Rechtsprechung
   BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,290
BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78 (https://dejure.org/1981,290)
BFH, Entscheidung vom 28.08.1981 - VI R 139/78 (https://dejure.org/1981,290)
BFH, Entscheidung vom 28. August 1981 - VI R 139/78 (https://dejure.org/1981,290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 26 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Ehegatte - Antrag auf Zusammenveranlagung - Rechtsbehelfsverfahren - Antrag auf getrennte Veranlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 26 Abs. 1, Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung kann wirksam sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 412
  • BStBl II 1982, 156
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.03.1973 - VI R 305/68

    Wechsel von Zusammenveranlagung zur getrennten ESt-Veranlagung bei

    Auszug aus BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78
    Eine Grenze ergebe sich lediglich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. daraus, ob die Widerrufserklärung für die Besteuerung der eigenen Einkünfte des widerrufenden Ehegatten erheblich sei (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 8. März 1973 VI R 305/68, BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625 und den BFH-Beschluß vom 27. Februar 1976 VI B 66/75, BFHE 118, 160, BStBl II 1976, 384).

    In einem anderen Fall hat er die einseitige Lösung eines Ehegatten von der Zusammenveranlagung im Verfahren einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 der Reichsabgabenordnung (AO) nur deswegen nicht für zulässig erachtet, weil er hierin ein gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßendes, willkürliches Verhalten erblickt hat (BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625).

    Allerdings hat der Senat im Urteil in BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625 entschieden, daß im Rahmen einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO ein Ehegatte sich nur dann aus der bisherigen Zusammenveranlagung lösen kann, wenn gewichtige Gründe dies nach Treu und Glauben rechtfertigen, weil die genannte Vorschrift den Ehegatten kein Recht zur Willkür gebe.

  • BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75

    Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78
    Denn weder könne ein Ehegatte die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Zusammenveranlagung erzwingen (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870) noch sehe das Gesetz eine besondere Bindungswirkung des gemeinsam gestellten Antrags vor.

    Dieses Ziel kann aber konsequent nur erreicht werden, wenn weder die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Zusammenveranlagung erzwingbar ist (BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870) noch eine Bindung der Ehegatten untereinander an die einmal getroffene Wahl besteht.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat jedoch im Urteil in BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870 dahin gehend modifiziert, daß bei widerstreitenden Anträgen der Eheleute der einseitige Antrag des einen Ehegatten auf getrennte Veranlagung dann unwirksam ist, wenn dieser selbst keine eigenen - positiven oder negativen - Einkünfte hat, oder wenn sie so gering sind, daß sie weder zur Einkommensteuerveranlagung führen können noch einem Steuerabzug unterlegen haben.

  • BFH, 27.02.1976 - VI B 66/75

    Widerruf eines Antrags auf getrennte Veranlagung - Kenntniserlangung während

    Auszug aus BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78
    Eine Grenze ergebe sich lediglich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. daraus, ob die Widerrufserklärung für die Besteuerung der eigenen Einkünfte des widerrufenden Ehegatten erheblich sei (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 8. März 1973 VI R 305/68, BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625 und den BFH-Beschluß vom 27. Februar 1976 VI B 66/75, BFHE 118, 160, BStBl II 1976, 384).

    Er hat den Gesichtspunkt der Willkür auch in seinem Beschluß in BFHE 118, 160, BStBl II 1976, 384 in den Vordergrund gerückt und ausgesprochen, daß deswegen ein Antrag auf getrennte Veranlagung unter bestimmten Voraussetzungen unbeachtlich sein kann.

  • BFH, 17.05.1977 - VI R 243/74

    Durchführung der Zusammenveranlagung von Ehegatten, wenn diese während des

    Auszug aus BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78
    Daher hat der Senat entschieden, daß Eheleute während des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die getrennte Veranlagung eines Ehegatten auch dann wirksam die Zusammenveranlagung wählen können, wenn die getrennte Veranlagung des anderen Ehegatten bereits unanfechtbar geworden ist (Urteil vom 17. Mai 1977 VI R 243/74, BFHE 122, 290, BStBl II 1977, 605).
  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 250/04

    Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Ein Zusammenveranlagungsbescheid, wie ihn der Kläger erstrebt, kann deshalb noch erlassen werden (vgl. BFHE 134, 412, 414; 122, 290 ff.).
  • BGH, 18.11.2009 - XII ZR 173/06

    Verpflichtung eines Ehemanns zum Schadenersatz wegen dessen unberechtigter

    Da das Gesetz für die Ausübung des Wahlrechts keine Frist vorsieht und es grundsätzlich auch keine Bindung an die einmal getroffene Wahl gibt, können Ehegatten ihr Veranlagungswahlrecht bis zur Unanfechtbarkeit sogar eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausüben und bis zu diesem Zeitpunkt die einmal getroffene Wahl - außer im Falle rechtsmissbräuchlichen oder willkürlichen Verhaltens - im Verhältnis zur Finanzverwaltung frei widerrufen (BFHE 134, 412; 155, 91; 165, 345; 171, 407).
  • BGH, 12.06.2002 - XII ZR 288/00

    Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Ein Zusammenveranlagungsbescheid, wie ihn der Kläger erstrebt, kann daher noch erlassen werden (vgl. BFHE 134, 412, 414).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht