Rechtsprechung
BFH, 06.10.2010 - VI R 15/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Tagegeld aus gesetzlicher schweizerischer Invalidenversicherung nicht einkommensteuerpflichtig
- openjur.de
Tagegeld aus gesetzlicher schweizerischer Invalidenversicherung nicht einkommensteuerpflichtig
- Bundesfinanzhof
EStG § 19, FGO § 126a, EStG § 19
Tagegeld aus gesetzlicher schweizerischer Invalidenversicherung nicht einkommensteuerpflichtig
- Bundesfinanzhof
Tagegeld aus gesetzlicher schweizerischer Invalidenversicherung nicht einkommensteuerpflichtig
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 EStG 1990, § 126a FGO, § 19 EStG 1997
Tagegeld aus gesetzlicher schweizerischer Invalidenversicherung nicht einkommensteuerpflichtig - rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 EStG 1990, § 126a FGO, § 19 EStG 1997
Tagegeld aus gesetzlicher schweizerischer Invalidenversicherung nicht einkommensteuerpflichtig - IWW
- rewis.io
Tagegeld aus gesetzlicher schweizerischer Invalidenversicherung nicht einkommensteuerpflichtig
- ra.de
- rewis.io
Tagegeld aus gesetzlicher schweizerischer Invalidenversicherung nicht einkommensteuerpflichtig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Steuerpflichtigkeit von Tagegeldern im Hinblick auf eine Beitragserbringung durch den Arbeitgeber an eine Invalidenversicherung - datenbank.nwb.de
Leistungen aus einer Versicherung kein Arbeitslohn; Arbeitslohnqualität von Zukunftssicherungsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Tagegeld aus gesetzlicher schweizerischer Invalidenversicherung
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 14 K 262/02
- BFH, 06.10.2010 - VI R 15/08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 15.11.2007 - VI R 30/04
Einkommensteuerpflichtiger Lohn durch Krankentagegelder aus Schweizer …
Auszug aus BFH, 06.10.2010 - VI R 15/08
Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. November 2007 VI R 30/04 (BFH/NV 2008, 550) bereits entschieden, dass die Versicherungsleistungen selbst nicht zu Arbeitslohn führen können, wenn bereits die Beiträge, die der Arbeitgeber an die Versicherung erbracht hat, Arbeitslohn i.S. des § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind.Daher ist von Arbeitslohn auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BFHE 195, 364, BStBl II 2001, 815; in BFH/NV 2008, 550).
Da die Beitragserbringung an die Versicherung durch die Arbeitgeberin Arbeitslohn war, ist die Annahme von Arbeitslohn bei den Leistungen aus dieser Versicherung ausgeschlossen (vgl. BFH in BFH/NV 2008, 550).
- BFH, 30.05.2001 - VI R 159/99
Bundeszuschuss an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B ist nicht bei den dort …
Auszug aus BFH, 06.10.2010 - VI R 15/08
Daher ist von Arbeitslohn auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BFHE 195, 364, BStBl II 2001, 815;… in BFH/NV 2008, 550). - BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05
Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten …
Auszug aus BFH, 06.10.2010 - VI R 15/08
Zum Arbeitslohn können auch Ausgaben gehören, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahe stehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern (Zukunftssicherung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 2008 VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385). - FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 14 K 262/02
Tagegelder aus der Schweizer Invalidenversicherung kein Arbeitslohn und keine …
Auszug aus BFH, 06.10.2010 - VI R 15/08
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1363 veröffentlichten Gründen statt.
- BFH, 26.11.2014 - VIII R 39/10
Vorbezug aus einer privaten schweizerischen Pensionskasse für einen Grenzgänger …
Spätere Auszahlungen der Pensionskasse führen daher im Streitfall auch nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 6. Oktober 2010 VI R 15/08, BFH/NV 2011, 39 zu "Taggeldern" aus einer schweizerischen Invalidenversicherung für einen Grenzgänger;… vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550 zu Krankentagegeldern aus einer schweizer Betriebskrankenkasse; in BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405, unter II.2.). - BFH, 26.11.2014 - VIII R 31/10
Austrittsleistungen eines Grenzgängers aus einer schweizerischen Pensionskasse …
Die anschließende Auszahlung der Austrittsleistung führte daher im Streitfall nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 6. Oktober 2010 VI R 15/08, BFH/NV 2011, 39, zu "Taggeldern" aus einer schweizerischen Invalidenversicherung für einen Grenzgänger;… vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550, zu Krankentagegeldern aus einer schweizerischen Betriebskrankenkasse; vom 13. November 2012 VI R 20/10, BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405, unter II.2.). - BFH, 02.12.2014 - VIII R 40/11
Austrittsleistung aus einer schweizerischen Anlagestiftung an einen inländischen …
Die anschließende Auszahlung der Austrittsleistung führt dann jedoch nicht mehr zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 6. Oktober 2010 VI R 15/08, BFH/NV 2011, 39, zu "Taggeldern" aus einer schweizerischen Invalidenversicherung für einen Grenzgänger;… vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550, zu Krankentagegeldern aus einer schweizerischen Betriebskrankenkasse; in BFHE 239, 399, BStBl II 2013, 405, unter II.2.). - BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10
Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen …
Nach den Senatsentscheidungen vom 6. Oktober 2010 VI R 15/08 (BFH/NV 2011, 39) und vom 15. November 2007 VI R 30/04 (…BFH/NV 2008, 550) kann die Erbringung von Versicherungsleistungen selbst nicht erneut zu Arbeitslohn führen, wenn --wie hier-- dem Arbeitnehmer durch Arbeitgeberbeiträge zu seiner Zukunftssicherung ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung zusteht und diese Beiträge deshalb bereits Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind.