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Rechtsprechung
   BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97 (1)   

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https://dejure.org/2001,1261
BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97 (1) (https://dejure.org/2001,1261)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2001 - VI R 181/97 (1) (https://dejure.org/2001,1261)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - VI R 181/97 (1) (https://dejure.org/2001,1261)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Familienkasse - Aufhebung festgesetzten Kindergeldes - Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers

  • Judicialis

    EStG § 67 Satz 2; ; EStG § 74 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 40 Abs. 2

  • RA Kotz

    Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers bei Aufhebung des Kindergeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 67 S. 2, § 74 Abs. 1 S. 4; FGO § 40 Abs. 2
    Kindergeld: Klagebefugnis der Sozialleistungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 Nr 3, EStG § 34 Abs 4 S 2, EStG § 63 Abs 1, BSHG § 2 Abs 2 S 2, BSHG § 68 Abs 1
    Begrenzung; Behinderung; Eigene Einkünfte; Kindergeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 368
  • BB 2001, 822
  • DB 2001, 1017
  • BStBl II 2001, 443
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.06.1996 - III R 13/94

    Für die Beurteilung, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97
    Dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juni 1996 III R 13/94 (BFHE 181, 128, BStBl II 1997, 173) könne zwar insoweit gefolgt werden, als maßgeblich darauf abzustellen sei, ob die Behinderung des Kindes einer Erwerbstätigkeit entgegenstehe und das Kind selbst über keine ausreichenden Einkünfte und Bezüge verfüge.

    Er ist der Auffassung, die im BFH-Urteil in BFHE 181, 128, BStBl II 1997, 173 entwickelten Grundsätze seien auch auf das seit dem 1. Januar 1996 geltende Kindergeldrecht anzuwenden.

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97
    Mit Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98 (BFHE 189, 449, 455, BStBl II 2000, 75) hat der erkennende Senat entschieden, dass ein behindertes Kind dann außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, wenn seine Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung seines Lebensunterhalts bestimmt oder geeignet sind, den maßgebenden Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG --im Jahre 1997 in Höhe von 12 000 DM-- nicht übersteigen.

    Selbst unter Einbeziehung eines etwa zugeflossenen Wohnwerts im Heim wäre der maßgebende Jahresgrenzbetrag nicht erreicht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 189, 449, 455, BStBl II 2000, 75, zu II. 2. b, und vom 24. Mai 2000 VI R 89/99, BFHE 192, 477, BStBl II 2000, 580).

  • BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97

    Kindergeld bei erwerbsunfähigen Kindern

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97
    Nach Aufforderung durch den Senat (vgl. Beschluss vom 13. März 1998 VI R 181/97, BFHE 185, 440) erklärte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seinen Beitritt (§ 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
  • BFH, 25.04.1978 - VII R 2/75

    Nur der Anspruch auf Auszahlung des Ausfuhr-Erstattungsbetrages, nicht die

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97
    Vielmehr soll sich nur derjenige der Anfechtungsklage bedienen können, der durch einen Verwaltungsakt unmittelbar in seiner Rechtsstellung betroffen ist (BFH-Urteil vom 25. April 1978 VII R 2/75, BFHE 125, 138, 140, BStBl II 1978, 464).
  • BFH, 18.08.1998 - VII R 114/97

    Keine Antragsveranlagung durch Pfändungsgläubiger

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97
    Diese Auffassung widerspricht nicht der Rechtsprechung des BFH zur Rechtsstellung des Pfändungsgläubigers und des Abtretungsempfängers (Zessionars), die nicht am Festsetzungsverfahren beteiligt und demzufolge nicht klagebefugt sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. August 1998 VII R 114/97, BFHE 187, 1, BStBl II 1999, 84; kritisch hierzu: Klein/Brockmeyer, Abgabenordnung, § 46 Rz. 20 f., und Harder, Der Betrieb --DB-- 1996, 2409).
  • BFH, 12.07.1994 - VII B 102/94

