Rechtsprechung
BFH, 11.01.1980 - VI R 11/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
VGFGEntlG Art. 3 § 1; FGO § 155; ZPO § 89 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Einreichen der Vollmacht - Fristversäumnis - Unzulässigkeit der Klage - Verfahrenskosten - Heilung einer fehlenden Vollmacht
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- BFHE 129, 305
- NJW 1980, 1128 (Ls.)
- BStBl II 1980, 229
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 01.04.1971 - IV R 208/69
Nichtvorlage einer Prozeßvollmacht - Abweisende Vorentscheidung - …
Auszug aus BFH, 11.01.1980 - VI R 11/79
Der von einem Bevollmächtigten erhobene gerichtliche Rechtsbehelf ist unzulässig, wenn die schriftliche Vollmacht nicht vorgelegt wird, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Vollmachtsvorlage unterblieb, obwohl eine Vollmacht vorhanden war, oder ob die Vollmacht nicht vorgelegt wurde, weil sie nicht erteilt war (BFH-Urteil vom 1. April 1971 IV R 208/69, BFHE 102, 442, BStBl II 1971, 689, mit weiteren Nachweisen).Der BFH hat angenommen, daß der zunächst eine Unzulässigkeit der Klage bewirkende Mangel der fehlenden Vollmacht geheilt werde, wenn auch noch nach Fristablauf, unter Umständen sogar erst in der Revisionsinstanz, die Vollmacht nachgereicht wird (vgl. BFHE 106, 257, BStBl II 1972, 792, und BFHE 102, 422, BStBl II 1971, 689).
Im übrigen kann aber eine Zustellung an den Bevollmächtigten jedenfalls dann nicht beanstandet werden, wenn dieser, wie im Streitfall, nachträglich legitimiert wurde und daher seine Prozeßführung für und gegen die Partei wirkt (§ 155 FGO i. V. m. § 89 Abs. 2 ZPO; vgl. auch BFHE 102, 442, BStBl II 1971, 689, und Entscheidung vom 15. Januar 1973 VIII R 14/72, BFHE 108, 18, BStBl II 1973, 246).
Damit trafen die Vertretene die Folgen dieses Handelns (§ 155 FGO i. V. m. § 89 Abs. 2 ZPO; vgl. hierzu BFHE 102, 442, BStBl II 1971, 689).
- BFH, 18.05.1972 - V R 77/70
Nachweis der Prozeßvollmacht - Revisionsverfahren - Aufhebung des Prozeßurteils - …
Auszug aus BFH, 11.01.1980 - VI R 11/79
Das FG führte aus, da innerhalb der nach Art. 3 § 1 VGFGEntlG gesetzten Frist eine schriftliche Vollmacht nicht eingereicht worden sei, sei die Klage wegen Fehlens einer Prozeßvoraussetzung durch Urteil gegen die vertretene Partei als unzulässig abzuweisen; denn im Gegensatz zu der Rechtslage, wie sie vor Inkrafttreten des VGFGEntlG bestanden habe (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Mai 1972 V R 77/70, BFHE 106, 257, BStBl II 1972, 792), beseitige die nach Fristablauf eingereichte Vollmacht die Unzulässigkeit der Klage nicht.Der BFH hat angenommen, daß der zunächst eine Unzulässigkeit der Klage bewirkende Mangel der fehlenden Vollmacht geheilt werde, wenn auch noch nach Fristablauf, unter Umständen sogar erst in der Revisionsinstanz, die Vollmacht nachgereicht wird (vgl. BFHE 106, 257, BStBl II 1972, 792, und BFHE 102, 422, BStBl II 1971, 689).
- BFH, 04.07.1979 - I R 51/79
Auszug aus BFH, 11.01.1980 - VI R 11/79
Soweit der I. Senat in dem amtlich nicht veröffentlichten Urteil vom 4. Juli 1979 I R 51/79 (vgl. Der Betrieb 1979 S. 2020) eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. hierzu auch Urteil des Hessischen FG vom 29. August 1979 III 199/79, Entscheidungen der Finanzgerichte 1979 S. 613 - EFG 1979, 613 -), hält er hieran, wie er auf Anfrage erklärt hat, nicht mehr fest.
