 2019 VI R 11/17 (BStBl. II 2019, 607) die finanzgerichtliche Entscheidung auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück.

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