Rechtsprechung
BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG § 8 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 8 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2
- Wolters Kluwer
Geldwerter Vorteil - Überlassung einer Ware - Überlassung einer Dienstleistung - Übliche Endpreise - Arbeitgeber - Vermittlung von Versicherungsverträgen - Verzicht auf Vermittlungsprovision - Vergünstigte Versicherungsverträge
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EStG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 8 Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 8 Abs. 3 Satz 2
- RA Kotz
Geldwerter Vorteil im Sinne des Einkommenssteuergesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 8 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1, 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rabattfreibetrag für Mitarbeiter in Agenturen - Was Agenturinhaber wissen müssen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 14.03.2000 - 10 K 5969/97
- BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00
Papierfundstellen
- BFHE 195, 376
- BB 2001, 1989
- BB 2002, 124
- DB 2001, 2177
- BStBl II 2002, 230
- NZA-RR 2002, 537
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94
Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00
Auch bedürfte es Feststellungen dazu, ob die Klägerin nach Maßgabe der Ausführungen des erkennenden Senats in dem Urteil vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94 (BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323) entweder in den Vorgang der Vorteilsgewährung eingeschaltet war oder die Arbeitnehmer der Klägerin diese über die Vorteile unterrichtet haben.Der Senat kann (wie bereits im Urteil in BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323) dahinstehen lassen, ob die Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG) bereits im Lohnsteuer-Abzugsverfahren verpflichtet sind, sich wie im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren gegenüber dem Arbeitgeber zu erklären.
- BFH, 27.01.1961 - VI 249/60 U
Steuerfreiheit von Erholungsbeihilfen aus einer selbständigen Unterstützungskasse …
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00
Das ist z.B. der Fall, wenn der Dritte die Stellung einer Kasse des Arbeitgebers innehat (vgl. zu Zahlungen von Unterstützungsleistungen oder Erholungsbeihilfen durch selbständige Unterstützungskassen, denen die Mittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, BFH-Entscheidungen vom 28. März 1958 VI 233/56 S, BFHE 66, 701, BStBl III 1958, 268; vom 27. Januar 1961 VI 249/60 U, BFHE 72, 456, BStBl III 1961, 167;… Thürmer in Blümich, a.a.O., § 38 EStG Rz. 91). - BFH, 28.03.1958 - VI 233/56 S
Pauschalzuweisungen an eine dem Betrieb angegliederte Unterstützungskasse als …
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00
Das ist z.B. der Fall, wenn der Dritte die Stellung einer Kasse des Arbeitgebers innehat (vgl. zu Zahlungen von Unterstützungsleistungen oder Erholungsbeihilfen durch selbständige Unterstützungskassen, denen die Mittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, BFH-Entscheidungen vom 28. März 1958 VI 233/56 S, BFHE 66, 701, BStBl III 1958, 268; vom 27. Januar 1961 VI 249/60 U, BFHE 72, 456, BStBl III 1961, 167;… Thürmer in Blümich, a.a.O., § 38 EStG Rz. 91).
- BFH, 23.10.1992 - VI R 62/88
Schätzung von Trinkgeldeinnahmen bei unglaubwürdigen Angaben
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00
Sollte die X-Versicherung --als Dritte-- den Arbeitnehmern der Klägerin den geldwerten Vorteil in Form der Verbundtarife --ganz oder zum Teil-- zugewendet haben, wird das FG ergänzende Feststellungen insbesondere dazu zu treffen haben, ob die X-Versicherung den Verbundtarif für eine Beschäftigung gewährt hat und dieser verbilligte Tarif deshalb als Frucht der Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu betrachten ist (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 62/88, BFHE 169, 432, BStBl II 1993, 117; vom 22. Oktober 1996 III R 240/94, BFHE 181, 468, BStBl II 1997, 346). - BFH, 21.09.1990 - VI R 97/86
1. Zur wirksamen Rücknahme eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbetrags - 2. Kein …
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00
Entscheidend für die Bejahung eines geldwerten Vorteils durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug ist, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers einen geldwerten Vorteil im Sinne einer objektiven Bereicherung bejahen würde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340; vom 21. September 1990 VI R 97/86, BFHE 161, 557, BStBl II 1991, 262). - BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71
Sachzuwendungen - Kur - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Betriebliches Interesse - …
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00
Entscheidend für die Bejahung eines geldwerten Vorteils durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug ist, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers einen geldwerten Vorteil im Sinne einer objektiven Bereicherung bejahen würde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340; vom 21. September 1990 VI R 97/86, BFHE 161, 557, BStBl II 1991, 262). - BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87
A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu …
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00
Entscheidend ist, dass er den Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 1990 VI R 48/87, BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711). - BFH, 07.02.1997 - VI R 17/94
Bei sog. Bankreisen ist § 8 Abs. 3 EStG anwendbar, wenn die Bank zivilrechtlich …
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00
Falls die Klägerin den Abschluss derartiger Versicherungen vermittelt haben sollte, hätte sie zwar nicht die Versicherung als Dienstleistung vertrieben, jedoch ihre Vermittlungsleistung (s. BFH-Urteil vom 7. Februar 1997 VI R 17/94, BFHE 182, 556, BStBl II 1997, 363 --Reisevermittlung durch eine Volksbank--). - BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00
Arbeitslohn liegt auch vor, wenn der Dritte im Auftrag des Arbeitgebers leistet (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687;… Thomas in Küttner, Personalbuch 2001, Stichwort Arbeitslohn/Arbeitsentgelt, Rz. 58, 59;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 38 Rz. 9;… Thürmer in Blümich, a.a.O., § 38 EStG Rz. 90, 91). - BFH, 22.10.1996 - III R 240/94
Trinkgelder können als mittelbare Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung …
Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00
Sollte die X-Versicherung --als Dritte-- den Arbeitnehmern der Klägerin den geldwerten Vorteil in Form der Verbundtarife --ganz oder zum Teil-- zugewendet haben, wird das FG ergänzende Feststellungen insbesondere dazu zu treffen haben, ob die X-Versicherung den Verbundtarif für eine Beschäftigung gewährt hat und dieser verbilligte Tarif deshalb als Frucht der Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu betrachten ist (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 62/88, BFHE 169, 432, BStBl II 1993, 117; vom 22. Oktober 1996 III R 240/94, BFHE 181, 468, BStBl II 1997, 346). - FG Hessen, 14.03.2000 - 10 K 5969/97
Geldwerter Vorteil; Versicherung; Arbeitnehmer; Verbundtarif - Höhe des …
- BFH, 06.06.2018 - VI R 32/16
Berechnung der 44 EUR-Freigrenze bei Sachbezügen
Ein geldwerter Vorteil durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug liegt nur vor, wenn der Empfänger objektiv bereichert ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFHE 213, 484, BStBl II 2006, 781; vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724; vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230;… Senatsbeschluss vom 28. Juni 2007 VI R 45/02, BFH/NV 2007, 1871, …und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 2010 X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436).d) Der übliche Endpreis ist für die konkrete --verbilligt oder unentgeltlich-- überlassene Ware oder Dienstleistung des fraglichen Herstellers oder Dienstleisters zu ermitteln (Senatsurteil in BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230).
Entsprechendes gilt, wenn die Ermittlung eines Endpreises für den Arbeitgeber mit erheblichem Aufwand verbunden ist (Senatsurteil in BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230; HHR/Kister, § 8 EStG Rz 61;… Pust in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 8 Rz 336; Adamek in Bordewin/Brandt, § 8 EStG Rz 103).
Denn die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ermittlung des konkreten Endpreises für die in Rede stehende Ware oder Dienstleistung wird wegen des damit verbundenen Aufwands durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip begrenzt (Senatsurteil in BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230).
- BFH, 17.06.2005 - VI R 84/04
Üblicher Endpreis eines Gebrauchtwagens - Ermittlung durch Schätzung anhand von …
Der insoweit geforderte Aufwand ist indessen durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip begrenzt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230), so dass der übliche Endpreis erforderlichenfalls unter Berücksichtigung aller für die Preisbildung bedeutsamen Umstände zu schätzen ist (vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1978 VI R 36/77, BFHE 127, 26, BStBl II 1979, 629; vom 26. Juli 2001 VI R 122/98, BFHE 196, 165, BStBl II 2001, 844; Birk in HHR, § 8 EStG Anm. 61). - FG Köln, 21.03.2002 - 15 K 5161/95
Gewährung verbilligter Versicherungstarife an Beschäftigte und Beschäftigte von …
Wenn demgegenüber der BFH mit Urteil vom 30. Mai 2001 (VI R 123/00, BFH/NV 2001, 1482) entschieden habe, die Beurteilung eines geldwerten Vorteils habe allein anhand des üblichen Endpreises für die konkrete Ware oder Dienstleistung zu erfolgen, seien diese Grundsätze nicht ohne weiteres auf den Streitfall übertragbar.Diese Sicht der Dinge sei auch durch das BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00 bestätigt worden.
Ein als Arbeitslohn zu erfassender geldwerter Vorteil kann darin gesehen werden, dass eine Versicherung ihren Arbeitnehmern bei dem Abschluss von Versicherungsverträgen einen gegenüber den Normaltarif günstigeren Tarif einräumt (BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFH/NV 2001, 1482).
Das würde zu kaum zu bewältigenden Schwierigkeiten und Streitigkeiten über die Funktionsgleichheit und qualitative Gleichwertigkeit anderer Waren und Dienstleistungen führen (BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, a.a.O.).
Zwar kann eine Vermittlungsleistung in Betracht kommen, wenn die Vorteilsgewährung einer dritten Versicherung an die Arbeitnehmer eines Arbeitgebers darauf beruht, dass der Arbeitgeber gegenüber der Versicherung im Voraus auf seinen Provisionsanspruch verzichtet und die Versicherung aufgrund dessen zugunsten der Mitarbeiter vergünstigte Tarife einräumt (BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, a.a.O.).
Ein solches "Einschalten der Klägerin als Vermittlerin" ist nach der Entscheidung des BFH vom 30. Mai 2001, VI R 123/00 in den Urteilsgründen zu 6. - am Ende - aber erforderlich.
Voraussetzung ist dann, dass der Dritte den Vorteil für eine Beschäftigung des Begünstigten gewährt hat, dieser verbilligte Tarif deshalb als Frucht der Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu betrachten ist, dass es sich bei dem Vorteil um üblicherweise von einem Dritten gezahlten Arbeitslohn handelt und der Arbeitgeber in den Vorgang der Vorteilsgewährung eingeschaltet war oder die Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die Vorteile unterrichtet haben (vergl. zum Ganzen: BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, a.a.O.).
Denn der Arbeitgeber ist nicht befugt, Besteuerungsgrundlagen zu Lasten Dritter - nämlich seiner Arbeitnehmer - zu schätzen (BFH-Urteile vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BStBl II 1999, 323; vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, a.a.O.).
- BFH, 17.08.2005 - IX R 10/05
Ortsübliche Miete - Mietspiegel - geldwerter Vorteil
Nur diese Betrachtungsweise berücksichtigt hinreichend, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ermittlung des konkreten Endpreises wegen des damit verbundenen Aufwands durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip begrenzt ist (BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230; Birk in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 8 EStG Anm. 61) und deshalb seine Ermittlungspflicht im Zusammenhang mit der Bewertung von Wohnraumüberlassungen nach der Rechtsprechung regelmäßig bereits durch Rückgriff auf den örtlichen Mietspiegel als erfüllt angesehen wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 168, 544, BStBl II 1993, 47;… in BFH/NV 1999, 1452, und in BFH/NV 1999, 1454). - BFH, 26.04.2018 - VI R 39/16
Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung i.S. des § 8 Abs. 3 EStG
Die Y-KG wurde vielmehr lediglich als Leistungsmittler im Auftrag der Klägerin tätig (s. dazu auch Senatsurteile vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230, und vom 21. Februar 2003 VI R 74/00, BFHE 201, 300, BStBl II 2003, 496;… Schmidt/Krüger, a.a.O., § 19 Rz 71). - FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09
Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in …
Hinsichtlich der Bewertung der Sachbezüge sei davon auszugehen, dass der Endpreis für die konkret überlassene Ware oder Dienstleistung und nicht etwa ein Endpreis für funktionsähnliche Waren/Dienstleistungen anderer Hersteller/Dienstleister zu ermitteln sei (BFH vom 30. Mai 2001 VI R 123/00).Darauf kann es schon deshalb nicht ankommen, weil die Regelung des § 8 Abs. 2 S. 1 EStG in der Praxis nicht mehr handhabbar wäre, da notwendigerweise Streitigkeiten über die Funktionsgleichheit und qualitative Gleichwertigkeit anderer Dienstleistungen in erheblichem Umfang auftreten würden (vgl. BFH-Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230;… vom 28. Juni 2007 VI R 45/02, BFH/NV 2007, 1871;… vom 21. April 2010 X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436;… Schmidt/Drenseck EStG 29. Aufl. § 8 Rz 36).
- FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 2128/14
Einbeziehung von Versand- und Handlingskosten in die Bewertung von Sachbezügen - …
Für die Bewertung des geldwerten Vorteils kommt es allein auf den Preis der konkret überlassenen Ware oder Dienstleistung des fraglichen Herstellers oder Dienstleisters an, nicht aber auf den Endpreis für funktionsgleiche Leistungen (BFH-Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BStBl II 2002, 230;… vom 28. Juni 2007 VI R 45/02, BFH/NV 2007, 1871;… vom 21. April 2010 X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436). - BFH, 14.11.2012 - VI R 56/11
Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)
Entscheidend für die Bejahung eines geldwerten Vorteils durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug ist, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers einen geldwerten Vorteil im Sinne einer objektiven Bereicherung bejahen würde (vgl. BFH-Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230;… vom 28. Juni 2007 VI R 45/02, BFH/NV 2007, 1871, …und vom 21. April 2010 X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436). - BFH, 28.06.2007 - VI R 45/02
Lohnzahlungen Dritter - Abschluss verbilligter Versicherungen bei …
Der Dritte ist bloßer Leistungsmittler, wenn er nur die Stellung einer Kasse des Arbeitgebers hat oder im Auftrag des Arbeitgebers handelt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 2003 VI R 74/00, BFHE 201, 300, BStBl II 2003, 496; vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230;… Beschluss vom 23. Juli 2001 VI B 63/99, BFH/NV 2001, 1557).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH unterliegen derartige Drittlöhne nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber unter anderem nur dann, wenn dieser über deren Höhe dadurch in Kenntnis gesetzt wird, dass er in den Vorgang der Vorteilsgewährung eingeschaltet war oder die Arbeitnehmer ihn über die Vorteile unterrichtet haben (…BFH-Urteile vom 10. Mai 2006 IX R 110/00, BFH/NV 2006, 2048; IX R 82/98, BStBl II 2006, 669; in BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230; in BFHE 201, 300, BStBl II 2003, 496; vom 24. Januar 2001 I R 119/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512; vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323).
Denn eine derartige Vermittlungsleistung setzt voraus, dass die Klägerin als Vermittlerin der vergünstigten Sachversicherungen auf ihren Provisionsanspruch im Voraus verzichtet hat und die S-AG und die R-AG die Beitragsermäßigungen auf dieser Grundlage kalkuliert haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230).
Die Gewährung derartiger Personalrabatte führt allerdings nur dann zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer durch den Personalrabatt bereichert ist (BFH-Urteile in BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230, m.w.N.; vom 1. Dezember 1995 VI R 76/91, BFHE 179, 312, BStBl II 1996, 239).
Eine objektive Bereicherung der Arbeitnehmer liegt daher schon dann vor, wenn sie von ihrem Arbeitgeber ein Produkt zu einem verbilligten Preis erhalten, unabhängig davon, ob andere funktionsgleiche Produkte am Markt zu einem geringeren Preis erhältlich sind (BFH-Urteil in BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230).
