Rechtsprechung
BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich - IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Einkünfte - Kinderfreibetrag - Eigene Einkünfte des Kindes - Ausbildungsbescheinigung
- wkk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Kindergeldschädliche Einkommensgrenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S. 2
Einkunftsgrenze bei Kindern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Einkommensteuer; Abhängigkeit des Kindergeldanspruchs der Eltern von den Einkünften des Kindes
Besprechungen u.ä.
- wkk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Kindergeldschädliche Einkommensgrenze
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
- Einkünfte
- Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
- Beispiele zur BFH-Rechtsprechung zur Berechnung der Einkünfte und Bezüge
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98
- BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99
- BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 1781/00
Papierfundstellen
- BFHE 192, 316
- NJW 2000, 3516
- FamRZ 2001, 89
- BB 2000, 1982
- BStBl II 2000, 566
Wird zitiert von ... (190)
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
Der Bundesfinanzhof geht dennoch in ständiger Rechtsprechung (vgl. BFHE 192, 316 ; 204, 126 ;… BFH/NV 2001, S. 1559;… 2002, S. 788) auf der Grundlage seiner Auslegung der Norm von der Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG aus.Dieses Ergebnis stützt der Bundesfinanzhof auf folgende Erwägungen (vgl. die Begründung in BFHE 192, 316 , auf die die angegriffene Entscheidung verweist): Zweck der Regelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sei die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern.
Die Freigrenze müsse allerdings der Höhe nach so bemessen sein, dass das Kind nach Abzug der nicht vermeidbaren Sonderausgaben - insbesondere der Sozialversicherungsbeiträge - seinen existenznotwendigen Bedarf decken könne (vgl. BFHE 192, 316 ).
Existenzminimum und nicht vermeidbare Sonderausgaben dürften aber in der Freigrenze pauschaliert werden (vgl. BFHE 192, 316 ).
Als Ausgangspunkt sei ein besonders zu errechnendes Existenzminimum für über 18jährige Kinder in Berufsausbildung mit auswärtiger Unterbringung heranzuziehen (vgl. BFHE 192, 316 ).
Mit Blick auf die angegriffene Freigrenze in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG könne offenbleiben, ob für die gebotene Freistellung des Existenzminimums des Kindes dessen Mehrbedarf im Fall einer Berufsausbildung mit auswärtiger Unterbringung in voller Höhe (des Ausbildungsfreibetrags von 4.200 DM gemäß § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) oder nur hälftig (2.100 DM) anzurechnen sei (vgl. BFHE 192, 316 ): Die gesetzliche Freigrenze von 12.000 DM werde auch beim Ansatz des vollen Ausbildungsfreibetrags nicht überschritten, wenn unvermeidbare Sonderausgaben - insbesondere Sozialversicherungsbeiträge - für das Jahr 1997 lediglich mit einer "Vorsorgepauschale" in Höhe von 1.400 DM berücksichtigt würden.
Diesen nur hälftigen Ansatz einer "Vorsorgepauschale" begründet der Bundesfinanzhof wie folgt (BFHE 192, 316 ): Zwar lasse sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entnehmen, in welcher Höhe die Beiträge des Kindes zur Sozialversicherung bei der gesetzlichen Freigrenze anzusetzen seien, jedoch enthalte der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Ausbildungsfreibetrag (BVerfGE 89, 346) Ausführungen dahingehend, dass die Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung ihrer Kinder der Familie als solcher zu Gute kämen, so dass der Gesetzgeber sie nur zur Hälfte zum Steuerabzug zulassen dürfe.
Darüber hinaus geht der Bundesfinanzhof im hier angegriffenen Beschluss im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BFHE 192, 316 ; 199, 194 ) davon aus, dass die Ausgestaltung des Grenzbetrags als Freigrenze in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungsgemäß sei.
Daraus folge, dass in Bezug auf den als Freigrenze ausgestalteten Grenzbetrag die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen gleichmäßigen Belastungsanstieg und an die Vermeidung gleichheitswidriger Progressionssprünge keine Anwendung fänden (vgl. BFHE 192, 316 ).
aa) Wie auch der Bundesfinanzhof (BFHE 192, 316 ) hervorhebt, ist deutlich erkennbarer und verfassungsrechtlich bedenkenfreier Zweck der Begrenzung von Ansprüchen gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, diejenigen Eltern von finanziellen Entlastungen durch Freibeträge und Kindergeld auszuschließen, deren Kinder über eigene Einkünfte und Bezüge in einer das zu schützende Existenzminimum übersteigenden Höhe verfügen, so dass zugleich die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt oder sich mindert.