- BFH, 15.01.1973 - VIII R 14/72
Revision - Wirksame Einlegung - Bestellung eines Bevollmächtigten - Handlung des …
Auszug aus BFH, 11.01.1980 - VI R 11/79
Im übrigen kann aber eine Zustellung an den Bevollmächtigten jedenfalls dann nicht beanstandet werden, wenn dieser, wie im Streitfall, nachträglich legitimiert wurde und daher seine Prozeßführung für und gegen die Partei wirkt (§ 155 FGO i. V. m. § 89 Abs. 2 ZPO; vgl. auch BFHE 102, 442, BStBl II 1971, 689, und Entscheidung vom 15. Januar 1973 VIII R 14/72, BFHE 108, 18, BStBl II 1973, 246). - BFH, 23.06.1966 - IV 424/62
Auferlegung der Kosten dem Staat wegen eines formellen Fehlers im richtigen …
Auszug aus BFH, 11.01.1980 - VI R 11/79
Die hierin liegende "Verböserung" gegenüber der Vorentscheidung ist jedoch zulässig und geboten, da die Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren auch zum Nachteil des Rechtsmittelführers richtigzustellen ist (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 1966 IV 424/62, BFHE 86, 561, BStBl III 1966, 594;… Gräber, a. a. O., § 96 Anm. 8 B 4). - BFH, 11.07.1975 - III R 124/74
Vollmachtloser Vertreter - Prozeßkostenpflicht - Nierderlegung des Mandats - …
Auszug aus BFH, 11.01.1980 - VI R 11/79
Solange die Vollmacht nicht vorliegt, fehlt es an einer Prozeßvoraussetzung (BFH-Beschluß vom 11. Juli 1975 III R 124/74, BFHE 116, 110, BStBl II 1975, 714). - BFH, 02.05.1969 - III R 123/68
Prozeßvollmacht - Fristsetzung - Revision - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - …
Auszug aus BFH, 11.01.1980 - VI R 11/79
Das bedeutet aber nicht, daß der Prozeßbevollmächtigte auch nach Vollmachtsvorlage noch weiterhin als vollmachtloser Vertreter angesehen werden könnte mit der Folge, daß die Kostenentscheidung sich nach der Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluß vom 2. Mai 1969 III R 123/68, BFHE 95, 430, BStBl II 1969, 438, mit weiteren Nachweisen) gegen ihn zu richten hätte.
- BFH, 28.08.2012 - I B 69/12
Zur Prozessfähigkeit einer GmbH bei Amtsniederlegung des Geschäftsführers; …
Hat ein Vertreter ohne Vertretungsmacht das Rechtsmittel eingelegt, ergeht zwar die Entscheidung gegenüber dem Verfahrensbeteiligten persönlich (BFH-Beschlüsse vom 11. Juli 1975 III R 124/74, BFHE 116, 110, BStBl II 1975, 714;… vom 2. Juni 1998 VII B 28/98, BFH/NV 1999, 52); dem Vertreter ohne Vertretungsmacht sind jedoch die Kosten aufzuerlegen, weil er das erfolglose Verfahren veranlasst hat (BFH-Beschlüsse vom 2. Mai 1969 III R 123/68, BFHE 95, 430, BStBl II 1969, 438; in BFHE 116, 110, BStBl II 1975, 714; vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229;… vom 20. Februar 2001 III R 35/00, BFH/NV 2001, 813). - BFH, 17.07.1984 - VIII R 20/82
Vollmachtsurkunde - Sachentscheidungsvoraussetzungen - Mangelhafte …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH fehlt es insoweit an einer Prozeßvoraussetzung (Beschluß vom 11. Juli 1975 III R 124/74, BFHE 116, 110, BStBl II 1975, 714, und Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229).Dauert dieser Mangel auch bei Ablauf einer Frist, wie z. B. einer solchen nach Art. 3 § 1 VGFG-EntlG, noch an, so kann der prozessuale Mangel nicht mehr geheilt werden (BFH-Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229).
- BFH, 17.12.1993 - VIII R 66/93
Nachreichen einer schriftlichen Originalvollmacht zur Prozessvertretung
Denn hiernach bedarf es der Zulassung zur Einlegung der Revision nicht, wenn gerügt wird, daß ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, außer wenn er der Prozeßführung ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229, Ziff.3 der Gründe am Ende).Das FG hat auch für die gemäß § 62 Abs. 3 FGO gebotene Vorlage einer schriftlichen Prozeßvollmacht entgegen der Ansicht der Klägerin dem Steuerberater A als ihrem Vertreter rechtswirksam eine Ausschlußfrist gesetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 3. Aufl., § 62 Tz. 52 und 70 sowie Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 14. Aufl., § 62 FGO, Tz. 12).
Von schuldhafter Versäumung der Frist zur Vollmachtsvorlage ist hier auszugehen, weil sich die Klägerin das Verhalten ihres Vertreters zurechnen lassen muß und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht beantragt wurde (vgl. auch Beschluß in BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229, Ziff.4 der Gründe).
- BFH, 30.03.1988 - I R 140/87
Zustellung Aushilfskraft - Finanzgerichtsverfahren - Prozeßvollmacht - Revision - …
Die Verfügung muß darüber hinaus wegen der mit der Nichteinhaltung der Frist verbundenen Folge der Unzulässigkeit der Klage (BFH-Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229), die nur unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 FGO wieder beseitigt werden kann, auch inhaltlich richtig sein und insbesondere die Wirkung einer Fristversäumnis unzweideutig mitteilen; anderenfalls kommt der Fristsetzung wegen inhaltlicher Unbestimmtheit der Verfügung keine ausschließende Wirkung zu.Es ist demgegenüber unschädlich, daß über die weiteren Wirkungen der Vollmachtsvorlage für die Kostenentscheidung (vgl. BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229) und über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Art. 3 § 1 Satz 2 VGFGEntlG) keine Belehrung erteilt worden ist.
- BFH, 15.05.1981 - VI R 212/78
Prozeßvollmacht - Finanzgericht
Die "ausschließende Wirkung" bedeutet, daß nach Ablauf der Frist die Einreichung einer Vollmacht den prozessualen Mangel nicht mehr heilen kann (Urteil des Senats vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229).Der Senat verweist auch insoweit auf sein Urteil in BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229, von dem abzugehen er trotz kontroverser Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur keine Veranlassung sieht (vgl. hierzu Beschluß des Schleswig-Holsteinischen FG vom 16. September 1980 III 130/80 EFG 1980, 609, einerseits, Berwanger, Deutsches Steuerrecht 1980 S. 314, andererseits).
- BFH, 24.06.1993 - VII R 135/92
Zur Wirksamkeit einer gerichtlichen Ausschlußfrist (§ 53 FGO )
Solange die Vollmacht nicht vorliegt, fehlt es an einer Prozeßvoraussetzung (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229, 230).Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung dieser richterlichen Frist ist jedoch in sinngemäßer Anwendung des § 56 FGO möglich (Art. 3 § 1 Satz 2 VGFGEnltG; § 62 Abs. 3 Satz 4 FGO n.F.; BFH in BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229, 230).
- BFH, 26.08.1987 - I R 135/84
Wirksamkeit der Klageerhebung - Prozeßvollmacht - Genehmigende Wirkung - …
Das angefochtene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Januar 1980 VI R 11/79 (BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229) und vom 28. September 1967 V R 62, 107/67, V B 23, 36/67 (BFHE 90, 280, BStBl II 1968, 63) ab.Ist die Vollmacht nachzureichen (vgl. § 62 Abs. 3 Satz 2 FGO), hat eine dafür vom FG - ggf. durch den gemäß § 79 FGO zuständigen Richter (…vgl. Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 62 Rz. 18 sowie Art. 3 § 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - VGFGEntlG -) - gesetzte Frist keine ausschließende Wirkung (Urteil in BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229 unter 1.), sofern das FG dabei nicht gemäß Art. 3 § 1 VGFGEntlG verfährt.
