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Rechtsprechung
   BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97 (1)   

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BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97 (1) (https://dejure.org/2001,1261)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2001 - VI R 181/97 (1) (https://dejure.org/2001,1261)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - VI R 181/97 (1) (https://dejure.org/2001,1261)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Familienkasse - Aufhebung festgesetzten Kindergeldes - Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers

  • Judicialis

    EStG § 67 Satz 2; ; EStG § 74 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 40 Abs. 2

  • RA Kotz

    Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers bei Aufhebung des Kindergeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 67 S. 2, § 74 Abs. 1 S. 4; FGO § 40 Abs. 2
    Kindergeld: Klagebefugnis der Sozialleistungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 Nr 3, EStG § 34 Abs 4 S 2, EStG § 63 Abs 1, BSHG § 2 Abs 2 S 2, BSHG § 68 Abs 1
    Begrenzung; Behinderung; Eigene Einkünfte; Kindergeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 368
  • BB 2001, 822
  • DB 2001, 1017
  • BStBl II 2001, 443
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Dementsprechend führt der Rechtsweg in den Angelegenheiten des steuerrechtlichen Kindergeldes gemäß § 33 Abs. 1 Nummer 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu den Finanzgerichten (vgl. BFHE 187, 562; 191, 67; 194, 368; Koch, in: Gräber u.a., FGO, 6. Auflage 2006, § 33 Rn. 30 "Kindergeldangelegenheiten").

    Denn in Angelegenheiten des steuerrechtlichen Kindergeldes ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gemäß § 33 Abs. 1 Nummer 1 FGO eröffnet (vgl. BFHE 187, 562; 191, 67; 194, 368; Koch, in: Gräber u.a., FGO, 6. Auflage 2006, § 33 Rn. 30 "Kindergeldangelegenheiten"; Seewald, in: ders./Felix, Kindergeldrecht, Kommentar, Loseblatt, Stand: August 2007, Einführung Rn. 12).

  • BFH, 27.11.2019 - III R 28/17

    Kindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als

    Ein solcher Dritter, der ein berechtigtes Interesse daran hat, dass Kindergeld zugunsten des Kindergeldberechtigten festgesetzt wird, ist insbesondere ein Sozialleistungsträger, der einem behinderten Kind Unterhaltsleistungen gewährt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.01.2001 - VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443, unter 1.).
  • BFH, 17.12.2014 - XI R 15/12

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt des Überschreitens

    Demzufolge kann der Kläger als Zahlungsempfänger des Kindergeldes im Klagewege auch gegen den Aufhebungsbescheid von 28. Juni 2010 vorgehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443, unter 1.; vom 26. November 2009 III R 67/07, BFHE 228, 42, BStBl II 2010, 476, unter II.1.b, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2003 - VIII R 32/02

    Sozialhilfe als Bezug eines behinderten Kindes

    Denn die Klägerin ist unstreitig gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 EStG antragsbefugt und daher auch gemäß § 40 Abs. 2 FGO klagebefugt (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 1998 VI R 181/97, BFHE 185, 440; vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443; vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443).

    Im Einklang mit den vorstehenden Grundsätzen hat der VI. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75, das ein im Rahmen der Eingliederungshilfe vollstationär untergebrachtes Kindes betrifft, ohne weiteres angenommen, dass die Leistungen des Sozialleistungsträgers als Mittel oder "Bezüge" des Kindes in die Prüfung der Fähigkeit zum Selbstunterhalt einzubeziehen sind (vgl. auch Urteil in BFHE 194, 368, BStBl 2001, 443).

  • BFH, 21.12.2022 - IV R 27/20

    Aufhebung eines gegen einen Nichtbeteiligten ergangenen Urteils

    Für die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Wege einer zulässigen Anfechtungsklage muss der Kläger zwar nicht unbedingt Adressat der angefochtenen Regelung sein; ein lediglich wirtschaftliches Interesse an dem Ausgang des Verfahrens genügt jedoch für die rechtliche Betroffenheit i.S. von § 40 Abs. 2 FGO nicht (BFH-Urteil vom 12.01.2001 - VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443, unter 1. [Rz 14]; BFH-Beschluss vom 05.01.2012 - III B 42/11, Rz 11).
  • BFH, 05.01.2012 - III B 42/11

    Grundsätzliche Bedeutung in Bezug auf Klagebefugnis des Ehegatten eines

    Ein lediglich wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Prozesses genügt jedoch nicht (z.B. BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443; BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII B 102/94, BFH/NV 1995, 229; Gräber/ von Groll, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 40 Rz 56).

    Vielmehr soll sich nur derjenige der Anfechtungsklage bedienen können, der durch einen Verwaltungsakt unmittelbar in seiner Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443, m.w.N.).