Der Bundesfinanzhof stimmt mit dieser Beurteilung zwar im Ansatz überein (vgl. BFHE 192, 316 ), nimmt aber gleichwohl die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 346) zur Verfassungsmäßigkeit des Ausbildungsfreibetrags für seine Auslegung in Anspruch, wonach die Sozialversicherungsbeiträge des Kindes im Ergebnis jedenfalls zur Hälfte zum Nachteil der betroffenen Eltern berücksichtigt werden dürfen.
bb) Auch die Annahme, der (hälftige) Ansatz einer "Vorsorgepauschale" innerhalb der Bemessungsgröße des Jahresgrenzbetrags gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung (vgl. BFHE 192, 316 ), leidet an der mangelnden Differenzierung zwischen Entlastungsgrundentscheidung und Folgeentscheidung über sachgerechte Anspruchsbegrenzungen und verfehlt mangels Orientierung am typischen Fall auch die Anforderungen an eine realitätsgerechte Typisierung.
Offen bleiben kann insbesondere die grundsätzliche Frage, ob die Höhe der Freigrenze von Verfassungs wegen am Existenzminimum eines Alleinstehenden zu orientieren ist, wie dies ausweislich der Entstehungsgeschichte (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 1996, BTDrucks 13/1558, S. 139 f.) tatsächlich durch die annähernde Übereinstimmung des Betrags mit dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) geschehen ist, oder ob die Höhe des Grenzbetrags in Anlehnung an das niedrigere Kindesexistenzminimum zu bestimmen ist (so etwa BFHE 192, 316 ; 204, 126 ;… BFH/NV 2001, S. 1559 ).
- BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03
Volljährige Kinder in Berufsausbildung
Die Beiträge sind im Kalenderjahr 1997 in ausreichendem Umfang bereits bei der Bemessung des Jahresgrenzbetrags im Sinne dieser Bestimmung berücksichtigt (Anschluss an das BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566).Er verweist im Wesentlichen auf das Urteil des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 (BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566).
Er ist nicht als "zu versteuerndes Einkommen" i.S. des § 2 Abs. 5 EStG oder als "Einkommen" i.S. des § 2 Abs. 4 EStG (Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen) zu verstehen (BFH-Urteile in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; vom 24. August 2001 VI R 169/00, BFHE 196, 504, BStBl II 2002, 250).
Auch nach der Auffassung des VI. Senats des BFH dürfen die Einkünfte nicht um die Sozialversicherungsbeiträge gekürzt werden (BFH-Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II.2.g bis k der Gründe;… BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2000 VI B 85/00, BFH/NV 2001, 444).
aa) Hinsichtlich der Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nach seinem Wortlaut, der dadurch hergestellten systematischen Beziehung zu § 2 Abs. 2 EStG, der historischen Entwicklung der Regelung des Kinderfreibetrages im EStG und den insoweit vergleichbaren Regelungen in § 33a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2 EStG nimmt er auf das Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566 (dort unter II.1. der Gründe) Bezug.
Das ist dann gewährleistet, wenn das Existenzminimum des zur Berufsausbildung auswärts untergebrachten Kindes gesichert ist (BFH-Urteile in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II.2.a bis i der Gründe; in BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, unter 2.a der Gründe).
a) Der VI. Senat des BFH hat sich in seinem Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566 (dort unter II.2. der Gründe) eingehend mit diesen Vorgaben befasst.
Der so ermittelte Betrag von 10 468, 80 DM für 1996 kann auch der Berechnung des existenznotwendigen Bedarfs für 1997 zugrunde gelegt werden (BFH-Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566).
Der erkennende Senat verweist zur näheren Begründung dieser Berechnungsmethode auf die an den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 89, 346, BStBl II 1994, 307 anknüpfenden Ausführungen des VI. Senats des BFH in seinem Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566 (dort unter II.2.g bb der Gründe).
aa) Der VI. Senat des BFH knüpft auch bei seinen Ausführungen zur Bemessung des Jahresgrenzbetrags bei sozialversicherungspflichtigen Kindern an die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers an, dass nicht das Einkommen des Kindes, sondern das Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums von der Besteuerung freigestellt werden soll (Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II.2.f, j der Gründe).
- BVerfG, 25.01.2005 - 1 BvR 1332/95 Der Bundesfinanzhof geht dennoch in ständiger Rechtsprechung (vgl. BFHE 192, 316 ; 204, 126 ;… BFH/NV 2001, S. 1559;… 2002, S. 788) auf der Grundlage seiner Auslegung der Norm von der Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG aus.
Dieses Ergebnis stützt der Bundesfinanzhof auf folgende Erwägungen (vgl. die Begründung in BFHE 192, 316 , auf die die angegriffene Entscheidung verweist): Zweck der Regelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sei die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern.
Die Freigrenze müsse allerdings der Höhe nach so bemessen sein, dass das Kind nach Abzug der nicht vermeidbaren Sonderausgaben - insbesondere der Sozialversicherungsbeiträge - seinen existenznotwendigen Bedarf decken könne (vgl. BFHE 192, 316 ).
Existenzminimum und nicht vermeidbare Sonderausgaben dürften aber in der Freigrenze pauschaliert werden (vgl. BFHE 192, 316 ).
Als Ausgangspunkt sei ein besonders zu errechnendes Existenzminimum für über 18jährige Kinder in Berufsausbildung mit auswärtiger Unterbringung heranzuziehen (vgl. BFHE 192, 316 ).