    Klagebefugnis einer Person die nicht Adressat eines Ausfuhrerstattungsbescheids

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97
    Ein lediglich wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Prozesses genügt nicht (BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII B 102/94, BFH/NV 1995, 229).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 89/99

    A. Bedarf

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97
    Selbst unter Einbeziehung eines etwa zugeflossenen Wohnwerts im Heim wäre der maßgebende Jahresgrenzbetrag nicht erreicht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 189, 449, 455, BStBl II 2000, 75, zu II. 2. b, und vom 24. Mai 2000 VI R 89/99, BFHE 192, 477, BStBl II 2000, 580).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Dementsprechend führt der Rechtsweg in den Angelegenheiten des steuerrechtlichen Kindergeldes gemäß § 33 Abs. 1 Nummer 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu den Finanzgerichten (vgl. BFHE 187, 562; 191, 67; 194, 368; Koch, in: Gräber u.a., FGO, 6. Auflage 2006, § 33 Rn. 30 "Kindergeldangelegenheiten").

    Denn in Angelegenheiten des steuerrechtlichen Kindergeldes ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gemäß § 33 Abs. 1 Nummer 1 FGO eröffnet (vgl. BFHE 187, 562; 191, 67; 194, 368; Koch, in: Gräber u.a., FGO, 6. Auflage 2006, § 33 Rn. 30 "Kindergeldangelegenheiten"; Seewald, in: ders./Felix, Kindergeldrecht, Kommentar, Loseblatt, Stand: August 2007, Einführung Rn. 12).

  • BFH, 27.11.2019 - III R 28/17

    Kindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als

    Ein solcher Dritter, der ein berechtigtes Interesse daran hat, dass Kindergeld zugunsten des Kindergeldberechtigten festgesetzt wird, ist insbesondere ein Sozialleistungsträger, der einem behinderten Kind Unterhaltsleistungen gewährt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.01.2001 - VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443, unter 1.).
  • BFH, 26.11.2003 - VIII R 32/02

    Sozialhilfe als Bezug eines behinderten Kindes

    Denn die Klägerin ist unstreitig gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 EStG antragsbefugt und daher auch gemäß § 40 Abs. 2 FGO klagebefugt (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 1998 VI R 181/97, BFHE 185, 440; vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443; vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443).

    Im Einklang mit den vorstehenden Grundsätzen hat der VI. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75, das ein im Rahmen der Eingliederungshilfe vollstationär untergebrachtes Kindes betrifft, ohne weiteres angenommen, dass die Leistungen des Sozialleistungsträgers als Mittel oder "Bezüge" des Kindes in die Prüfung der Fähigkeit zum Selbstunterhalt einzubeziehen sind (vgl. auch Urteil in BFHE 194, 368, BStBl 2001, 443).

  • BFH, 17.12.2014 - XI R 15/12

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt des Überschreitens

    Demzufolge kann der Kläger als Zahlungsempfänger des Kindergeldes im Klagewege auch gegen den Aufhebungsbescheid von 28. Juni 2010 vorgehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443, unter 1.; vom 26. November 2009 III R 67/07, BFHE 228, 42, BStBl II 2010, 476, unter II.1.b, m.w.N.).
  • BFH, 05.01.2012 - III B 42/11

    Grundsätzliche Bedeutung in Bezug auf Klagebefugnis des Ehegatten eines

    Ein lediglich wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Prozesses genügt jedoch nicht (z.B. BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443; BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII B 102/94, BFH/NV 1995, 229; Gräber/ von Groll, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 40 Rz 56).

    Vielmehr soll sich nur derjenige der Anfechtungsklage bedienen können, der durch einen Verwaltungsakt unmittelbar in seiner Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4679/08

    Kindergeld; Überschreitung des Jahresgrenzbetrags; Einkünfte aus einer

    In einem solchen Fall stellt das eigene Antragsrecht zugleich die Überprüfbarkeit des materiellen Anspruch sicher, da dieses ansonsten leerliefe (BFH-Urteil vom 12.01.2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443).

