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   BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08   

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https://dejure.org/2009,3687
BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08 (https://dejure.org/2009,3687)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2009 - VI R 16/08 (https://dejure.org/2009,3687)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - VI R 16/08 (https://dejure.org/2009,3687)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Nachtarbeit; Verzicht auf das Erfordernis der Einzelabrechnung bei Abschluss des Lohnkontos

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 3b; ; EStG § 38 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitgeberhaftung in Anbetracht der Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Nachtarbeitszuschläge

  • datenbank.nwb.de

    Pauschal gezahlte Zuschläge für Nachtarbeit steuerfrei; Erfordernis einer Einzelabrechnung bei Abschluss des Lohnkontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Auch pauschal gezahlte Zuschläge zur Nachtarbeit können steuerfrei sein

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3b
    Aufzeichnungen; Feiertags- und Nachtarbeit; Nachweis; Sonntags-; Steuerfreiheit; Zuschlag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 55/91

    Pauschale Zuschläge nur bei Verrechnung mit tatsächlichen Arbeitsstunden

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08
    Stimmt die Summe der Pauschalzahlungen mit der Summe der für den in Betracht kommenden Zeitraum ermittelten steuerfreien Zuschläge nicht überein und hat der Arbeitnehmer weniger zuschlagspflichtige Stunden geleistet, als durch die Pauschalzahlungen abgegolten sind, so ist die Differenz zwischen der Pauschale und dem sich bei der Einzelberechnung ergebenden Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293; vom 25. März 1988 VI R 20/84, BFH/NV 1988, 496; vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; s. auch BFH-Urteil vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725).

    Die Klägerin hat zwar keine Einzelabrechnung bis zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos vorgenommen, obwohl eine solche Abrechnung grundsätzlich unverzichtbar ist (BFH-Entscheidungen in BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; vom 18. Mai 2005 IX B 178/04, BFH/NV 2005, 1553; vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335).

  • BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08
    Stimmt die Summe der Pauschalzahlungen mit der Summe der für den in Betracht kommenden Zeitraum ermittelten steuerfreien Zuschläge nicht überein und hat der Arbeitnehmer weniger zuschlagspflichtige Stunden geleistet, als durch die Pauschalzahlungen abgegolten sind, so ist die Differenz zwischen der Pauschale und dem sich bei der Einzelberechnung ergebenden Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293; vom 25. März 1988 VI R 20/84, BFH/NV 1988, 496; vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; s. auch BFH-Urteil vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725).

    Die Klägerin hat zwar keine Einzelabrechnung bis zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos vorgenommen, obwohl eine solche Abrechnung grundsätzlich unverzichtbar ist (BFH-Entscheidungen in BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; vom 18. Mai 2005 IX B 178/04, BFH/NV 2005, 1553; vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335).

  • BFH, 25.03.1988 - VI R 20/84

    Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gesetzlicher oder tarifvertraglicher

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08
    Stimmt die Summe der Pauschalzahlungen mit der Summe der für den in Betracht kommenden Zeitraum ermittelten steuerfreien Zuschläge nicht überein und hat der Arbeitnehmer weniger zuschlagspflichtige Stunden geleistet, als durch die Pauschalzahlungen abgegolten sind, so ist die Differenz zwischen der Pauschale und dem sich bei der Einzelberechnung ergebenden Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293; vom 25. März 1988 VI R 20/84, BFH/NV 1988, 496; vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; s. auch BFH-Urteil vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725).
  • BFH, 18.05.2005 - IX B 178/04

    Zuschläge nach § 3 b EStG

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08
    Die Klägerin hat zwar keine Einzelabrechnung bis zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos vorgenommen, obwohl eine solche Abrechnung grundsätzlich unverzichtbar ist (BFH-Entscheidungen in BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; vom 18. Mai 2005 IX B 178/04, BFH/NV 2005, 1553; vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335).
  • BFH, 28.11.1990 - VI R 90/87

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht nach § 3b

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08
    Stimmt die Summe der Pauschalzahlungen mit der Summe der für den in Betracht kommenden Zeitraum ermittelten steuerfreien Zuschläge nicht überein und hat der Arbeitnehmer weniger zuschlagspflichtige Stunden geleistet, als durch die Pauschalzahlungen abgegolten sind, so ist die Differenz zwischen der Pauschale und dem sich bei der Einzelberechnung ergebenden Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293; vom 25. März 1988 VI R 20/84, BFH/NV 1988, 496; vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; s. auch BFH-Urteil vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725).
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 69/08

    Keine Diskriminierung von Frauen durch Steuerbefreiungsvorschrift des § 3b EStG

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08
    Durch die Steuerfreiheit soll dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich für die besonderen Erschwernisse und Belastungen gewährt werden, die mit dieser Arbeit verbunden sind (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2009 VI B 69/08, BFHE 225, 137, BStBl II 2009, 730, m.w.N.).
  • BFH, 24.11.1989 - VI R 92/88

    Zuschlag für Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern nicht steuerfrei

