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   BFH, 11.04.1986 - VI R 141/82   

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https://dejure.org/1986,15847
BFH, 11.04.1986 - VI R 141/82 (https://dejure.org/1986,15847)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1986 - VI R 141/82 (https://dejure.org/1986,15847)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1986 - VI R 141/82 (https://dejure.org/1986,15847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Kosten für den Umbau eines Porsches als Herstellungskosten eines neuen Wirtschaftsguts - Kosten für den Umbau eines Porsches als Erhaltungsaufwand - Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.03.1977 - V R 140/74

    Diesel-Lokomotive - Austausch abgenutzter Teile - Volle Abschreibung -

    Auszug aus BFH, 11.04.1986 - VI R 141/82
    Daß die Generalüberholung als solche die Annahme von Herstellungsaufwand nicht rechtfertige, ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. März 1977 V R 140/74 (BFHE 122, 176, BStBl II 1977, 577), in dem bei einer vollabgeschriebenen Lokomotive abgenutzte Teile wie Motorkupplung, Räder erneuert und gleichzeitig bisher nicht vorhandene elektrische Einrichtungen eingebaut worden seien.

    Auch sie reicht zur Annahme von Herstellungsaufwand nicht aus, insbesondere, wenn - wie im vorliegenden Fall, in dem nach den Feststellungen des FG Aufwendungen in Höhe von 300 DM zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit ausgereicht hätten - noch kein Vollverschleiß des Gegenstandes eingetreten ist (BFH-Urteile vom 30. Mai 1974 IV R 56/72, BFHE 112, 277, BStBl II 1974, 520, und in BFHE 122, 176, BStBl II 1977, 577).

  • BFH, 25.03.1983 - VI R 275/80

    Unterhaltsleistung - DDR - Bedürftigkeit des Empfänger - Verpflichtungsgrund

    Auszug aus BFH, 11.04.1986 - VI R 141/82
    Wegen der dem Kläger vom FG aberkannten Unterhaltsaufwendungen für seine Verwandten in der DDR verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 25. März 1983 VI R 275/80 (BFHE 138, 343, BStBl II 1983, 453).
  • BFH, 03.12.1958 - I 173/58 U

    Aufwendungen für den Einbau eines Austauschmotors als laufender Kostenaufwand

    Auszug aus BFH, 11.04.1986 - VI R 141/82
    Herstellungsaufwand kann - soweit hier von Interesse - nur angenommen werden, wenn eine so umfangreiche Erneuerung der Substanz vorgenommen wird, daß bei wirtschaftlicher Betrachtung ein neuer Gegenstand - wenn auch von gleicher Wesensart - entsteht; die Werterhöhung des Gegenstandes ist an sich kein entscheidender Gesichtspunkt für die Ablehnung von Erhaltungsaufwand (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1958 I 173/58 U, BFHE 68, 240, BStBl III 1959, 95).
  • BFH, 30.05.1974 - IV R 56/72

    Aufwendungen für Einbau - Austauschmotor - Lastkraftwagen - Volle Abschreibung -

    Auszug aus BFH, 11.04.1986 - VI R 141/82
    Auch sie reicht zur Annahme von Herstellungsaufwand nicht aus, insbesondere, wenn - wie im vorliegenden Fall, in dem nach den Feststellungen des FG Aufwendungen in Höhe von 300 DM zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit ausgereicht hätten - noch kein Vollverschleiß des Gegenstandes eingetreten ist (BFH-Urteile vom 30. Mai 1974 IV R 56/72, BFHE 112, 277, BStBl II 1974, 520, und in BFHE 122, 176, BStBl II 1977, 577).
  • BFH, 31.01.1956 - I 111/54 U

    Vereinbarung zwischen steuerpflichtigem und Finanzamt - Rechtliche Bindung an die

    Auszug aus BFH, 11.04.1986 - VI R 141/82
    Kennzeichnend für den Maßstab, der bei der Annahme eines solchen Ausnahmefalles angelegt werden muß, ist der Fall des BFH-Urteils vom 31. Januar 1956 I 111/54 U (BFHE 62, 230, BStBl III 1956, 86), in dem ein Omnibus im Werte von 9 600 DM mit einem Aufwand von ca. 29 000 DM so weitgehend renoviert worden war, daß ein von Grund auf neues Wirtschaftsgut entstanden war.
  • BFH, 24.08.1990 - IX B 119/89

    Beurteilung von Aufwendungen von Erwerbern, die sie im Zusammenhang mit der

    Der VI. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 16. Februar 1990 VI R 85/87, BFHE 160, 436 BStBl 1990 S. 883, die entsprechende für Arbeitsmittel geltende Verwaltungsregelung in Abschn. 30 Abs. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien angewendet (vgl. auch das Urteil vom 11. April 1986 VI R 141/82, BFH/NV 1986, 529 am Ende).
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