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   BFH, 30.05.1967 - VI R 172/66   

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https://dejure.org/1967,908
BFH, 30.05.1967 - VI R 172/66 (https://dejure.org/1967,908)
BFH, Entscheidung vom 30.05.1967 - VI R 172/66 (https://dejure.org/1967,908)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 1967 - VI R 172/66 (https://dejure.org/1967,908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten eines in privaten Diensten stehenden Arbeitnehmers als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 89, 187
  • NJW 1967, 2283
  • DB 1967, 1570
  • BStBl III 1967, 570
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.11.1963 - VI 264/62 S

    Kraftfahrzeugkosten eines Angestellten des öffentlichen Dienstes als

    Auszug aus BFH, 30.05.1967 - VI R 172/66
    Wie das FA mit Recht betont und auch das FG nicht verkannt hat, hat der erkennende Senat die Berücksichtigung von Fahrtkosten von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes mit Rücksicht darauf abgelehnt, daß die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften den Ersatz der Kosten vorsehen und bei ihrer Regelung davon ausgehen, daß es sich um einen vollen Ersatz der dienstlich erforderlichen Aufwendungen handle (vgl. u.a. das Urteil VI 264/62 S vom 22. November 1963, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 78 S. 364, BStBl III 1964, 141).
  • BFH, 19.01.2017 - VI R 37/15

    Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs - Änderungsbescheid

    Der Umstand, dass der Kläger gegenüber seiner Arbeitgeberin keine Reisekostenerstattung geltend gemacht hat, steht dem Abzug angemessener Reisekosten im Übrigen nicht entgegen (s. Senatsurteil vom 30. Mai 1967 VI R 172/66, BFHE 89, 187, BStBl III 1967, 570).
  • BFH, 14.11.1989 - IX R 110/85

    Erhaltungsaufwand für durch mündliche Vereinbarung zur Reparatur verpflichteten

    Für den Werbungskostenabzug ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Betroffene hinsichtlich seiner Aufwendungen einen Ersatzanspruch gegen andere hat (vgl. schon die BFH-Urteile vom 20. Oktober 1965 VI 185/65 U, BFHE 84, 44, BStBl III 1966, 16, und vom 30. Mai 1967 VI R 172/66, BFHE 89, 187, BStBl III 1967, 570).
  • BFH, 08.12.1982 - VIII R 53/82

    Über die Höhe des Verlustrücktrags ist im Abzugsjahr zu entscheiden. Zur

    Wenn die Klägerin ferner auf die Geltendmachung oder Durchsetzung dieses Anspruchs nach den Feststellungen des FG verzichtete, so schließt dies die Berücksichtigung der Aufwendungen als Werbungskosten ebenfalls nicht ohne weiteres aus, denn die Kosten sind zunächst einmal abgeflossen (§ 11 EStG; vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Mai 1967 VI R 172/66, BFHE 89, 187, BStBl III 1967, 570, und vom 27. Juni 1978 VIII R 168/73, BFHE 125, 532, BStBl II 1978, 674).
  • BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67

    Erstattungsleistungen eines Arbeitgebers wegen der Aufwendungen eines

    Die Aufwendungen kann der Arbeitnehmer auch dann als Werbungskosten geltend machen, wenn er gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz der Kosten haben sollte (BFH-Urteil VI R 172/66 vom 30. Mai 1967, BFH 89, 187, BStBl III 1967, 570).
  • BFH, 15.12.1967 - VI R 151/67

    Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst - Dienstgang - Kraftwagen - Werbungskosten -

    Das hat der Senat in der Entscheidung VI R 172/66 vom 30. Mai 1967 (BFH 89, 187, BStBl III 1967, 570) für private Arbeitnehmer bereits ausgesprochen.
  • BFH, 15.12.1967 - VI R 202/67

    Private Arbeitnehmer - Behandlung von Kosten - Benutzung eigener Kraftfahrzeuge -

    Innerhalb dieser Grenzen kann aber der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er eine vom Arbeitgeber angeordnete Dienstfahrt mit seinem eigenen Wagen machen will (vgl. Urteil des Senats VI R 172/66 vom 30. Mai 1967, BFH 89, 187, BStBl III 1967, 570).
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