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   BFH, 27.05.1983 - VI R 169/79   

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BFH, 27.05.1983 - VI R 169/79 (https://dejure.org/1983,17167)
BFH, Entscheidung vom 27.05.1983 - VI R 169/79 (https://dejure.org/1983,17167)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 1983 - VI R 169/79 (https://dejure.org/1983,17167)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.02.1982 - VI R 61/79

    Waldarbeiter sind in einem 11 qkm großen Revier nicht an ständig wechselnden

    Auszug aus BFH, 27.05.1983 - VI R 169/79
    NV: Der gesamte Einsatzbereich eines Forstwirts, der in sechs --maximal 13 km voneinander entfernten-- Forstdistrikten innerhalb der Grenzen des Forstamtsbezirks tätig war, ist als seine regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 19.2.1982 VI R 61/79).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - 1 K 362/14

    Einkommensteuer: Regelmäßige Arbeitsstätte von Arbeitnehmern mit Fahrtätigkeit

    Eine regelmäßige Arbeitsstätte kann aber auch ein größeres, räumlich geschlossenes Gebiet umfassen, wie beispielsweise bei einem Forstamtsmitarbeiter das diesem zugewiesene Waldgebiet (BFH-Urteil vom 27. Mai 1983 VI R 169/79, juris; BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32) oder das Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft (BFH-Urteil vom 29. April 2014 VIII R 33/10, BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777), wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände handelt, auf dem der Steuerpflichtige auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird (so BFH-Urteil vom 18. Juni 2010 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564) und sich in diesem Gelände jedenfalls eine ortsfeste betriebliche Einrichtung befindet, die nach ihren infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder mit einer sonstigen betrieblichen Einrichtung eines Arbeitgebers vergleichbar ist (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32).
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