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   BFH, 05.06.2014 - VI R 12/12   

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https://dejure.org/2014,29678
BFH, 05.06.2014 - VI R 12/12 (https://dejure.org/2014,29678)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2014 - VI R 12/12 (https://dejure.org/2014,29678)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - VI R 12/12 (https://dejure.org/2014,29678)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

  • openjur.de

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 35a Abs 5 S 1, EStG § 33b Abs 1, EStG VZ 2010, EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 3
    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

  • Bundesfinanzhof

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35a Abs 5 S 1 EStG 2009, § 33b Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2010, § 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 3 EStG 2009
    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

  • Betriebs-Berater

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

  • rewis.io

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a Abs. 5 Satz 1; EStG § 33b Abs. 1
    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

  • rechtsportal.de

    EStG § 35a Abs. 5 Satz 1; EStG § 33b Abs. 1
    Rechtsfolgen der Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrages gem. § 33b EStG hinsichtlich einer Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 4 S. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behinderten-Pauschbetrag - oder Steuerermäßigung nach § 35a EStG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrages gem. § 33b EStG hinsichtlich einer Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 4 S. 1 EStG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags kann andere Steuerermäßigung ausschließen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuerermäßigung für Haushaltsersparnis bei Heimkosten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 293
  • BB 2014, 2581
  • BStBl II 2014, 970
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 19.01.2012 - 10 K 338/11

    Verhältnis von Behindertenpauschbetrag und haushaltsnahen Dienstleistungen bei

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 12/12
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1070 veröffentlichten Gründen teilweise statt.

    Es beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 19. Januar 2012  10 K 338/11 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid vom 15. Juni 2011 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 19. September 2011 dahingehend zu ändern, dass die Einkommensteuer auf 9.923 EUR festgesetzt wird.

  • BFH, 04.11.2004 - III R 38/02

    Kein Pauschbetrag für behinderte Menschen neben als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 12/12
    aa) Mit der Inanspruchnahme des Pauschbetrags werden typische, unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängende Kosten des Steuerpflichtigen, insbesondere sämtliche behinderungsbedingten Aufwendungen für das Vorhalten von Pflegeleistungen, abgegolten (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. November 2004 III R 38/02, BFHE 208, 155, BStBl 2005, 271, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2011 - VI B 20/11

    Abzug behinderungsbedingter Aufwendungen

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 12/12
    Auch eine Beschränkung der Abgeltungswirkung auf die von der Klägerin angeführten Mehraufwendungen für behinderungsbedingte Fahrten sieht das Gesetz nicht vor (vgl. § 33b Abs. 1 Satz 1 EStG; Senatsbeschluss vom 13. Juli 2011 VI B 20/11, BFH/NV 2011, 1863; BTDrucks 16/6290, 57).
  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15

    Zum Verhältnis von § 33 EStG, § 33b EStG und § 35a EStG im Zusammenhang mit

    Aufgrund dieser Abgeltungswirkung sind Aufwendungen nicht nur in dem Umfang, in dem sie sich steuerlich ausgewirkt haben und damit in Höhe des Behinderten-Pauschbetrags, sondern soweit die Abgeltungswirkung des § 33b EStG reicht und damit vollumfänglich i. S. des § 35a Abs. 5 Satz 1 1. Halbsatz EStG berücksichtigt (BFH-Urteil vom 5. Juni 2014 VI R 12/12, BStBl II 2014, 970).
  • FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15

    Einkommensteuerliche Einordnung eines entnommenen Vorschusses als

    Auch bei einem Insolvenzverwalter erscheint es sachlich nicht gerechtfertigt, ihm einen beträchtlichen Teil seiner Vergütung für eine längere Zeit vorzuenthalten, wenn und soweit die zu vergütende Leistung bereits erbracht ist (vgl. BFH a.a.O., BStBl II 2014, 970, Rz. 12).

    Darüber hinaus hat es der Insolvenzverwalter durch eine vorsichtige ("konservative") Berechnung seines Vorschusses auch selbst in der Hand, ob er das bereits verdiente Entgelt behalten kann (vgl. BFH a.a.O., BStBl II 2014, 970, Rz. 13).

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