Rechtsprechung
BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 26 Abs. 1 und 2
- Wolters Kluwer
Ehegatte - Antrag auf Zusammenveranlagung - Rechtsbehelfsverfahren - Antrag auf getrennte Veranlagung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 26 Abs. 1, Abs. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung kann wirksam sein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 134, 412
- BStBl II 1982, 156
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.03.1973 - VI R 305/68
Wechsel von Zusammenveranlagung zur getrennten ESt-Veranlagung bei …
Auszug aus BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78
Eine Grenze ergebe sich lediglich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. daraus, ob die Widerrufserklärung für die Besteuerung der eigenen Einkünfte des widerrufenden Ehegatten erheblich sei (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 8. März 1973 VI R 305/68, BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625 und den BFH-Beschluß vom 27. Februar 1976 VI B 66/75, BFHE 118, 160, BStBl II 1976, 384).In einem anderen Fall hat er die einseitige Lösung eines Ehegatten von der Zusammenveranlagung im Verfahren einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 der Reichsabgabenordnung (AO) nur deswegen nicht für zulässig erachtet, weil er hierin ein gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßendes, willkürliches Verhalten erblickt hat (BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625).
Allerdings hat der Senat im Urteil in BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625 entschieden, daß im Rahmen einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO ein Ehegatte sich nur dann aus der bisherigen Zusammenveranlagung lösen kann, wenn gewichtige Gründe dies nach Treu und Glauben rechtfertigen, weil die genannte Vorschrift den Ehegatten kein Recht zur Willkür gebe.
- BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75
Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten
Auszug aus BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78
Denn weder könne ein Ehegatte die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Zusammenveranlagung erzwingen (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870) noch sehe das Gesetz eine besondere Bindungswirkung des gemeinsam gestellten Antrags vor.Dieses Ziel kann aber konsequent nur erreicht werden, wenn weder die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Zusammenveranlagung erzwingbar ist (BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870) noch eine Bindung der Ehegatten untereinander an die einmal getroffene Wahl besteht.
Diese Rechtsprechung hat der Senat jedoch im Urteil in BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870 dahin gehend modifiziert, daß bei widerstreitenden Anträgen der Eheleute der einseitige Antrag des einen Ehegatten auf getrennte Veranlagung dann unwirksam ist, wenn dieser selbst keine eigenen - positiven oder negativen - Einkünfte hat, oder wenn sie so gering sind, daß sie weder zur Einkommensteuerveranlagung führen können noch einem Steuerabzug unterlegen haben.
- BFH, 27.02.1976 - VI B 66/75
Widerruf eines Antrags auf getrennte Veranlagung - Kenntniserlangung während …
Auszug aus BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78
Eine Grenze ergebe sich lediglich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. daraus, ob die Widerrufserklärung für die Besteuerung der eigenen Einkünfte des widerrufenden Ehegatten erheblich sei (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 8. März 1973 VI R 305/68, BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625 und den BFH-Beschluß vom 27. Februar 1976 VI B 66/75, BFHE 118, 160, BStBl II 1976, 384).Er hat den Gesichtspunkt der Willkür auch in seinem Beschluß in BFHE 118, 160, BStBl II 1976, 384 in den Vordergrund gerückt und ausgesprochen, daß deswegen ein Antrag auf getrennte Veranlagung unter bestimmten Voraussetzungen unbeachtlich sein kann.
- BFH, 17.05.1977 - VI R 243/74
Durchführung der Zusammenveranlagung von Ehegatten, wenn diese während des …
Auszug aus BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78
Daher hat der Senat entschieden, daß Eheleute während des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die getrennte Veranlagung eines Ehegatten auch dann wirksam die Zusammenveranlagung wählen können, wenn die getrennte Veranlagung des anderen Ehegatten bereits unanfechtbar geworden ist (Urteil vom 17. Mai 1977 VI R 243/74, BFHE 122, 290, BStBl II 1977, 605).
- BGH, 23.05.2007 - XII ZR 250/04
Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung zur …
Ein Zusammenveranlagungsbescheid, wie ihn der Kläger erstrebt, kann deshalb noch erlassen werden (vgl. BFHE 134, 412, 414; 122, 290 ff.). - BGH, 18.11.2009 - XII ZR 173/06
Verpflichtung eines Ehemanns zum Schadenersatz wegen dessen unberechtigter …
Da das Gesetz für die Ausübung des Wahlrechts keine Frist vorsieht und es grundsätzlich auch keine Bindung an die einmal getroffene Wahl gibt, können Ehegatten ihr Veranlagungswahlrecht bis zur Unanfechtbarkeit sogar eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausüben und bis zu diesem Zeitpunkt die einmal getroffene Wahl - außer im Falle rechtsmissbräuchlichen oder willkürlichen Verhaltens - im Verhältnis zur Finanzverwaltung frei widerrufen (BFHE 134, 412; 155, 91; 165, 345; 171, 407). - BGH, 12.06.2002 - XII ZR 288/00
Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur …
Ein Zusammenveranlagungsbescheid, wie ihn der Kläger erstrebt, kann daher noch erlassen werden (vgl. BFHE 134, 412, 414).
- BFH, 19.05.2004 - III R 18/02
Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des …
Auch verfahrensökonomische Belange der Finanzbehörde im Hinblick auf eine wiederholte Änderung schränken die Ausübung des Wahlrechts nicht ein (BFH-Urteil vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156). - BFH, 27.10.2015 - X R 44/13
Zeitliche Grenzen für die Ausübung oder Änderung von Antrags- oder Wahlrechten
aa) Für Zwecke der Ausübung des Ehegatten zustehenden Rechts auf Wahl der Veranlagungsform (§§ 26 ff. EStG) lässt die ständige Rechtsprechung der hierfür zuständigen bzw. zuständig gewesenen Senate des BFH eine Änderung der bereits ausgeübten Wahlmöglichkeit auch dann zu, wenn die anderweitige Veranlagungsform erst nach Ergehen eines Änderungsbescheids, der an die Stelle eines formell bestandskräftig gewordenen Bescheids getreten ist, gewählt wird (…tragend in den BFH-Urteilen vom 27. Juli 1988 VI R 43/85, BFH/NV 1989, 156; vom 27. September 1988 VIII R 98/87, BFHE 155, 91, BStBl II 1989, 229, und vom 25. Juni 1993 III R 32/91, BFHE 171, 407, BStBl II 1993, 824; ferner obiter dicta in den BFH-Urteilen vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156; vom 24. Mai 1991 III R 105/89, BFHE 165, 345, BStBl II 1992, 123, unter 2.b; vom 19. Mai 1999 XI R 97/94, BFHE 189, 63, BStBl II 1999, 762;… vom 20. Januar 1999 XI R 31/96, BFH/NV 1999, 1333, und vom 24. Januar 2002 III R 49/00, BFHE 198, 12, BStBl II 2002, 408, unter II.1.). - FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7453/06
Aufteilungsbescheid nach Lohnsteuerklasssenwahl III/V
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die von der Klägerin angeführten Urteile des BFH (vom 12.08.1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870; vom 28.08.1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156) nicht die Aufteilung von Gesamtschulden, sondern die Durchführung einer getrennten bzw. Zusammenveranlagung (also die Ebene des Festsetzungsverfahrens) betreffen. - BFH, 10.01.1992 - III R 103/87
Unbeachtlichkeit eines Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen …
a) Nach ständiger Rechtsprechung anderer Senate des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung dann unwirksam, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, daß sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Urteile vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m. w. N.;… vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774, und IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751, und vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451). - BFH, 27.07.1988 - VI R 43/85
Wahlrecht zwischen getrennter oder gemeinsamer Veranlagung
Lediglich dann, wenn ein Antrag auf getrennte Veranlagung als wirtschaftlich oder steuerlich sinnlos ins Leere gehe, sei er steuerrechtlich unbeachtlich (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870, und vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156).Der BFH hat deshalb im Urteil in BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156 ausgeführt, daß die Ehegatten ihr Wahlrecht bis zur Unanfechtbarkeit sogar eines Berichtigungs-(Änderungs-)bescheides ausüben und bis zu diesem Zeitpunkt auch die einmal getroffene Wahl widerrufen können.
Diese Grundsätze hat der Senat im Urteil in BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156 auch auf den Fall angewandt, daß ein Ehegatte sich einseitig von dem Antrag auf Zusammenveranlagung löst, sei es vor Erlaß des zusammenveranlagenden Bescheides oder auch erst im Rechtsbehelfsverfahren.
Dieser Umstand reicht nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156 allein schon aus, um eine willkürliche Ausübung des Wahlrechts für den Regelfall auszuschließen.
- BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83
Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums …
Denn nach der Rechtsprechung des BFH berechtigt dieser Umstand den Kläger nicht dazu, nach Eintritt der Bestandskraft des in Frage stehenden Steuerbescheides (hier: Einkommensteuerbescheid 1974) die bereits getroffene Wahl einer Veranlagungsart zu widerrufen (vgl. Urteil des BFH vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, sowie die nachfolgenden Ausführungen in Abschn. II. 1.).Da das Gesetz hierfür weder eine Frist vorsieht noch eine Bindung an die einmal getroffene Entscheidung enthält, können Ehegatten ihr Wahlrecht bis zur Unanfechtbarkeit sogar eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausüben und bereits abgegebene Erklärungen - vorbehaltlich eines rechtsmißbräuchlichen oder willkürlichen Verhaltens - frei widerrufen (Urteile des BFH in BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m. w. N.;… vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751;… vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774).
- BFH, 30.08.2001 - IV R 30/99
Gewinnübertragung nach § 6 c EStG
In ständiger Rechtsprechung wurde diese Aussage später dahin gehend präzisiert, dass derartige unbefristete Wahlrechte (nur) bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung ausgeübt werden können, andererseits aber auch erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des entsprechenden Bescheids verbraucht sind (s. etwa BFH-Urteile vom 18. Dezember 1973 VIII R 101/69, BFHE 111, 302, BStBl II 1974, 319; vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156; vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225;… vom 13. Februar 1997 IV R 59/95, BFH/NV 1997, 635, und vom 19. Mai 1999 XI R 97/94, BFHE 189, 63, BStBl II 1999, 762). - BFH, 22.09.1999 - XI R 121/96
Nachträgliche Beschränkung des Realsplittings
- BFH, 18.12.2001 - VII R 56/99
Zusammenveranlagung - Gesamtschuld - Teilschulden - Vollstreckung - …
- BFH, 27.09.1988 - VIII R 98/87
Ausübung des Veranlagungs-Wahlrechts bei Gewährung des Verlustrücktrags
- BFH, 15.07.2004 - III R 66/98
Gestaltungsmissbrauch - widersprüchliche Ausübung von Gestaltungsrechten
- OLG Hamm, 12.06.2009 - 25 U 47/08
Verpflichtung eines Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur …
- BFH, 25.06.1993 - III R 32/91
Keine Anfechtungsbeschränkung gem. § 351 Abs. 1 AO hinsichtlich der Ausübung des …
- BFH, 24.05.1991 - III R 105/89
1. Die erneute Ausübung des Veranlagungswahlrechts bei Änderung der …
- BFH, 03.02.1987 - IX R 252/84
Anfechtung der getrennten Veranlagung zur Einkommenssteuer durch einen Ehegatten …
- FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12
Wirksamer Widerruf eines zuvor erklärten Wechsels der Gewinnermittlungsart vom …
- FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
Ausübung des Wahlrechts zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen bis zum Eintritt …
- FG Nürnberg, 13.12.1995 - III 98/90
- BFH, 20.01.1999 - XI R 31/96
Ehegatten; Änderung des Veranlagungswahlrechts
- BFH, 30.11.1990 - III R 195/86
Getrennte Veranlagung auch dann, wenn der die getrennte Veranlagung wählende …
- FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2679/12
Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begründet im Insolvenzverfahren eine …
- OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 19 W 52/05
Veranlagung zu Einkommensteuer bei Getrenntleben: Verpflichtung eines Ehegatten …
- BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84
Zulässigkeit des Wechsels der Veranlagungsart durch den Steuerpflichtigen und …
- FG Berlin, 22.02.2002 - 3 K 3071/95
Ausübung des Wahlrechts auf getrennte Veranlagung
- FG Niedersachsen, 07.11.2001 - 12 K 415/95
Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Veranlagungsart des anderen Ehegatten …
- BFH, 25.04.1990 - I R 136/85
Keine Bilanzänderung bei bestandskräftiger Veranlagung, auch wenn Bilanz Verlust …
- FG Köln, 19.01.2005 - 15 V 6203/04
Veranlagungsform bei streitiger Zustimmung des vormaligen Ehegatten zu einer …
- FG Köln, 26.02.2010 - 15 K 3427/06
Nachträglicher Antrag auf getrennte Veranlagung
- FG Berlin, 26.04.2002 - 3 K 3043/98
Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung
- FG Berlin, 26.04.2002 - 3 K 3062/97
Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung
- FG München, 18.11.2009 - 1 K 3580/09
Keine Zusammenveranlagung ohne Zustimmung der Ehefrau
- BFH, 20.09.1991 - III B 218/90
Anforderungen an die Klärungsfähigkeit
- BFH, 06.02.1998 - III ER-S-4/97
Änderung des Veranlagungswahlrechts bei Verlustrücktrag
- BFH, 06.02.1998 - III ER S 4/97
Veranlagungswahlrecht - Änderung eines bestandskräftigen Bescheids - Aufbau einer …
- FG Hamburg, 24.03.2003 - II 120/02
Anspruch auf Zusammenveranlagung
- FG Hamburg, 20.12.2001 - V 178/00
Zusammenveranlagung - getrennte Veranlagung
- FG Hamburg, 23.11.1999 - II 18/98
Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung
- BGH, 20.01.1983 - IX ZR 11/82
Zulässigkeit von privatrechtlichen Vereinbarungen über die Art der Veranlagung …
- OLG Koblenz, 03.06.1986 - 15 UF 1173/85