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   BFH, 26.06.2003 - VI R 14/03   

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https://dejure.org/2003,12281
BFH, 26.06.2003 - VI R 14/03 (https://dejure.org/2003,12281)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2003 - VI R 14/03 (https://dejure.org/2003,12281)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - VI R 14/03 (https://dejure.org/2003,12281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 1
    Medizinstudent, vorab entstandene WK

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen einer erstmaligen Ausbildung als WK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
    Ausbildung; Fortbildung; Krankenpfleger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - VI R 14/03
    Dem Begehren des Klägers könne auch nach der Änderung der Rechtsprechung durch die Urteile des BFH vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403) und vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 (BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407) nicht entsprochen werden, weil sie nicht anwendbar seien, wenn der Steuerpflichtige --wie hier-- bisher über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt habe.

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Urteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 und in BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407 verwiesen, die --wie ihre Veröffentlichung im BStBl zeigt-- zwischenzeitlich auch von der Finanzverwaltung akzeptiert werden.

  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - VI R 14/03
    Dem Begehren des Klägers könne auch nach der Änderung der Rechtsprechung durch die Urteile des BFH vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403) und vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 (BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407) nicht entsprochen werden, weil sie nicht anwendbar seien, wenn der Steuerpflichtige --wie hier-- bisher über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt habe.

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Urteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 und in BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407 verwiesen, die --wie ihre Veröffentlichung im BStBl zeigt-- zwischenzeitlich auch von der Finanzverwaltung akzeptiert werden.

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - VI R 14/03
    Nichts anderes gilt für eine beruflich veranlasste Erstausbildung (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314), da es nicht darauf ankommt, ob mit den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf ausgeübt werden soll, sondern darauf, ob die Aufwendungen dazu dienen, überhaupt Erwerbseinnahmen zu erzielen.
  • BFH, 13.02.2003 - IV R 44/01

    Zweitausbildung bei Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - VI R 14/03
    Aufwendungen für eine Ausbildung können zu Erwerbsaufwendungen (vorab entstandene Werbungskosten oder Betriebsausgaben; vgl. zu Letzteren BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 IV R 44/01, BFH/NV 2003, 982) führen, wenn sie beruflich veranlasst sind.
  • BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99

    Werbungskosten bei Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - VI R 14/03
    Diese wird es nunmehr unter Berücksichtigung der im BFH-Urteil vom 29. April 2003 VI R 86/99 (BFH/NV 2003, 997) niedergelegten Grundsätze nachzuholen haben.
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