- BFH, 04.05.2006 - VI R 28/05
Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen - norminterpretierende …
§ 8 Abs. 2 EStG bringt zum Ausdruck, dass der Arbeitnehmer durch die Zuwendung objektiv bereichert sein muss, weil die Zuwendung für ihn einen wirtschaftlichen Wert hat (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724; vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230). - BFH, 21.04.2010 - X R 43/08
Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif: Bewertung von Einnahmen …
- BFH, 10.05.2006 - IX R 82/98
Lohnsteuereinbehaltungspflicht bei Gewährung von geldwerten Vorteil durch eine …
- BFH, 23.08.2007 - VI R 44/05
Keine Rabattbewertung nach § 8 Abs. 3 EStG bei Barlohn
- FG Köln, 21.04.2005 - 10 K 7434/01
Rabattfreibetrag bei Verzicht auf Vermittlungsprovision
- BFH, 04.04.2006 - VI R 11/03
Einräumung von Aktien-Optionsrechten durch die Konzernmutter beinhaltet nicht …
- BFH, 10.05.2006 - IX R 110/00
Schwestergesellschaft; Gewährung von geldwerten Vorteilen; Lohnsteuereinbehalt
- FG München, 14.12.2007 - 2 K 2299/05
Vorliegen eines geldwerten Vorteils bei der Gewährung von vergünstigten …
- BFH, 07.11.2006 - VI R 81/02
Nebeneinkünfte; Abgrenzung selbstständige/nichtselbstständige Tätigkeit
- FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 K 766/00
Wertung von Sachbezügen als geldwerter Vorteil; Leistungen durch Dritte als …
- FG Hessen, 25.11.2020 - 12 K 2283/17
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und …
- FG Niedersachsen, 17.11.2011 - 11 K 128/10
Dem Lohnsteuerabzug unterliegender Arbeitslohn von dritter Seite bei Bezug von …
- FG München, 14.12.2007 - 2 K 2300/05
Geldwerter Vorteil bei Gewährung verbilligter Versicherungstarife an …
- BFH, 16.02.2005 - VI R 46/03
Rabattfreibetrag bei Vermietung von Wohnungen
- BFH, 21.02.2003 - VI R 74/00
Entschädigungen aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse
- FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und …
- BFH, 10.10.2002 - VI R 13/01
Antrag auf Lohnsteuerpauschalierung
- FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - 10 K 10303/19
Einzelheiten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete gemäß § 21 Abs. 2 EStG
- FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4508/11
Ungünstige Gesetzesänderung für Nutzer von Wohnrechten
- FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9357/98
Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und …
- FG Köln, 01.10.2002 - 5 K 135/96
Lohnsteuerpflicht bei geldwerten Vorteilen von Dritten
- BFH, 04.05.2006 - VI R 32/05
Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen; norminterpretierende Verwaltungsvorschrift
- FG Baden-Württemberg, 21.10.2022 - 10 K 262/22
Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer …
- BFH, 28.12.2006 - VI S 15/05
Trinkgeld; Sonderzahlung
- BFH, 04.05.2006 - VI R 18/05
Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen; norminterpretierende Verwaltungsvorschrift
- BFH, 28.10.2004 - VI B 176/03
Ermäßigung auf Krankenversicherungsbeitrag als Arbeitslohn
- FG Nürnberg, 06.08.2002 - I 73/98
Arbeitnehmereigenschaft von Hostessen, Nebeneinkünften beim selben Arbeitgeber, …
- FG Köln, 15.11.2006 - 14 K 3584/02
Zufluss von Arbeitslohn durch verbilligte Leasingkonditionen mit einem Dritten
- FG Köln, 14.08.2008 - 10 K 2829/05
Einkommensteuer: Leistungen aus einer Rückdeckungsversicherung sind …
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 23/12
Geldwerter Vorteil durch Teilnahme an einer Schiffskreuzfahrt: Reiseantritt als …
- FG München, 25.08.2005 - 1 K 3173/04
Preisnachlass beim Fahrzeugkauf eines Bundesligafußballers als geldwerter Vorteil …
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