Mit Blick auf die angegriffene Freigrenze in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG könne offenbleiben, ob für die gebotene Freistellung des Existenzminimums des Kindes dessen Mehrbedarf im Fall einer Berufsausbildung mit auswärtiger Unterbringung in voller Höhe (des Ausbildungsfreibetrags von 4.200 DM gemäß § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) oder nur hälftig (2.100 DM) anzurechnen sei (vgl. BFHE 192, 316 ): Die gesetzliche Freigrenze von 12.000 DM werde auch beim Ansatz des vollen Ausbildungsfreibetrags nicht überschritten, wenn unvermeidbare Sonderausgaben - insbesondere Sozialversicherungsbeiträge - für das Jahr 1997 lediglich mit einer "Vorsorgepauschale" in Höhe von 1.400 DM berücksichtigt würden.
Diesen nur hälftigen Ansatz einer "Vorsorgepauschale" begründet der Bundesfinanzhof wie folgt (BFHE 192, 316 ): Zwar lasse sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entnehmen, in welcher Höhe die Beiträge des Kindes zur Sozialversicherung bei der gesetzlichen Freigrenze anzusetzen seien, jedoch enthalte der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Ausbildungsfreibetrag (BVerfGE 89, 346) Ausführungen dahingehend, dass die Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung ihrer Kinder der Familie als solcher zu Gute kämen, so dass der Gesetzgeber sie nur zur Hälfte zum Steuerabzug zulassen dürfe.
Darüber hinaus geht der Bundesfinanzhof im hier angegriffenen Beschluss im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BFHE 192, 316 ; 199, 194 ) davon aus, dass die Ausgestaltung des Grenzbetrags als Freigrenze in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungsgemäß sei.
Daraus folge, dass in Bezug auf den als Freigrenze ausgestalteten Grenzbetrag die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen gleichmäßigen Belastungsanstieg und an die Vermeidung gleichheitswidriger Progressionssprünge keine Anwendung fänden (vgl. BFHE 192, 316 ).
aa) Wie auch der Bundesfinanzhof (BFHE 192, 316 ) hervorhebt, ist deutlich erkennbarer und verfassungsrechtlich bedenkenfreier Zweck der Begrenzung von Ansprüchen gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, diejenigen Eltern von finanziellen Entlastungen durch Freibeträge und Kindergeld auszuschließen, deren Kinder über eigene Einkünfte und Bezüge in einer das zu schützende Existenzminimum übersteigenden Höhe verfügen, so dass zugleich die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt oder sich mindert.
Der Bundesfinanzhof stimmt mit dieser Beurteilung zwar im Ansatz überein (vgl. BFHE 192, 316 ), nimmt aber gleichwohl die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 346) zur Verfassungsmäßigkeit des Ausbildungsfreibetrags für seine Auslegung in Anspruch, wonach die Sozialversicherungsbeiträge des Kindes im Ergebnis jedenfalls zur Hälfte zum Nachteil der betroffenen Eltern berücksichtigt werden dürfen.
bb) Auch die Annahme, der (hälftige) Ansatz einer "Vorsorgepauschale" innerhalb der Bemessungsgröße des Jahresgrenzbetrags gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung (vgl. BFHE 192, 316 ), leidet an der mangelnden Differenzierung zwischen Entlastungsgrundentscheidung und Folgeentscheidung über sachgerechte Anspruchsbegrenzungen und verfehlt mangels Orientierung am typischen Fall auch die Anforderungen an eine realitätsgerechte Typisierung.
Offen bleiben kann insbesondere die grundsätzliche Frage, ob die Höhe der Freigrenze von Verfassungs wegen am Existenzminimum eines Alleinstehenden zu orientieren ist, wie dies ausweislich der Entstehungsgeschichte (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 1996, BTDrucks 13/1558, S. 139 f.) tatsächlich durch die annähernde Übereinstimmung des Betrags mit dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) geschehen ist, oder ob die Höhe des Grenzbetrags in Anlehnung an das niedrigere Kindesexistenzminimum zu bestimmen ist (so etwa BFHE 192, 316 ; 204, 126 ;… BFH/NV 2001, S. 1559 ).
- FG Niedersachsen, 16.04.2003 - 7 K 723/98
Verfassungskonforme Interpretation des Jahresgrenzbetrages beim Kindergeld
Das Gericht folgt damit im Ergebnis der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Juli 1999 VII 471/98 Ki (EFG 1999, 1137), die der vormals zuständige 6. Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 (BStBl. II 2000, 566) aufgehoben hatte.Zwar hat der 8. Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 16. April 2002 VIII R 76/01 (BStBl. II 2002, 525, 526) die Entscheidung des 6. Senats vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 herangezogen, jedoch ohne erkennbare erneute Überprüfung der zum Teil neuen Argumente aus der Fachliteratur.
Der damals zuständige 6. Senat des Bundesfinanzhofs hat durch seine Grundsatzentscheidung vom 21. Juli 2000 (VI R 153/99, BStBl. II 2000, 566) das Urteil des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Juli 1999 aufgehoben.
a) Nach dem Grundsatzurteil des 6. Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2000 (BFH BStBl. II 2000, 566), durch das das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Juli 1999 (EFG 1999, 1137) aufgehoben wurde, lässt sich den Gesetzgebungsmaterialien nicht der gesetzgeberische Wille entnehmen, dass bei der Bemessung des Grenzbetrags in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG an das Einkommen anzuknüpfen sei.
Dadurch würde eine enorme finanzielle Mehrbelastung von Bund, Ländern und Gemeinden eintreten (vgl. BStBl. II 2000, 566, 567 f.).
"Das eigentliche Problem" des Jahresgrenzbetrags ist eben nicht allein der "Fallbeil-Effekt" der Grenze (so Kanzler, FR 2000, 1358, 1359), sondern vor allem die bisher höchstrichterlich vorgegebene, nicht verfassungskonforme Berechnungsweise des Jahresgrenzbetrages (BFH BStBl. II 2000, 566).
Die Revision ist wegen Abweichung von der Rechtsprechung des vormals zuständigen 6. Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BStBl. II 2000, 566 und wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO).
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07
Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
Diesen Standpunkt hat später auch der BFH geteilt (21. Juli 2000 - VI R 153/99 - BFHE 192, 316) und seine Auffassung mehrfach bestätigt (zB 11. Dezember 2001 - VI R 16/00 - FPR 2002, 112). - BFH, 09.02.2009 - III R 37/07
Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem …
In einem solchen Fall sind die Eltern in der Regel wirtschaftlich nicht mehr in einer Weise belastet, die eine Entlastung im Wege des Familienleistungsausgleichs erfordert (BTDrucks 13/1558, 164; vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II. 1. c aa). - BFH, 16.04.2002 - VIII R 76/01
Kindergeld: Jahresgrenzbetrag bei Nachzahlungen
Der Begriff der "Einkünfte" im Sinne dieser Vorschrift entspricht der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 EStG (BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566), nach der sich die Einkünfte ---soweit sie nicht zu den Gewinneinkünften gehören-- nach dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bestimmen, der nach dem Zuflussprinzip zu ermitteln ist (§ 11 Abs. 1 EStG).Mit dieser Regelung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden, indem sie solche Steuerpflichtige (regelmäßig die Eltern) von der Gewährung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes ausnimmt, deren Kind über Einkünfte und Bezüge in einer den Grenzbetrag übersteigenden Höhe verfügt (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 192, 316, BStBl II 2001, 566, unter II. 2. b der Gründe und in BFHE 192, 485, BStBl II 2000, 684).
Derartige Einkünfte und Bezüge führen zu einer Minderung oder einem Wegfall der Bedürftigkeit des Kindes i.S. des § 1602 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), so dass der Unterhaltspflichtige eine Herabsetzung des Unterhalts verlangen kann (BFH-Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II. 2. c der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 09.06.2011 - III R 28/09
Kindergeld: Einkünfte und Bezüge eines Kindes in Ausbildung; Ausbildungsbedingter …
Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566;… vom 29. Mai 2008 III R 33/06, BFH/NV 2008, 1664).aa) Bei der Bemessung des Jahresgrenzbetrages des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist bereits berücksichtigt, dass viele in Ausbildung befindliche Kinder einen erhöhten Lebensbedarf haben, weil es an einer gemeinsamen Wirtschaftsführung mit den Eltern fehlt (BFH-Urteile in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; in BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491; vom 14. November 2000 VI R 128/00, BFHE 193, 457, BStBl II 2001, 495;… in BFH/NV 2001, 1558; in BFHE 199, 283, BStBl II 2002, 695;… in BFH/NV 2008, 1664).
Von Verfassungs wegen ist es dagegen nicht geboten, den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG unter pauschalierender Berücksichtigung sämtlicher Sonderausgaben nach § 10 EStG zu bemessen, zumal andere Sonderausgaben als etwa die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung dem Kind nicht mit derselben Zwangsläufigkeit entstehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566).
- BFH, 14.12.2006 - III R 24/06
Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, und vom 4. November 2003 VIII R 59/03, BFHE 204, 126, BStBl II 2004, 584) waren Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht um die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu mindern. - BFH, 16.04.2002 - VIII R 58/01
Berufsausbildung eines Offiziersanwärters
Denn auch der Zweck dieser Regelung besteht in der typisierenden Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Eltern mit der Folge, dass dann, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Schwellenwert (im Veranlagungszeitraum 1997: 12 000 DM) überschreiten, die Eltern durch das Kind nicht (mehr) belastet sind und ihre Leistungsfähigkeit damit derjenigen kinderloser Steuerpflichtiger entspricht (BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; zu BFH-Urteil vom 26. September 2000 VI R 85/99, BFHE 192, 485, BStBl II 2000, 684, vgl. § 32 Abs. 4 Satz 4 i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung vom 16. August 2001, BGBl I 2001, 2074 sowie dazu BRDrucks 393/01, S. 19). - BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht …
- BFH, 25.05.2004 - VIII R 66/99
Kindergeld: Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
- BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht …
- BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind
- BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 1781/00
Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Fehlens einer ausreichenden Begründung …
- BFH, 11.12.2001 - VI R 16/00
Kindergeld - Revision - Kind - Ausbildung - Jahresgrenzbetrag - Einkommensgrenze …
- BFH, 04.07.2001 - VI B 176/00
Es ist verfassungsgemäß, dass für gesetzlichen Grundwehrdienst leistende Kinder …
- BFH, 29.05.2008 - III R 54/06
Kindergeld: Kein Abzug von Beiträgen zu einer privaten Rentenversicherung und …
- BFH, 29.05.2008 - III R 33/06
Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen …
- BFH, 14.11.2000 - VI R 128/00
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
- BFH, 16.11.2006 - III R 74/05
Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten …
- BFH, 26.03.2009 - VI R 60/08
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach Verwendung eigener …
- BFH, 16.04.2002 - VIII R 96/01
Kindergeld; Erfassung von Rentennachzahlungen im Jahr des Zuflusses
- BFH, 14.11.2000 - VI R 52/98
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
- FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 1722/08
Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung der …
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 57/00
Entlassungsgeld bei Grundwehr- oder Zivildienst
- BFH, 26.07.2001 - VI R 55/00
Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge
- BFH, 26.09.2000 - VI R 85/99
Versorgungs- und Sparerfreibetrag keine Kindesbezüge
- BFH, 14.07.2009 - III B 82/08
Ausgestaltung des kindergeldrechtlichen Grenzbetrages als Freigrenze ist …
- BFH, 11.03.2003 - VIII R 16/02
Kindergeld/-freibetrag für volljährige Kinder
- VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
- BFH, 10.08.2007 - III B 96/06
Grundsätzliche Bedeutung; Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- BFH, 15.07.2003 - VIII R 105/01
Kindergeld - Anwendung der Vier-Monats-Frist i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 …
- BFH, 22.05.2002 - VIII R 74/01
Bezüge und Kosten bei Au-pair-Tätigkeit
- BFH, 04.12.2001 - III R 47/00
EStG § 33a Abs. 1
- BFH, 26.07.2001 - VI R 83/98
Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge
- BFH, 09.02.2012 - III R 73/09
Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Prüfung der …
- BFH, 19.05.2004 - III R 55/03
Stl. Entlastung durch Zahlung von Kindergeld
- BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes …
- FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 1891/10
Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder ?!
- BSG, 17.02.2011 - B 10 KG 5/09 R
Kindergeld - Kind - Berufsausbildung - Einkünfte - Bezüge - Grenzbetrag - …
- BFH, 31.07.2009 - III B 178/07
Vorliegen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 …
- BFH, 19.06.2009 - III B 9/09
Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des Grenzbetrags des § 32 Abs. 4 Satz 2 …
- FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 878/08
Versagung von Kindergeld wegen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages; …
- BFH, 27.10.2004 - VIII R 35/04
Kindergeld: Einkünfte, Bezüge, Ansparrücklage
- BFH, 07.03.2002 - III R 22/01
Ausbildungshilfe - Öffentliche Kasse - Ausbildungsfreibetrag - Grundsatz der …
- FG München, 25.04.2013 - 5 K 3503/11
Kindergeld, Jahresgrenzbetrag der Einkünfte und Bezüge
- BFH, 20.07.2000 - VI R 121/98
Kindesbezüge bei Fortbildungskosten
- BFH, 30.11.2007 - III B 108/07
Grundsätzliche Bedeutung: Änderungsmöglichkeit eines Kindergeldbescheids nach § …
- BFH, 11.12.2001 - VI R 5/00
Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes: Zu- und Abflussprinzip
- BFH, 24.08.2001 - VI R 169/00
Ermittlung der Einkünfte des Kindes i.S. von § 32 Abs. 4
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - 4 K 10218/06
Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung beim Grenzbetrag, …
- BFH, 25.07.2001 - VI R 78/00
Beendigung des Grundwehrdienstes - Arbeitslosenhilfe - Staatlich anerkannte …
- BFH, 11.02.2002 - VIII B 139/01
Kindergeld; Verfassungsmäßigkeit des Kindergeldes 1996
- FG Münster, 27.10.2000 - 2 K 2415/96
Existenzminimum und Kindergeldanspruch für 1996
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 20411/99
Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Lebensversicherungsbeiträgen bei …
- VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
- BFH, 22.07.2009 - III B 19/08
Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Freigrenze …
- FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 1515/07
Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung der …
- FG Niedersachsen, 15.08.2003 - 4 K 365/01
Einkünftegrenzbetrag beim Kindergeld; Entscheidungszuständigkeit des …
- BFH, 25.07.2001 - VI R 174/99
Kindergeld - Berufsausbildung - Abbruch der Schulausbildung - …
- BFH, 19.08.2008 - III B 164/07
Fehlende Härtefallregelung bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages nicht …
- BFH, 16.03.2004 - VIII R 27/02
Gesetzliche Beiträge eines Kindes zur Sozialversicherung mindern nicht dessen …
- FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 2057/10
Kindergeld für Kommunen? - Berücksichtigung von behinderungsbedingten eigenen …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 90/00
Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Sonderausgaben bei der …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 70/00
Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Sonderausgaben bei der …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 88/02
Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung der …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 543/02
Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung der …
- FG Hessen, 18.11.2003 - 2 K 2342/03
Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG beim …
- BFH, 30.06.2009 - III B 101/08
Kindergeld: Ausgestaltung des Grenzbetrages als Freigrenze verfassungskonform
- BFH, 28.05.2009 - III B 1/09
Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung
- BFH, 09.02.2009 - III R 20/07
Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger …
- BFH, 15.03.2007 - III R 25/06
Kindergeld; Jahresgrenzbetrag; Insolvenzgeld
- BFH, 21.11.2003 - III B 67/03
Grundsätzliche Bedeutung: auslaufendes Recht; Berücksichtigung …
- FG Hamburg, 17.10.2003 - III 159/03
Kindergeld: Die Jahresgrenzbetragsregelung des § 32
- BFH, 09.02.2009 - III R 38/07
Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger …
- BFH, 18.05.2006 - III R 1/06
Kindergeld - Auch bewusst herbeigeführte Verluste sind zu berücksichtigen
- BFH, 11.01.2001 - VI B 273/00
Ruhen des Verfahrens - Aussetzung des Verfahrens - Musterprozess - …
- BFH, 19.09.2012 - XI R 36/11
Ermittlung des Jahresgrenzbetrags i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a. F. - Keine …
- BFH, 09.02.2009 - III R 36/07
Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger …
- FG Nürnberg, 29.02.2008 - 6 K 1412/07
Verfassungskonforme Ausgestaltung des kindergeldrechtlichen Grenzbetrages als …
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 224/07
Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
- BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
Kindergeld; ausbildungsbedingter Mehrbedarf
- BFH, 06.11.2001 - VI R 76/01
Berufsausbildung - Kindergeld - Gewährung eines Kinderfreibetrages - …
- FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 10 K 238/06
Feste Schädlichkeitsgrenze der Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes …
- FG Niedersachsen, 23.02.2006 - 1 K 76/04
Kindergeld; Private Krankenversicherung; Beiträge zur privaten …
- FG Münster, 24.10.2006 - 6 K 1734/05
Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld während der Ableistung eines …
- FG Düsseldorf, 13.10.2000 - 14 K 5248/99
Kindergeld; Ausbildungsabschnitt; Berechnung - Kindergeld für die Übergangszeit …
- BFH, 08.03.2012 - III B 163/11
Nachweispflichten des Kindergeldberechtigten im Zusammenhang mit der Einhaltung …
- BFH, 09.02.2009 - III R 39/07
Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger …
- FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 14 K 3294/04
Kindergeld; Einkünftegrenze; Rechtsreferendarin; Doppelte Haushaltsführung; …
- BFH, 22.05.2002 - VIII R 82/00
Kindergeld; Berücksichtigung einer Schadensersatzrente nach § 844 Abs. 2 BGB bei …
- BFH, 09.08.2000 - VI R 32/98
Kindergeldschädliche Einkünfte und Bezüge
- BFH, 05.08.2011 - III B 158/10
Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags …
- BFH, 28.07.2006 - III B 28/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Vorlage an BVerfG
- FG Münster, 08.02.2006 - 7 K 2079/05
Berücksichtigung von Beiträgen des Kindes zur privaten Kranken- und …
- FG Niedersachsen, 15.12.2005 - 11 K 401/00
Keine Minderung der Bezüge des Kindes um Beiträge zu Kapitallebens- und …
- FG Baden-Württemberg, 28.07.2004 - 6 K 165/03
Berücksichtigung von Fahrtkosten zu einer Lernarbeitsgemeinschaft als …
- BFH, 27.03.2001 - X B 142/00
Grundförderung nach § 10 e EStG; Gesamtbetrag der Einkünfte
- BFH, 18.07.2008 - III B 128/07
Keine Aufhebungsmöglichkeit oder Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 4 K 10515/06
Kindergeld für behindertes Kind: behinderungsbedingte Unfähigkeit zum …
- FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 2035/01
Ansparrücklage; Einbringungsbedingte Auflösung; Rumpfwirtschaftsjahr; Zurechnung; …
- FG Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 2 K 359/01
Keine Kindergeldfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Überschreitung …
- BFH, 11.12.2001 - VI R 108/99
Kindergeld; Volljährigkeit; Berufsausbildung während des gesamten Kj
- FG Rheinland-Pfalz, 01.08.2001 - 1 K 2973/00
Keine Berücksichtigung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bei den …
- BFH, 26.07.2001 - VI R 102/99
Kindergeld - Einkommensteuer - Ausbildung - Festsetzung - Aufhebung - Änderung - …
- FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 354/08
Grenzbetragsermittlung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG bei Beamtenanwärter: …
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 4 K 157/06
Zur Frage der Kindergeldberechtigung bei der Ableistung von Freiwilligendiensten …
- FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 V 355/08
Werbungskostenabzug nach den Grundsätzen der unechten doppelten Haushaltsführung …
- FG Hamburg, 07.08.2007 - 1 K 15/05
EStG: Unfallbedingter Mehraufwand im Rahmen der Einkunftsgrenze beim Kindergeld.
- FG Niedersachsen, 21.03.2006 - 13 K 398/05
Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge des …
- FG Thüringen, 22.02.2006 - III 762/05
Keine Änderungsmöglichkeit für einen bei der Grenzbetragsberechnung die …
- BFH, 09.12.2005 - III B 194/04
Begriff der Einkünfte im Kindergeldrecht
- BFH, 02.08.2005 - III B 10/05
Kindergeld - Jahresgrenzbetrag
- BFH, 26.06.2009 - III B 25/09
Kindergeld: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung von …
- FG Münster, 29.06.2007 - 14 K 1878/05
Berücksichtigung eines Sperrbetrages nach § 50c Einkommensteuergesetz a.F. (EStG …
- BFH, 18.12.2003 - III S 19/03
Anforderungen an die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten bei Antrag auf …
- FG Niedersachsen, 08.09.2003 - 7 K 119/02
Einkünfte im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- BFH, 12.09.2001 - VI R 42/01
Berufsausbildung - Berechnung - Einkünfte - Kindergeld - Einkommensteuer - …
- FG Baden-Württemberg, 28.01.2009 - 2 K 582/07
Änderung des Einkommensteuer-Bescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 AO kann zum …
- BFH, 19.04.2007 - III R 48/06
Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen …
- BFH, 24.08.2004 - VIII R 16/04
Ermittlung der Einkünfte i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- FG München, 10.12.2009 - 5 K 3018/09
§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und dauernde Last
- FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
Aufhebung der Gewährung von Kindergeld wegen Überschreitung der …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 531/02
Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung der …
- FG Hessen, 15.01.2003 - 13 K 1577/02
Aussetzung des Verfahrens wegen einer anhängigen Verfassungsbeschwerde - …
- BFH, 01.03.2002 - VIII B 156/01
Kindergeld; Jahresgrenzbetrag als Freigrenze
- FG München, 14.01.2011 - 10 K 3574/08
Ermittlung des Jahresgrenzbetrages des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG
- BFH, 14.04.2004 - VIII B 284/03
Kindergeld: Verlustausgleich
- FG Münster, 24.06.2003 - 2 K 4099/01
Auflösung einer Ansparrücklage
- FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 4 K 20242/99
Zurechnung der für ein vorangegangenes Kalenderjahr nachgezahlten Halbwaisenrente …
- FG Thüringen, 06.04.2006 - III 1308/04
Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte und Bezüge im Hinblick auf die Gewährung …
- FG Hessen, 09.11.2005 - 13 K 3999/04
Grenzbetrag beim Kindergeld
- FG Thüringen, 02.07.2003 - III 1390/01
Berücksichtigung einer Ansparrücklage bei der Ermittlung der …
- BFH, 29.01.2003 - VIII R 85/01
Entlassungsgeld eines Zivildienstleistenden
- BFH, 26.04.2002 - VIII B 169/01
Halbwaisenrente als Bezüge des Kindes
- BFH, 24.10.2000 - VI B 85/00
Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes
- FG Niedersachsen, 13.12.2011 - 14 K 82/11
Rückforderung von Kindergeld wegen Überschreitens des Grenzbetrags
- BFH, 14.08.2003 - VIII B 66/03
Kinderfreibetrag 1999
- FG Berlin, 21.03.2003 - 10 K 10104/02
Kindergeld: Bezüge aus einer Au-pair-Tätigkeit in den USA
- FG Rheinland-Pfalz, 20.09.2006 - 1 K 1032/06
Keine rückwirkende Änderung eines bestandskräftigen Bescheides über die Aufhebung …
- FG Münster, 27.04.2006 - 8 K 1375/03
Unterhaltsaufwendungen
- FG Hessen, 31.10.2005 - 12 K 863/04
Kindergeldanspruch bei Freiwilligendienst im außereuropäischen Ausland - …
- BFH, 09.12.2004 - VIII B 249/04
Notwendige Vorsorgeaufwendungen eines Kindes mindern nicht dessen Einkünfte im …
- BFH, 01.03.2002 - VIII B 5/02
Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Beschwerdebegründung - Zu …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1343/06
Minderung der Einkünfte und Bezüge des Kindes i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG um …
- FG Nürnberg, 10.03.2010 - 5 K 323/07
§ 3c Abs. 2 EStG bei Aufgabeverlusten und Veräußerungsverlusten nicht anwendbar
- BFH, 28.05.2003 - VIII B 47/03
Begriff der Einkünfte gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- FG Niedersachsen, 08.08.2002 - 11 K 65/99
Kindergeld: Abgrenzung Berufsausbildung von der Berufstätigkeit - Ermittlung des …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Personalcomputer bei der Berechnung …
- FG Köln, 21.09.2000 - 7 K 8933/99
Mobilitätshilfe keine anrechenbaren Bezüge
- FG Münster, 30.11.2009 - 8 K 2812/09
