Rechtsprechung
   BFH, 12.02.2020 - VI R 17/20 (VI R 64/12), VI R 17/20, VI R 64/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19837
BFH, 12.02.2020 - VI R 17/20 (VI R 64/12), VI R 17/20, VI R 64/12 (https://dejure.org/2020,19837)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2020 - VI R 17/20 (VI R 64/12), VI R 17/20, VI R 64/12 (https://dejure.org/2020,19837)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - VI R 17/20 (VI R 64/12), VI R 17/20, VI R 64/12 (https://dejure.org/2020,19837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,19837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 6, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 10d Abs 4 S 2, EStG VZ 2006
    Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 6 EStG 2002 vom 07.12.2011, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 10d Abs 4 S 2 EStG 2002, EStG VZ 2006
    Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten

  • IWW

    § 10d Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 9 Abs. 6 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten

  • rewis.io

    Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 9 Abs. 6
    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kosten des Bachelor-Studiums

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erstausbildung nicht von der Steuer absetzbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufwendungen für ein Erststudium sind keine Werbungskosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Aufwendungen für eine Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für eine Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für eine Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für Erstausbildung sind keine Werbungskosten - Ausschluss des Werbungskostenabzugs von Berufsausbildungskosten für eine Erstausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses nicht verfassungswidrig

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 52, BeitrRLUmsG Art 2, BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4, GG
    Werbungskosten, Erststudium, Verfassungswidrigkeit

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 6 ; EStG § 12 Nr 5 ; EStG § 52 ; BeitrRLUmsG Art 2 ; BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4 ; GG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2431
  • FamRZ 2020, 1558
  • BStBl II 2020, 719
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Düsseldorf, 25.11.2011 - 1 K 2819/08

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Studienaufwendungen als vorweggenommene

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - VI R 17/20
    Auf die Revision des Beklagten werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.11.2011 - 1 K 2819/08 F, der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2006 vom 04.04.2007 und die Einspruchsentscheidung vom 30.06.2008 aufgehoben.

    Der von der Klägerin hiergegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) in dem zuletzt von der Klägerin noch aufrechterhaltenen Umfang mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 282 veröffentlichten Gründen statt.

  • BFH, 22.05.2019 - III R 69/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Zur

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - VI R 17/20
    b) Die Auslegung der in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verwendeten Tatbestandsmerkmale erstmalige Berufsausbildung und Erststudium im Kindergeldrecht (s. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11.12.2018 - III R 26/18, BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765, und vom 22.05.2019 - III R 69/18) ist für die Auslegung des im Streitfall maßgeblichen § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG nicht von Bedeutung.
  • BFH, 11.12.2018 - III R 26/18

    Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - VI R 17/20
    b) Die Auslegung der in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verwendeten Tatbestandsmerkmale erstmalige Berufsausbildung und Erststudium im Kindergeldrecht (s. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11.12.2018 - III R 26/18, BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765, und vom 22.05.2019 - III R 69/18) ist für die Auslegung des im Streitfall maßgeblichen § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG nicht von Bedeutung.
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - VI R 17/20
    c) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19.11.2019 - 2 BvL 22-27/14 entschieden, dass der Ausschluss des Werbungskostenabzugs von Berufsausbildungskosten für eine Erstausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses verfassungsgemäß ist.
  • BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10

    Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches

    Auszug aus BFH, 12.02.2020 - VI R 17/20
    Auf dieser Grundlage gelangte das FG unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 28.07.2011 - VI R 7/10 (BFHE 234, 271, BStBl II 2012, 557) zwar zutreffend zu dem Ergebnis, dass die Kosten der Klägerin für das Erststudium als Werbungskosten anzuerkennen und daher bei der Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.2006 nicht ausgeglichene negative Einkünfte in Höhe von 5.937,05 EUR zu berücksichtigen seien.
  • FG Niedersachsen, 30.01.2024 - 8 K 134/23

    Berufsausbildung; Kindergeld

    Zwar hat der BFH mit Urteil vom 12. Februar 2020 (VI R 17/20 , BStBl II 2020, 719 [BFH 12.06.2018 - VII R 19/16] ) entschieden, dass die Auslegung der im § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verwendeten Tatbestandsmerkmale erstmaliger Berufsausbildung und Erststudium im Kindergeldrecht für die Auslegung des im dortigen Streitfall maßgeblichen § 9 Abs. 6 EStG nicht von Bedeutung seien; dies impliziert nach Auffassung des erkennenden Senats jedoch nicht, dass die gesetzliche Definition im § 9 Abs. 6 EStG bei der Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ignoriert werden kann.
  • FG Nürnberg, 09.01.2023 - 3 K 782/22

    Kindergeld im Rahmen der Erstausbildung

    b) Dies ergibt sich daraus, dass im EStG die Begriffe einheitlich auszulegen sind und § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG den Begriff Berufsausbildung als Erstausbildung definiert, während die in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verwendeten Tatbestandsmerkmale nicht umschrieben werden (vgl. BFH-Urteil vom 12.02.2020 VI R 17/20 (VI R 64/12), BStBl. II 2020, 719).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht