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   BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17   

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https://dejure.org/2019,14256
BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17 (https://dejure.org/2019,14256)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2019 - VI R 15/17 (https://dejure.org/2019,14256)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2019 - VI R 15/17 (https://dejure.org/2019,14256)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2012, EStG § 9 Abs 1 S 1
    Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

  • Bundesfinanzhof

    Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2009, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2012
    Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

  • IWW

    § 127 der Finanzgerichtsordnung, § ... 121 Satz 1 FGO, § 68 Satz 1 FGO, § 127 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, § 21 EStG, § 19 EStG, § 135 Abs. 1, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Doppelte Haushaltsführung; Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

  • Betriebs-Berater

    Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund der Veräußerung der Wohnung am Beschäftigungsort im Rahmen der Beendigung doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung ? Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung - und Vorfälligkeitsentschädigung für den Verkauf der Zweitwohnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Veräußerung einer Zweitwohnung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung für Verkauf der Zweitwohnung ist nicht abziehbar

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei doppelter Haushaltsführung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentgelte sind keine Kosten der doppelten Haushaltsführung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
    Vorfälligkeitsentschädigung, Beendigung, Doppelte Haushaltsführung, Veranlassungszusammenhang, Miteigentumsanteil, Angemessenheit

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 264, 24
  • NZM 2020, 332
  • BB 2019, 1702
  • DB 2019, 1421
  • BStBl II 2019, 446
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.02.2014 - IX R 42/13

    Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den

    Auszug aus BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17
    Denn die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Nutzungsentgelt für das auf die verkürzte Laufzeit in Anspruch genommene Fremdkapital (BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 IX R 42/13, BFHE 245, 131, BStBl II 2015, 633, Rz 8, m.w.N.).

    Denn durch die Veräußerung wurde der ursprünglich bestehende wirtschaftliche Zusammenhang der Darlehensaufnahme mit der Vermietungstätigkeit überlagert bzw. ersetzt (BFH-Urteil in BFHE 245, 131, BStBl II 2015, 633, Rz 12, m.w.N.).

    Ist der Veräußerungsvorgang nicht steuerbar, kann die Vorfälligkeitsentschädigung nicht "ersatzweise" als Werbungskosten im Zusammenhang mit der bisherigen steuerbaren Tätigkeit --der Vermietung-- geltend gemacht werden (BFH-Urteil in BFHE 245, 131, BStBl II 2015, 633).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 1701/14

    Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten im Rahmen der Beendigung einer

    Auszug aus BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. November 2016  2 K 1701/14 aufgehoben.

    Der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 911 veröffentlichten Gründen teilweise statt.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23. November 2016  2 K 1701/14 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 vom 21. Februar 2017 dahingehend zu ändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 4.666,94 EUR berücksichtigt werden.

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 42/15

    Doppelte Haushaltsführung - notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

    Auszug aus BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17
    und damit sämtliche kalten und warmen Betriebskosten (Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 VI R 42/15, BFHE 258, 439, BStBl II 2018, 13, Rz 8).

    bb) Wohnt der Steuerpflichtige in einer eigenen Wohnung am Beschäftigungsort, kann er anstelle des Mietzinses Absetzung für Abnutzung und Finanzierungskosten als Werbungskosten geltend machen (Senatsbeschluss in BFHE 258, 439, BStBl II 2018, 13, Rz 8), soweit diese Aufwendungen mit der doppelten Haushaltsführung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

  • BFH, 16.06.2009 - II R 23/07

    Veräußerung von Schachtelbeteiligungen auf das Ende eines Wirtschaftsjahres -

    Auszug aus BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17
    Auch bei einer von der Auffassung der Vorinstanz abweichenden Beurteilung dieser Rechtsfrage ist der Senat im Hinblick auf das im Revisionsverfahren zu beachtende Verböserungsverbot (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Juni 2009 II R 23/07, BFH/NV 2009, 1786, unter II.2., und vom 30. August 1994 IX R 2/91, BFH/NV 1995, 291, unter II.3., jeweils m.w.N.) gehindert, die Einkünfte des Klägers aus § 19 EStG entsprechend zu erhöhen.
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 2/91

    Geltendmachung von nachträglichen Anschaffungskosten sowie Zahlungen an eine

    Auszug aus BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17
    Auch bei einer von der Auffassung der Vorinstanz abweichenden Beurteilung dieser Rechtsfrage ist der Senat im Hinblick auf das im Revisionsverfahren zu beachtende Verböserungsverbot (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Juni 2009 II R 23/07, BFH/NV 2009, 1786, unter II.2., und vom 30. August 1994 IX R 2/91, BFH/NV 1995, 291, unter II.3., jeweils m.w.N.) gehindert, die Einkünfte des Klägers aus § 19 EStG entsprechend zu erhöhen.
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05

    Verspätungszuschlag; Ermessen

    Auszug aus BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17
    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats in der Sache (s. Senatsurteil vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076).
  • BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen - Beschluss gemäß § 126a FGO

    Auszug aus BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17
    Maßgebend dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments, zum anderen die Zuweisung dieses maßgebenden Besteuerungsgrunds zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2016 VI R 27/15, BFHE 255, 529, BStBl II 2018, 441, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2017 - VI R 37/15

    Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs - Änderungsbescheid

    Auszug aus BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17
    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos geworden und aufzuheben (s. Senatsurteil vom 19. Januar 2017 VI R 37/15, BFHE 257, 58, BStBl II 2017, 526, Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2018 - VIII R 53/14

    Schuldzinsenabzug bei steuerpflichtigen Erstattungszinsen

    Auszug aus BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17
    Ein bloßer rechtlicher Zusammenhang reicht nicht aus (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 2018 VIII R 53/14, BFHE 261, 223, BStBl II 2018, 687, Rz 16, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2020 - VI R 3/18

    Erste Tätigkeitsstätte bei Auslands(praxis)semestern

    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos geworden und aufzuheben (s. Senatsurteil vom 03.04.2019 - VI R 15/17, BFHE 264, 24, BStBl II 2019, 446, Rz 11, m.w.N.).

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats in der Sache (s. Senatsurteil in BFHE 264, 24, BStBl II 2019, 446, Rz 11, m.w.N.).

  • BFH, 28.08.2019 - II R 7/17

    Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei einer durch Unterlassen der Anzeige

    Soweit der BGH weitergehend für den Zeitpunkt der Beendigung bei nicht angezeigter Schenkung auf die frühestmögliche Bekanntgabe abgestellt hat (BGH-Beschluss in BGHSt 56, 298) kommt es hierauf im Streitfall aufgrund des Verböserungsverbots nach §§ 96 Abs. 1 Satz 2, 121 Satz 1 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 03.04.2019 - VI R 15/17, BFHE 264, 24, BStBl II 2019, 446, Rz 25, m.w.N.) nicht mehr an.

    Die Kostenentscheidung folgt für das finanzgerichtliche Verfahren aus § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO und für das Revisionsverfahren aus § 135 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2017 - II R 10/15, BFH/NV 2017, 1153, Rz 24, und in BFHE 264, 24, BStBl II 2019, 446, Rz 26).

  • BFH, 22.01.2020 - XI R 26/19

    Über einen Betriebsfonds gezahlte Zuschüsse der EU zur Anschaffung von

    Nachdem der EuGH die ihm dazu gestellte Vorlagefrage zum Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes nicht beantwortet hat, kann der Senat angesichts des im finanzprozessualen Verfahren aus § 121 Satz 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO folgenden Verböserungsverbots (Verbot der reformatio in peius, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27.03.2019 - I R 20/17, BFHE 265, 44, Rz 19; vom 03.04.2019 - VI R 15/17, BFHE 264, 24, BStBl II 2019, 446, Rz 25; vom 22.05.2019 - XI R 1/18, BFHE 264, 529, Rz 49) offen lassen, ob der Umstand, dass die Erzeuger für die Lieferung neben der Pflicht zur Zahlung ihres Anteils in § 9 des Vertrages die Verpflichtung eingegangen sind, die M-eG während des Investitionszeitraums, mindestens aber für zehn Jahre, mit Obst und Gemüse zu beliefern, dazu führt, dass ein Tausch mit Baraufgabe vorliegt (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFHE 262, 233, unter II.2.).
  • BFH, 13.05.2020 - VI R 38/18

    Werbungkosten eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst - altes

    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos geworden und aufzuheben (s. Senatsurteil vom 03.04.2019 - VI R 15/17, BFHE 264, 24, BStBl II 2019, 446, Rz 11, m.w.N.).

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats in der Sache (s. Senatsurteil in BFHE 264, 24, BStBl II 2019, 446, Rz 11).

  • BFH, 28.08.2019 - II R 8/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.08.2019 II R 7/17 - Beginn des Laufs von

    Soweit der BGH weitergehend für den Zeitpunkt der Beendigung bei nicht angezeigter Schenkung auf die frühestmögliche Bekanntgabe abgestellt hat (BGH-Beschluss in BGHSt 56, 298), kommt es hierauf im Streitfall aufgrund des Verböserungsverbots nach §§ 96 Abs. 1 Satz 2, 121 Satz 1 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 03.04.2019 - VI R 15/17, BFHE 264, 24, BStBl II 2019, 446, Rz 25, m.w.N.) nicht mehr an.

    Die Kostenentscheidung folgt für das finanzgerichtliche Verfahren aus § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO und für das Revisionsverfahren aus § 135 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2017 - II R 10/15, BFH/NV 2017, 1153, Rz 24, und in BFHE 264, 24, BStBl II 2019, 446, Rz 26).

  • FG Köln, 07.10.2020 - 5 K 2290/18

    Einkünfte aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH;

    Ist der Veräußerungsvorgang nicht steuerbar, kann die Vorfälligkeitsentschädigung nicht "ersatzweise" als Werbungskosten im Zusammenhang mit der bisherigen steuerbaren Tätigkeit - der Vermietung - geltend gemacht werden (BFH-Urteile vom 11. Februar 2014 IX R 42/13, BStBl II 2015, 633 und vom 03. April 2019 VI R 15/17 , BStBl II 2019, 446, Rn. 20).
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