Abzweigung von Kindergeld
- FG Niedersachsen, 13.08.2003 - 4 K 174/00
Jahresgrenzbetrag beim Kindergeld / Kinderfreibetrag
- FG Sachsen, 16.07.2003 - 5 K 2623/02
Kindergeld: Eigene Einkünfte und Bezüge eines in Ausbildung befindlichen …
- BFH, 03.06.2003 - VIII B 35/03
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Rückforderung zu Unrecht geleistetem …
- FG Köln, 15.05.2008 - 10 K 3926/07
Ausgestaltung des Kindergeldanspruchs eines volljähigen verheirateten Kindes; …
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 8 K 57/03
Zulässigkeit einer primär auf die Beseitigung einer grundsätzlichen …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 2 K 2492/04
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs und …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 2 K 2413/03
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 2 K 2744/04
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs und …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 2 K 2665/03
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs und …
- FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 14 K 2996/03
Einkünfte; Einkommensgrenze; Kindergeld; Verheiratete Kinder; Mangelfall; …
- FG Münster, 20.09.2001 - 2 K 7625/00
Erhöhung des laufenden Gewinns durch veräußerungsbedingte Auflösung einer …
- FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 4 K 916/11
Voraussetzungen für die Abzweigung von Kindergeld - Kindergeld stellt …
- FG Hessen, 12.11.2009 - 3 K 3701/06
Unterhalt an Lebensgefährtin bei gemeinsamen Kind als außergewöhnliche Belastung
- FG Thüringen, 22.02.2006 - III 801/05
Keine Änderungsmöglichkeit für einen bei der Grenzbetragsberechnung die …
- FG Münster, 14.07.2004 - 7 K 3336/03
Verrechenbarkeit zurückgetragener Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften …
- FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 9/01
Familienleistungsausgleich; Kindergeldanspruch bei unentgeltlich ausgeübtem …
- BFH, 01.02.2002 - VIII B 156/01
- FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2012 - 4 K 925/11
Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 EStG nach BGB - …
- FG Köln, 22.04.2005 - 15 K 7573/01
Kindergeld: Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte des volljährigen …
- FG München, 25.09.2003 - 15 K 5801/00
Verfassungsmäßigkeit des Familienlastenausgleichs in den Veranlagungszeiträumen …
- FG Düsseldorf, 29.04.2004 - 14 K 2210/03
Kindergeld; Einkunftsgrenze; Vertikaler Verlustausgleich; Spekulationsverlust - …
- FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 2435/02
Waisenrente als Bezug i.S.v. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG
- FG Hamburg, 29.01.2003 - I 511/00
Kindergeld für Auslands-Zivildienst:
- FG Niedersachsen, 15.05.2002 - 6 K 314/00
Rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung
- FG München, 24.07.2007 - 10 K 2517/07
Minderung der Werbungskosten bei Arbeitgeberleistungen für Fahrten des …
- FG Sachsen, 27.05.2004 - 5 K 1103/00
Anspruch auf Kindergeld; Jährliche Einkommensgrenzen des Kindes; …
- FG Hamburg, 06.05.2002 - I 498/98
Kindergeldanspruch für behindertes Kind
- FG Niedersachsen, 25.04.2002 - 10 K 338/96
Zum Anwendungsbereich des § 9a GewStG 1990
- FG Hessen, 14.12.2001 - 12 K 3568/01
Kindergeld; Ausbildung; Schädlichkeitsgrenze; Einkünfte und Bezüge; Berufsschule; …
- FG München, 10.05.2006 - 10 K 4913/04
Einkünfte-/Bezügegrenze beim Kindergeld
- FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03
Baukindergeld nur bei steuerlich zu berücksichtigendem Kind
- FG München, 12.10.2001 - 9 K 4604/98
Ursächlichkeit der Behinderung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit; Eigenen …
- FG Baden-Württemberg, 12.04.2001 - 9 K 81/00
Aus öffentlichen Kassen gezahlte Jugendhilfeleistungen als "Bezüge" des …
- FG Münster, 13.04.2000 - 2 K 2304/98
Ermittlung der schädlichen Kindeseinkünfte zeitanteilig und nach § 2 Abs. 2 EStG
- FG Nürnberg, 09.12.2004 - IV 248/03
Anwendung des Zuflussprinzips bei der Ermittlung der eigenen Bezüge des Kindes …
- FG Hessen, 15.02.2001 - 3 K 2079/00
Kindergeld; Rückwirkendes Ereignis; Vorläufige Prognose; Werbungskosten; …
- FG Baden-Württemberg, 13.12.2000 - 5 K 320/00
Prüfung der Überschreitung des anteiligen Jahresgrenzbetrag bei der Gewährung von …
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