    Die Antragsbefugnis nach § 67 Satz 2 EStG dient dabei nicht nur dazu, eine Voraussetzung für die Kindergeldgewährung, nämlich die Antragstellung, zu erfüllen, sondern führt im Falle der Ablehnung der Kindergeldgewährung oder der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung auch zur Einspruchs- und späteren Klagebefugnis (BFH-Urteil vom 12.01.2001, a.a.O.).

  • FG München, 10.07.2002 - 9 K 4317/98

    Kindergeld für schwerbehindertes Kind; Anrechnung von Sozialhilfe zum notwendigen

    Zwar sei die Klagebefugnis nach der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2001, 443 zu bejahen.

    Insbesondere ist die Klägerin nach § 40 Abs. 2 FGO klagebefugt; denn sie hat als Sozialleistungsträger zur Sicherung ihres Auszahlungsanspruches ein berechtigtes Interesse an der Festsetzung des Kindergeldes gegenüber der Beigeladenen (BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BStBl II 2001, 443).

  • FG Berlin, 11.11.1998 - 6 K 6342/94

    Fahrtkosten Behinderter als außergewöhnliche Belastung - Kindergeld für ein

    Auf die daraufhin am 16. September 1998 stattgefundene erste mündliche Verhandlung hat der Senat - da der Beklagte den Bescheid insoweit nicht für vorläufig erklären wollte - mit Beschluß vom selben Tage das Verfahren erneut ausgesetzt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die beim Bundesfinanzhof unter den Aktenzeichen VI R 181/97,183/97, 17/98 und 18/98 anhängigen Verfahren, weil er die in diesen Verfahren zur Entscheidung anstehende Rechtsfrage, ob und in welchem Umfang bei einem behinderten und pflegebedürftigen Kind Leistungen des Sozialhilfeträgers als eigene Bezüge zur Versagung des Kindergeldes bzw. zur Versagung der Zuordnung im Sinne des § 32 Abs. 4 Nr. 7 EStG führen können, als vorgreiflich für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits angesehen hat.

    Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, weil er der vorliegenden Rechtsfrage - insbesondere der Frage, ob und inwieweit bei einem behinderten und pflegebedürftigen Kind Leistungen des Sozialhilfeträgers als eigene Bezüge zur Versagung des Kindergeldes führen, trotz der beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren VI R 181/97, 183/07, 17/98 und 18/98 angesichts der bisher vorliegenden eindeutigen Rechtsprechung zum Kinderfreibetrag keine grundsätzliche Bedeutung beimißt.

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 169/97

    Geistige Behinderung - Erwerbsunfähigkeit - Erweiterte Eingliederungshilfe -

    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 181/97 (BFH/NV 2001, 863, Deutsches Steuerrecht 2001, 618, Der Betrieb 2001, 1017).
  • FG Münster, 25.10.2001 - 14 K 4010/99

    Verfahren über die Festsetzung bzw. Aufhebung von Kindergeld; Unterhaltsanspruch

    Dies gilt nicht nur, wenn das Kindergeld bis zur Aufhebung durch die Familienkasse an den Sozialleistungsträger ausbezahlt wurde (vgl. dazu Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 12.01.2001 VI R 181/97, BStBl II 2001, 443), sondern auch dann, wenn sich die an das Kind zu zahlende Sozialhilfe aufgrund der Anrechnung des Kindergelds als Einkommen des Kindes gemindert hat.

    Bei dem im Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 181/97 (BStBl II 2001, 443) entschiedenen Fall hat der BFH die von dem Sozialleistungsträger geleistete Hilfe zur Pflege -bis auf das Taschengeldbereits als Ausgleich des behinderungsbedingten Mehrbedarfs außer Ansatz gelassen.