- BFH, 21.07.1989 - VIII R 16/85
Erfordernis der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Prozessbevollmächtigten …
Wird die Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt, fehlt es an einer Sachentscheidungsvoraussetzung mit der Folge, daß die Klage - ungeachtet dessen, ob die Vollmachtsvorlage unterblieb, obwohl eine Vollmacht vorhanden war, oder ob die Vollmacht nicht vorgelegt wurde, weil sie nicht erteilt war - durch Prozeßurteil als unzulässig abzuweisen ist (BFH-Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229).Denn zum einen kann der Bevollmächtigte nach der Vollmachtsvorlage nicht mehr als vollmachtsloser Vertreter angesehen werden (Urteile in BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229; vom 11. Februar 1981 II R 140/79, nicht veröffentlicht - NV - BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1985 VI B 35/85, BFH / NV 1986, 689); zum anderen steht mit der Einreichung der Vollmacht nach der Rechtsprechung des BFH fest, daß der Vertretene der Prozeßführung des bis dahin prozessual vollmachtslosen Vertreters entweder nachträglich zugestimmt (Genehmigung) oder in diese bereits vor Klageerhebung eingewilligt hat (§ 89 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 155 FGO) und demgemäß - auch für die Frage, ob im Hinblick auf die verspätete Vollmachtsvorlage nach Art. 3 § 1 Satz 2 VGFGEntlG i. V. m. § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (BFH im nicht veröffentlichten Teil seines Urteils vom 15. Mai 1981 VI R 212/78) - gegen sich gelten lassen muß (BFH-Urteil vom 1. April 1971 IV R 208/69, BFHE 102, 442, BStBl II 1971, 689; vgl. auch Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 GmS-OGB 2/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1984, 389).
- BFH, 28.02.1989 - VIII R 181/84
Anforderung an die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verletzung des …
Dieser Mangel kann nicht durch Nachreichung der Vollmacht geheilt werden, sofern nicht Wiedereinsetzungsgründe vorliegen (Art. 3 § 1 Satz 2 VGFGEntlG; BFH-Urteile vom 30. März 1988 I R 140 /87, BFHE 153, 388, BStBl II 1988, 836; vom 10. März 1988 IV R 218/85, BFHE 153, 195, BStBl II 1988, 731, m. w. N.; vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229).Es ist demgegenüber unschädlich, daß über die weiteren Wirkungen der Vollmachtsvorlage für die Kostenentscheidung (Urteil in BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229) und über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keine Belehrung erteilt worden ist (Urteil in BFHE 153, 388, BStBl II 1988, 836).
- BFH, 26.08.1982 - IV R 31/82
Feststellungsbeteiligte - Gewinnfeststellungsbeschluß
Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vollmacht erst nach Ablauf einer Ausschlußfrist vorgelegt wird, die der Vorsitzende oder der von ihm nach § 79 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bestimmte Richter gemäß Art. 3 § 1 VGFGEntlG gesetzt hat (BFH-Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229). - FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 75/07
Finanzgerichtsordnung / Zivilprozessordnung /Doppel-besteuerungsabkommen: …
- BFH, 04.09.1992 - V B 45/92
Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel
- BFH, 15.12.1993 - II R 50/93
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör
- BFH, 23.05.1989 - X R 7/85
- BFH, 05.03.1985 - VII R 114/84
Kostentragungspflicht bei Revisionsrücknahme durch vollmachtlosen Prozeßvertreter
- FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10
Prozessunfähigkeit einer GmbH - Bekanntgabe von Steuerbescheiden an die in …
- BFH, 12.02.1999 - III B 29/98
Ausschlussfrist zur Vorlage der Vollmacht
- BFH, 04.07.1984 - II R 188/82
Unzulässigkeit der Klage - Fehlender Nachweis der Prozeßvollmacht - Mangel der …
- BFH, 21.05.2014 - IX B 153/13
Wirksame Klagerücknahme durch vollmachtlosen Vertreter
- FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 205/07
Statthaftigkeit einer gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden …
- BFH, 16.11.1993 - VIII R 7/93
Voraussetzungen für die Erteilung einer Prozessvollmacht
- BFH, 22.01.1991 - X R 107/90
Auch juristische Personen können vor den FG als Prozeßbevollmächtigte auftreten
- BFH, 15.05.2002 - X B 156/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsirrtum eines Bevollmächtigten
- BFH, 29.04.1982 - IV R 52/81
Zustellungsmangel - Prozeßvollmacht
- BFH, 16.10.1984 - IX B 49/84
Prozeßbevollmächtigter - Bevollmächtigter - Beistand - Verhinderung auf …
- BFH, 05.08.2002 - II B 60/01
Ausschlussfrist zur Vorlage der Prozessvollmacht; Unterbevollmächtigung
- BFH, 10.08.1989 - V R 36/84
Unzureichende Vertretung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts durch nur …
- FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2014 - 3 K 640/12
Unwirksamkeit einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten …
- BFH, 11.08.2000 - II B 119/99
Miterbe - Testament - Vermächtnis - Begleichung der Nachlaßverbindlichkeiten - …
- BFH, 17.06.1993 - VI S 3/93
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg
- BFH, 25.10.1988 - VII R 190/85
Voraussetzungen für das Entstehen einer Tabaksteuerausgleichsschuld - …
- VG Frankfurt/Oder, 17.12.2019 - 3 K 1166/15
- BFH, 18.05.1998 - V B 18/98
- BFH, 06.10.1987 - VIII R 330/83
Einlegung einer Revision durch einen Prozessbevollmächtigten eines Rechtsträgers
- BFH, 28.09.1987 - III B 100/86
Anforderungen an eine schriftlich erteilte Prozessvollmacht - Auswirkungen der …
- FG Hessen, 13.11.1998 - 9 K 252/98
Erfordernis der Vorlage einer Prozeßvollmachtsurkunde gegenüber dem Gericht; …
- BFH, 02.08.1994 - IX R 13/91
Notwendigkeit der Beiladung von Feststellungsbeteiligten
- BFH, 25.04.1990 - X R 127/88
Voraussetzungen der wirksamen Erteilung einer Untervollmacht an …
- BFH, 04.07.1988 - V B 51/88
Vertretungsbefugnis vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
- BFH, 02.07.1985 - VII K 16/84
Vorlage einer schriftlichen Prozessvollmacht
- FG Hessen, 01.07.1998 - 9 K 2604/95
Erfordernis der Vorlage einer Prozessvollmachtsurkunde gegenüber dem Gericht; …
- FG Niedersachsen, 25.09.2000 - 1 K 4/00
Voraussetzungen an eine Prozessvollmacht; Berücksichtigung des Mangels der …
- FG Hessen, 01.07.1998 - 9 K 859/95
Erfordernis der Vorlage einer Prozessvollmachtsurkunde gegenüber dem Gericht; …
- BFH, 12.07.1988 - VII B 21/88
Vorlage einer schriftlichen Prozessvollmacht als Prozessvoraussetzung
- BFH, 08.10.1986 - I B 79/86
Prozeßvollmacht als Prozeßvoraussetzung
- FG Köln, 22.06.1998 - 6 K 5783/97
Zulässigkeit einer Klage bei Verstreichen der Ausschlussfrist für die Vorlage …
- FG München, 13.10.1997 - 7 K 2397/97
Vorlage einer Prozessvollmacht als Sachurteilsvoraussetzung im …
- FG Hessen, 27.08.1996 - 6 K 789/96
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Umsatzsteuer ; …
- FG Nürnberg, 26.03.1996 - II 237/95
- FG München, 13.12.1995 - 1 K 1396/93
Steuerliche Bewertung der Begleichung von Verbindlichkeiten einer erloschenen …
- FG Baden-Württemberg, 19.10.1995 - 6 K 48/95
Unzulässigkeit einer Klage wegen Nichtvorlage einer schriftlichen …
- BFH, 20.12.1985 - VI B 35/85
Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht des Bevollmächtigten als …
- FG München, 11.11.1998 - 9 K 1514/96
- FG Hessen, 01.09.1998 - 9 K 6042/97
- FG München, 24.07.1998 - 13 K 4229/97
- FG München, 23.01.1995 - 7 K 1095/94
Zulässigkeit einer finanzgerichtlichen Klage hinsichtlich Fehlens der Vorlage …
- BFH, 05.08.1986 - VI B 85/86
Statthaftigkeit einer Anfechtung einer Kostenentscheidung ohne Einlegung eines …
- BFH, 20.12.1982 - VIII R 108/82
- BFH, 20.12.1982 - VIII B 93/82
- BFH, 13.11.1981 - III R 22/81
- FG Hamburg, 10.11.1999 - VII 181/97
Änderung eines Steuerbescheides bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen; …
- BFH, 14.11.1986 - VII B 33/86
- BFH, 24.03.1983 - VIII B 20/83
- BFH, 02.03.1982 - VIII R 91/81
- BFH, 30.09.1982 - IV R 202/81
- BFH, 26.10.1983 - I R 103/83
- BFH, 01.09.1982 - I R 22/82