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08
    Denn zum einen waren die Arbeitsleistungen fast ausschließlich zur Nachtzeit (§ 3b Abs. 2 Satz 2 EStG) zu erbringen, was die Anforderungen an die Nachweispflicht mindert (BFH-Urteil vom 24. November 1989 VI R 92/88, BFHE 159, 157, BStBl II 1990, 315).
  • BFH, 18.11.2003 - VI B 123/03

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08
    Die Klägerin hat zwar keine Einzelabrechnung bis zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos vorgenommen, obwohl eine solche Abrechnung grundsätzlich unverzichtbar ist (BFH-Entscheidungen in BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; vom 18. Mai 2005 IX B 178/04, BFH/NV 2005, 1553; vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335).
  • FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 4804/05

    Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen; Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08
    Nach erfolglosem Einspruch gab das Finanzgericht (FG) der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1012 veröffentlichten Gründen statt.
  • BFH, 29.11.2016 - VI R 61/14

    Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

    Hieran fehlt es jedoch, wenn die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit lediglich allgemein abgegolten wird, da hierdurch weder eine Zurechnung der Sache nach (tatsächlich geleistete Arbeit während begünstigter Zeiten) noch der Höhe nach (Steuerfreistellung nur nach %-Sätzen des Grundlohns) möglich ist (Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2010 - VI R 50/09

    Steuerfreiheit gemäß § 3b EStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht den Zweck der Vorschrift vorrangig darin, dem Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich für die besonderen Erschwernisse und Belastungen zu gewähren, die mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit verbunden sind (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201, m.w.N.).

    Die Steuerbefreiung tritt zudem nur ein, wenn die neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt worden sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 201).

  • BFH, 08.12.2011 - VI R 18/11

    Keine Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Sonntagsarbeit,

    d) Eine jährliche Abrechnung gemäß § 41b Abs. 1 Satz 1 EStG ist grundsätzlich unverzichtbar (BFH-Entscheidungen in BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; vom 18. Mai 2005 IX B 178/04, BFH/NV 2005, 1553; vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335), es sei denn, die Pauschalzahlungen werden für tatsächlich erbrachte Arbeitsstunden zur Nachtzeit geleistet und sind so bemessen, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten --aufs Jahr bezogen-- die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllen (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201).

    Denn die Arbeitnehmer der Klägerin waren nicht nur fast ausschließlich zur Nachtzeit (§ 3b Abs. 2 Satz 2 EStG) tätig (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 201).

    Damit fehlt es im Streitfall an einer mit dem Verfahren VI R 16/08 vergleichbaren Ausnahmesituation.

  • BFH, 16.12.2010 - VI R 27/10

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder

    Pauschale Zuschläge sind nicht nach § 3b EStG steuerfrei, wenn sie nicht als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, sondern Teil einer einheitlichen Tätigkeitsvergütung sind (Abgrenzung zu VI R 16/08).

    Stimmt die Summe der Pauschalzahlungen mit der Summe der für den in Betracht kommenden Zeitraum ermittelten steuerfreien Zuschläge nicht überein und hat der Arbeitnehmer weniger zuschlagspflichtige Stunden geleistet als durch die Pauschalzahlungen abgegolten sind, so ist die Differenz zwischen der Pauschale und dem sich bei der Einzelberechnung ergebenden Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293; vom 25. März 1988 VI R 20/84, BFH/NV 1988, 496; vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; s. auch BFH-Urteile vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725, und vom 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201).

    Aufgrund der elektronischen Aufzeichnungen an Bord des Flugzeugs mag zwar der Umfang der tatsächlich vom Kläger geleisteten Nacht- und Sonntagsarbeit erkennbar sein, nicht aber, ob die Zuschläge arbeitsvertraglich so bemessen sind, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten --aufs Jahr bezogen-- die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllten (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 201).

  • FG Düsseldorf, 27.11.2020 - 10 K 410/17

    Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für vermeintlich steuerfreier Sonntags-,

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 22.10.2009 - VI R 16/08 (BFH/NV 2010, 201) wies sie darauf hin, dass die pauschalen Zuschläge so bemessen worden seien, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten innerhalb der von § 3b EStG gezogenen Grenzen bleiben würden.

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass pauschale Zuschläge nur bei einer spätestens bei Abschluss des Lohnkontos vorgenommenen Einzelabrechnung nach § 3b EStG begünstigt sind, hat der BFH lediglich für den Fall zugelassen, dass die Arbeitsleistungen fast ausschließlich zu den begünstigten Zeiten erbracht wurden und die Zuschläge der Höhe nach so bemessen waren, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten - aufs Jahr bezogen - die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllten (vgl. BFH, Urteil vom 22.10.2009 - VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201).

    Insbesondere unterscheidet sich der Streitfall wesentlich von dem Sachverhalt, der dem von der Klägerin zitierten Urteil des BFH vom 22.10.2009 - VI R 16/08 (BFH/NV 2010, 201) zu Grunde lag.

  • FG Niedersachsen, 25.05.2016 - 2 K 11208/15

    Einkommensteuerfreiheit der einem Polizeibeamten gezahlten Zulage für den Dienst

    20 Eine mindestens jährliche Abrechnung gemäß § 41b Abs. 1 Satz 1 EStG ist grundsätzlich unverzichtbar (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2010, VI R 27/10, BStBl II 2012, 288, m.w.N.), es sei denn, die Pauschalzahlungen werden für tatsächlich erbrachte Arbeitsstunden zur Nachtzeit geleistet und sind so bemessen, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten - auf das Jahr bezogen - die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllen (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009, VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201).
  • BFH, 29.11.2017 - VI B 45/17

    Steuerfreiheit für Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Hieran fehlt es jedoch, wenn die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit lediglich allgemein abgegolten wird, da hierdurch weder eine Zurechnung der Sache nach (tatsächlich geleisteter Arbeit während begünstigter Zeiten) noch der Höhe nach (Steuerfreistellung nur nach %-Sätzen des Grundlohns) möglich ist (Senatsurteile vom 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201, m.w.N., und in BFHE 256, 102, BStBl II 2017, 718).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2019 - 4 S 2227/18

    Pfändbarkeit von Erschwerniszulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten an Samstagen

    Die Rechtsprechung sieht das Ziel dieser Vorschrift jedenfalls insbesondere darin, die Wirkung der tatbestandlich erfassten Zuschläge zum Arbeitseinkommen zu verstärken, um den betroffenen Arbeitnehmern einen Ausgleich für "besonderes Arbeitsleid" zu gewähren und eine Entschädigung für die Auswirkung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit auf den biologischen und kulturellen Lebensrhythmus zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.1978 - 1 BvR 174/78 -, Juris; BFH, Urteil vom 22.10.2009 - VI R 16/08 -, Juris, m.w.N.; so auch Herfort in: Korn, Einkommensteuergesetz, 119. Lieferung, § 3b, Rn. 2).
  • FG Niedersachsen, 17.12.2010 - 11 K 15/10

    Keine Lohnsteuerhaftung für die Privatnutzung eines dienstlichen Fahrzeugs;

    Dadurch soll von vornherein gewährleistet sein, dass nur Zuschläge steuerfrei bleiben, bei denen betragsmäßig genau feststeht, dass sie nur für SFN-Arbeit gezahlt werden und keine allgemeinen Gegenleistungen für die Arbeitsleistung darstellen (zuletzt BFH-Urt. v. 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201).

    Stimmt die Summe der Pauschalzahlungen mit der Summe der für den in Betracht kommenden Zeitraum ermittelten steuerfreien Zuschläge nicht überein und hat der Arbeitnehmer weniger zuschlagspflichtige Stunden geleistet, als durch die Pauschalzahlungen abgegolten sind, so ist die Differenz zwischen der Pauschale und dem sich bei der Einzelberechnung ergebenden Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH-Urteile v. 28. November 1990 VI R 90/87, BStBl II 1991, 293; v. 25. März 1988 VI R 20/84, BFH/NV 1988, 496; v. 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BStBl II 1993, 314; s. auch BFH-Urt. v. 25. Mai 2005 IX R 72/02, BStBl II 2005, 725; Urt. v. 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201).

    So waren die Arbeitsleistungen nicht fast ausschließlich zur Nachtzeit (§ 3b Abs. 2 Satz 2 EStG) zu erbringen, was die Anforderungen an die Nachweispflicht gemindert hätte (BFH-Urt. v. 24. November 1989 VI R 92/88, BStBl II 1990, 315; Urt. v. 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201).

  • BFH, 15.09.2011 - VI R 6/09

    Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen - Keine verfassungsrechtlich gebotene

    Die Rechtsprechung sieht darin insbesondere einen --allerdings auf Arbeitnehmer beschränkten-- finanziellen Ausgleich für die besonderen Erschwernisse und Belastungen der mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit verbundenen Arbeitszeiten, die den biologischen und kulturellen Lebensrhythmus stören (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201, m.w.N.; BVerfG-Beschluss vom 2. Mai 1978  1 BvR 174/78, HFR 1978, Nr. 449).
  • BFH, 09.06.2021 - VI R 16/19

    Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EStG

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09

    Steuerfreiheit eines von einem Schweizer Arbeitgeber bezahlten Entgelts für

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 2/08

    Flugzulagen und Steuerfreiheit gem. § 3b EStG

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2019 - 5 K 864/17

    Theaterbetriebszulage als steuerfreier Arbeitslohn nach § 3b EStG

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07

    Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines

  • BFH, 14.10.2021 - VI R 31/19

    Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EStG

  • FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 232/14

    Einkommensteuerliche Behandlung einer pauschalen Offshore-Zulage zur Abgeltung

  • FG Schleswig-Holstein, 09.11.2022 - 4 K 145/20

    Steuerfreiheit von Zuschlägen für Nachtarbeit - Anforderungen an die

  • FG Düsseldorf, 22.02.2018 - 5 V 2682/17
  • SG Lübeck, 25.04.2013 - S 14 KR 466/09

    Berücksichtigung von Zuschlägen beim beitragspflichtigen Arbeitsentgelt

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 1580/12
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