  • BFH, 21.12.2022 - IV R 27/20

    Aufhebung eines gegen einen Nichtbeteiligten ergangenen Urteils

  • FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07

    Antragsrecht zur Festsetzung des Kindergeldes eines abzweigungsberechtigten

  • FG Münster, 25.10.2001 - 14 K 6485/98

    Eigene Mittel des Kindes im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG

  • FG Münster, 25.10.2001 - 14 K 6299/99

    Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers - kein Ausschluss der Bedürftigkeit des

  • FG Münster, 25.10.2001 - 14 K 532/99

    Eigene Mittel des Kindes im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG

  • FG Hamburg, 04.04.2002 - I 1241/97

    Aufhebung eines Kindergeldänderungsbescheides

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 3 K 1614/17

    Kein Kindergeldanspruch für subsidiär Schutzberechtigte

  • FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 4 K 68/00

    Rückforderung eines Erstattungsanspruchs bei Abzweigung von Kindergeld an den

  • FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 1890/11

    Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf

  • FG Münster, 26.03.2002 - 15 K 5612/98

    Unabhängigkeit des Kindergeldanspruchs eines behinderten, volljährigen Kindes von

  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03

    Zulässigkeit der Klage eines Sozialleistungsträgers bei fehlender Hinzuziehung

  • BFH, 06.11.2001 - VI B 57/01

    Kindergeld; Abzweigung

  • FG Brandenburg, 19.06.2002 - 6 K 981/01

    Auszahlungansprüche der Sozialleistungsträger wegen Kindergeld; Entscheidung über

  • FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 7322/98

    Haushaltszugehörigkeit eines im Heim untergebrachten Kindes; Überleitungsbefugnis

  • FG Düsseldorf, 21.08.2001 - 10 K 5611/98

    Entscheidung über Umfang des Kindergeldanspruchs; Eröffnung des Rechtswegs zu

  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/06

    Kindergeldberechtigung von Asylbewerbern, die in Gemeinschaftsunterkünften

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2002 - 2 K 2801/01

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung bzw. Erstattung von Kindergeld

  • FG München, 05.12.2001 - 9 K 5501/99

    Kindergeld; Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers; Durchführung des

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2002 - 2 K 2801/00

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung bzw. Erstattung von Kindergeld

  • FG Hamburg, 25.04.2002 - I 375/00

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger bei vollstationärer

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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2204
BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97 (https://dejure.org/1998,2204)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1998 - VI R 181/97 (https://dejure.org/1998,2204)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1998 - VI R 181/97 (https://dejure.org/1998,2204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGO § 40 Abs. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 63

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 § 63; FGO § 40 Abs. 2
    Kindergeld bei erwerbsunfähigen Kindern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerbsunfähiges Kind; Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung; Unterhalt durch Sozialleistungsträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 440
  • BB 1998, 1041
  • DB 1998, 1013
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Schleswig-Holstein, 13.08.1997 - II 404/97
    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97
    Demgegenüber haben das Schleswig-Holsteinische FG (Urteil vom 13. August 1997 II 404/97, EFG 1997, 1476, BFH-Az. VI R 164/97) und das FG Bremen (Urteil vom 14. Mai 1997 497022K1, EFG 1997, 992, BFH-Az. VI R 96/97) die Klage in vergleichbaren Fällen für unzulässig erachtet.
  • BFH, 02.08.1974 - VI R 148/71

    Zur Anrechnung von Unterhaltsbeträgen des Sozialamts als "andere Bezüge" der

    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97
    Er vertrat die Ansicht, daß zu den Einkünften eines behinderten Kindes seit dem 1. Januar 1996 die Eingliederungshilfe nach § 40 Abs. 1 BSHG zähle, soweit der Sozialhilfeträger sie von den Eltern nicht zurückfordere; in diesem Fall handele es sich nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. August 1974 VI R 148/71 (BFHE 114, 37, BStBl II 1975, 139) rechtlich und wirtschaftlich um eigene Bezüge des Kindes.
  • FG Niedersachsen, 15.04.1997 - VII 614/96

