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   BFH, 05.07.2012 - VI R 18/10   

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https://dejure.org/2012,36029
BFH, 05.07.2012 - VI R 18/10 (https://dejure.org/2012,36029)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2012 - VI R 18/10 (https://dejure.org/2012,36029)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - VI R 18/10 (https://dejure.org/2012,36029)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • openjur.de

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 35a Abs 2
    Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • Bundesfinanzhof

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35a Abs 2 EStG 2002 vom 13.12.2006
    Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • rewis.io

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a Abs. 2
    Anwendbarkeit der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für an den Vermieter einer Dienstwohnung gezahlte Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen: Kein Steuerprivileg für Pauschalzahlungen!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschalen für Schönheitsreparaturen und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für an den Vermieter einer Dienstwohnung gezahlte Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlungen von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine haushaltsnahe Dienstleistung bei Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturenpauschalen des Mieters führen nicht zur Steuerermäßigung für Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Kosten für Schönheitsreparaturen bei Pauschale

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerermäßigung bei Pauschalzahlungen für Schönheitsreparaturen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG - keine Pauschalen für Reparaturen vereinbaren

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 402
  • NJW 2013, 335
  • NZM 2013, 43
  • DB 2012, 2723
  • BStBl II 2013, 14
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Niedersachsen, 23.02.2010 - 16 K 422/09

    Anspruch auf Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - VI R 18/10
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1218 veröffentlicht.

    Das FA beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Februar 2010  16 K 422/09 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3

    Vor diesem Hintergrund hat der BFH z. B. pauschale Zahlungen eines Mieters an seinen Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht zum Abzug zugelassen (Urteil vom 05.07.2012 VI R 18/10, BStBl II 2013, 14).
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