Rechtsprechung
BFH, 05.07.2012 - VI R 18/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- openjur.de
Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- Bundesfinanzhof
EStG § 35a Abs 2
Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- Bundesfinanzhof
Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 35a Abs 2 EStG 2002 vom 13.12.2006
Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen - IWW
- cpm-steuerberater.de
Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- rewis.io
Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 35a Abs. 2
Anwendbarkeit der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für an den Vermieter einer Dienstwohnung gezahlte Pauschalen für Schönheitsreparaturen - datenbank.nwb.de
Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturen: Kein Steuerprivileg für Pauschalzahlungen!
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pauschalen für Schönheitsreparaturen und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendbarkeit der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für an den Vermieter einer Dienstwohnung gezahlte Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlungen von Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine haushaltsnahe Dienstleistung bei Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schönheitsreparaturenpauschalen des Mieters führen nicht zur Steuerermäßigung für Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Absetzbarkeit von Kosten für Schönheitsreparaturen bei Pauschale
- pwc.de (Kurzinformation)
Keine Steuerermäßigung bei Pauschalzahlungen für Schönheitsreparaturen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Steuerermäßigung nach § 35a EStG - keine Pauschalen für Reparaturen vereinbaren
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Pflegeaufwendungen i.S.d. § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG
- Haushaltsnahe Handwerkerleistungen
- Anspruchsberechtigte
- Schönheitsreparaturen
- Steuerrechtliche Behandlung der Schönheitsreparaturen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.02.2010 - 16 K 422/09
- BFH, 05.07.2012 - VI R 18/10
Papierfundstellen
- BFHE 238, 402
- NJW 2013, 335
- NZM 2013, 43
- DB 2012, 2723
- BStBl II 2013, 14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- FG Niedersachsen, 23.02.2010 - 16 K 422/09
Anspruch auf Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für …
Auszug aus BFH, 05.07.2012 - VI R 18/10
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1218 veröffentlicht.Das FA beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Februar 2010 16 K 422/09 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
"Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 …
Vor diesem Hintergrund hat der BFH z. B. pauschale Zahlungen eines Mieters an seinen Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht zum Abzug zugelassen (Urteil vom 05.07.2012 VI R 18/10, BStBl II 2013, 14).