    Definition der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (EStG); Einkünfte eines

    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97
    Das Niedersächsische FG (Urteil vom 15. April 1997 VI 587/96 Ki, EFG 1997, 1213, BFH-Az. VI R 110/97) hat eine Feststellungsklage als zulässig angesehen.
  • BFH, 24.09.1998 - VI R 110/97
    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97
    Das Niedersächsische FG (Urteil vom 15. April 1997 VI 587/96 Ki, EFG 1997, 1213, BFH-Az. VI R 110/97) hat eine Feststellungsklage als zulässig angesehen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 16/07

    Kostenerstattung nach dem BSHG für erbrachte Leistungen der stationären

    Dabei war in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anfänglich noch umstritten, inwieweit ein Sozial- oder Jugendhilfeträger zur Geltendmachung des Abzweigungsanspruchs aktiv legitimiert war (vgl. BFH, Beitrittsbeschluss vom 13. März 1998, Az.: VI R 181/97, DStR 1998, 762; FG Münster, Urteil vom 6. Mai 1998, Az.: 4 K 3534/97 Kg, zitiert nach juris), und welche Ermessensmaßstäbe für die Bewilligung der Abzweigung anzuwenden waren (vgl. FG SA, Beschluss vom 12. November 1999, Az.: 2 K 56/99, EFG 2000, 324; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 1999, Az.: 9 K 5749/98 Kg, EFG 2000, 225).

    Während das FG Münster bereits im Jahr 1998 (a.a.O.) einen gerichtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruch des Sozialhilfeträgers bejahte, machte der BFH mit seinem Beitrittsbeschluss vom 13. März 1998 (a.a.O.) deutlich, dass bis dahin (obergerichtlich) nicht geklärt war, ob der Sozialhilfeträger erfolgreich einen Abzweigungsantrag stellen konnte, und dass die hierfür entscheidungserheblichen Rechtfragen zum damaligen Zeitpunkt (Klagebefugnis, subjektives Recht, Verwaltungsakt mit Drittwirkung, Durchsetzbarkeit) vielfach umstritten waren.

  • BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97

    Kindergeld: Klagebefugnis der Sozialleistungsträger

    Nach Aufforderung durch den Senat (vgl. Beschluss vom 13. März 1998 VI R 181/97, BFHE 185, 440) erklärte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seinen Beitritt (§ 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
  • BFH, 26.11.2003 - VIII R 32/02

    Sozialhilfe als Bezug eines behinderten Kindes

    Denn die Klägerin ist unstreitig gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 EStG antragsbefugt und daher auch gemäß § 40 Abs. 2 FGO klagebefugt (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 1998 VI R 181/97, BFHE 185, 440; vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443; vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443).
  • BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97

    Kindergeld bei Unterbringung im Pflegeheim

    Der jetzt für den Familienleistungsausgleich zuständige VI. Senat des BFH hat mit Beschluß vom 13. März 1998 VI R 181/97 (BFHE 185, 440) das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, u.a. zu der Frage Stellung zu nehmen, ob ein in einer Pflegeeinrichtung untergebrachtes erwerbsunfähiges Kind unberücksichtigt bleibt, wenn der Sozialleistungsträger den gesamten Lebensunterhalt des Kindes bestreitet.
  • FG Düsseldorf, 21.12.1998 - 14 V 8269/98

    Statthaftigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung; Rückforderung von

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  • FG Niedersachsen, 22.07.1998 - XIII 225/97

    Sozialhilfeleistungen bewirken kein "Außerstandesein" eines Kindes, sich selbst

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache auch im Hinblick auf dem BFH-Beschluss vom 13.03.1998 VI R 181/97, Betriebsberater - BB -1998, 1041 zuzulassen.
  • FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 14 K 236/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der

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Rechtsprechung
   BFH - VI R 181/97   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,14576
BFH - VI R 181/97 (https://dejure.org/9999,14576)
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