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   BFH, 22.06.1990 - VI R 162/86   

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https://dejure.org/1990,6024
BFH, 22.06.1990 - VI R 162/86 (https://dejure.org/1990,6024)
BFH, Entscheidung vom 22.06.1990 - VI R 162/86 (https://dejure.org/1990,6024)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 1990 - VI R 162/86 (https://dejure.org/1990,6024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen als negative Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.08.1979 - VI R 13/77

    Bei einer Nettolohnvereinbarung gehört die übernommene Lohnsteuer auch insoweit

    Auszug aus BFH, 22.06.1990 - VI R 162/86
    Wie der Senat im Urteil vom 16. August 1979 VI R 13/77 (BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771) entschieden hat, stellt die bei einer Nettolohnvereinbarung vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer Arbeitslohn dar; dies gilt auch, wenn die einbehaltene Lohnsteuer höher ist als die später festgesetzte Einkommensteuer.

    Im Urteil in BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771 ist der Senat davon ausgegangen, daß auch bei Abtretungen der hier vorliegenden Art Erstattungen nicht als negative Einnahmen berücksichtigt werden können, bevor die Steuererstattung, um die es geht, erfolgt ist oder jedenfalls erfolgen kann.

  • BFH, 22.06.1990 - VI R 163/86
    Auszug aus BFH, 22.06.1990 - VI R 162/86
    Anmerkung: Mit derselben Begründung hat der BFH am gleichen Tage in der Parallelsache VI R 163/86 der Revision des FA stattgegeben.
  • BFH, 30.07.2009 - VI R 29/06

    Rückfluss von Arbeitslohn bei Nettolohnvereinbarung - Abtretung des

    Hierzu zählen auch die Vorteile, die dem Arbeitnehmer --wie im Streitfall-- deshalb zufließen, weil der Arbeitgeber ihn von der geschuldeten Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 EStG) freistellt (sogenannte Nettolohnvereinbarung; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 1992 VI R 146/87, BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733), und zwar auch dann, wenn die einbehaltene Lohnsteuer höher als die später festgesetzte Einkommensteuer ist (BFH-Urteil vom 22. Juni 1990 VI R 162/86, BFH/NV 1991, 156).

    Das FA und ihm folgend das FG haben zutreffend erkannt, dass die Abtretung der Steuererstattungsansprüche nicht auf den Lohnsteuereinbehalt oder die Veranlagung des Jahrs der Überzahlung rückwirkt, sondern erst in dem Lohnzahlungszeitraum einkünftemindernd zu berücksichtigen ist, in dem das Finanzamt den Erstattungsbetrag an den Arbeitgeber geleistet hat (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771; in BFH/NV 1991, 156, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 1/14

    Einkommensteuernachzahlung bei Nettolohnvereinbarung

    Bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers führt die Nettolohnvereinbarung insbesondere dazu, dass bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit neben dem Nettolohn diejenigen Vorteile zu erfassen sind, die in der Übernahme von Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber liegen (Senatsurteile vom 26. Februar 1982 VI R 123/78, BFHE 135, 211, BStBl II 1982, 403; vom 22. Juni 1990 VI R 162/86, BFH/NV 1991, 156, und in BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733).
  • BFH, 28.02.1992 - VI R 146/87

    Annahme des vorschriftsmäßigen Lohnsteuereinbehalts (§ 42d Abs. 3 S. 4 EStG )

    Bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers führt die Nettolohnvereinbarung einerseits dazu, daß bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit neben dem Nettolohn diejenigen Vorteile zu erfassen sind, die in der Übernahme von Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber liegen (BFH-Urteile vom 26. Februar 1982 VI R 123/78, BFHE 135, 211, BStBl II 1982, 403, und vom 22. Juni 1990 VI R 162/86, BFH/NV 1991, 156).
  • FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2184/12

    Arbeitslohn: Einkommensteuernachzahlung des Arbeitgebers bei

    Zu dem Arbeitslohn gehören auch die Vorteile, die dem Arbeitnehmer deshalb zufließen, weil der Arbeitgeber ihn von der geschuldeten Lohnsteuer freistellt (sog. Nettolohnvereinbarung; BFH-Urteil vom 22.6.1990 VI R 162/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 1991, 156; BFH-Urteil vom 16.8.1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771).
  • FG Düsseldorf, 24.04.2006 - 17 K 4592/04

    Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abtretung; Einkommensteuererstattung;

    Mit dieser Handhabung stimme überein, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - die bei einer Nettolohnvereinbarung vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer Arbeitslohn darstelle (Hinweis auf BFH-Urteile vom 16.08.1979 - VI R 13/77 , Bundesteuerblatt - BStBl. - II 1979, 771; BFH vom 22.06.1990 - VI R 162/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1991, 156).
  • BFH, 06.12.1991 - VI R 122/89

    Ausländischer Arbeitgeber - Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug - Geltungsbereich

    Der Senat liegt mit dieser Entscheidung auf der Linie seiner Urteile in BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771, und vom 22. Juni 1990 VI R 162/86 (BFH/NV 1991, 156).
  • BFH, 30.07.2009 - VI R 30/06

    Rückfluss von Arbeitslohn bei Nettolohnvereinbarung - Abtretung des

    Hierzu zählen auch die Vorteile, die dem Arbeitnehmer --wie im Streitfall-- deshalb zufließen, weil der Arbeitgeber ihn von der geschuldeten Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 EStG) freistellt (sogenannte Nettolohnvereinbarung), und zwar auch dann, wenn die einbehaltene Lohnsteuer höher als die später festgesetzte Einkommensteuer ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Juni 1990 VI R 162/86, BFH/NV 1991, 156).
  • FG Düsseldorf, 23.04.2006 - 17 K 4592/04

    Ansatz von an den Arbeitgeber abgetretenen Einkommensteuererstattungsansprüchen

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  • FG Düsseldorf, 12.09.2000 - 3 K 8148/97

    Vorliegen eines Beitragserstattungsanspruch; Verlustrücktrag aufgrund negativer

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  • BFH, 22.06.1990 - VI R 163/86
    Parallelentscheidung: BFH, 22.6.1990, VI R 162/86, NV.
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