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 169/97

    Geistige Behinderung - Erwerbsunfähigkeit - Erweiterte Eingliederungshilfe -

    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 181/97 (BFH/NV 2001, 863, Deutsches Steuerrecht 2001, 618, Der Betrieb 2001, 1017).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07

    Antragsrecht zur Festsetzung des Kindergeldes eines abzweigungsberechtigten

    Es würde in dieser Funktion leerlaufen, wenn der Antragsteller an bestandskräftige Ablehnungsbescheide gegenüber dem Kindergeldberechtigten gebunden wäre, ohne dass er als Verfahrensbeteiligter im Sinne von § 78 AO in die personelle Bindungswirkung dieses Bescheides einbezogen war oder jedenfalls durch eine Bekanntgabe des Bescheides in die Lage versetzt worden war, dagegen Einspruch einzulegen (vgl. auch FG Niedersachsen, Urteil vom 26. September 2000, 6 K 781/98 KI; BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368; BStBl II 2001, 443).
  • FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4679/08

    Kindergeld; Überschreitung des Jahresgrenzbetrags; Einkünfte aus einer

    In einem solchen Fall stellt das eigene Antragsrecht zugleich die Überprüfbarkeit des materiellen Anspruch sicher, da dieses ansonsten leerliefe (BFH-Urteil vom 12.01.2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443).

    Die Antragsbefugnis nach § 67 Satz 2 EStG dient dabei nicht nur dazu, eine Voraussetzung für die Kindergeldgewährung, nämlich die Antragstellung, zu erfüllen, sondern führt im Falle der Ablehnung der Kindergeldgewährung oder der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung auch zur Einspruchs- und späteren Klagebefugnis (BFH-Urteil vom 12.01.2001, a.a.O.).

  • FG München, 10.07.2002 - 9 K 4317/98

    Kindergeld für schwerbehindertes Kind; Anrechnung von Sozialhilfe zum notwendigen

    Zwar sei die Klagebefugnis nach der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2001, 443 zu bejahen.

    Insbesondere ist die Klägerin nach § 40 Abs. 2 FGO klagebefugt; denn sie hat als Sozialleistungsträger zur Sicherung ihres Auszahlungsanspruches ein berechtigtes Interesse an der Festsetzung des Kindergeldes gegenüber der Beigeladenen (BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BStBl II 2001, 443).

  • FG Münster, 25.10.2001 - 14 K 4010/99

    Verfahren über die Festsetzung bzw. Aufhebung von Kindergeld; Unterhaltsanspruch

  • FG Berlin, 11.11.1998 - 6 K 6342/94

    Fahrtkosten Behinderter als außergewöhnliche Belastung - Kindergeld für ein

  • FG Münster, 25.10.2001 - 14 K 532/99

    Eigene Mittel des Kindes im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG

  • FG Münster, 25.10.2001 - 14 K 6299/99

    Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers - kein Ausschluss der Bedürftigkeit des

  • FG Münster, 25.10.2001 - 14 K 6485/98

    Eigene Mittel des Kindes im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG

  • FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 4 K 68/00

    Rückforderung eines Erstattungsanspruchs bei Abzweigung von Kindergeld an den

  • FG Hamburg, 04.04.2002 - I 1241/97

    Aufhebung eines Kindergeldänderungsbescheides

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 3 K 1614/17

    Kein Kindergeldanspruch für subsidiär Schutzberechtigte

  • FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 1890/11

    Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf

  • FG Münster, 26.03.2002 - 15 K 5612/98

    Unabhängigkeit des Kindergeldanspruchs eines behinderten, volljährigen Kindes von

  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03

    Zulässigkeit der Klage eines Sozialleistungsträgers bei fehlender Hinzuziehung

  • BFH, 06.11.2001 - VI B 57/01

    Kindergeld; Abzweigung

  • FG Brandenburg, 19.06.2002 - 6 K 981/01

    Auszahlungansprüche der Sozialleistungsträger wegen Kindergeld; Entscheidung über

  • FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 7322/98

    Haushaltszugehörigkeit eines im Heim untergebrachten Kindes; Überleitungsbefugnis

  • FG Düsseldorf, 21.08.2001 - 10 K 5611/98

    Entscheidung über Umfang des Kindergeldanspruchs; Eröffnung des Rechtswegs zu

  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/06

    Kindergeldberechtigung von Asylbewerbern, die in Gemeinschaftsunterkünften

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2002 - 2 K 2801/01

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung bzw. Erstattung von Kindergeld

  • FG Hamburg, 25.04.2002 - I 375/00

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger bei vollstationärer

  • FG München, 05.12.2001 - 9 K 5501/99

    Kindergeld; Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers; Durchführung des

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2002 - 2 K 2801/00

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung bzw. Erstattung von Kindergeld

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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2204
BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97 (https://dejure.org/1998,2204)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1998 - VI R 181/97 (https://dejure.org/1998,2204)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1998 - VI R 181/97 (https://dejure.org/1998,2204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGO § 40 Abs. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 63

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 § 63; FGO § 40 Abs. 2
    Kindergeld bei erwerbsunfähigen Kindern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerbsunfähiges Kind; Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung; Unterhalt durch Sozialleistungsträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 440
  • BB 1998, 1041
  • DB 1998, 1013
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97

    Kindergeld: Klagebefugnis der Sozialleistungsträger

    Nach Aufforderung durch den Senat (vgl. Beschluss vom 13. März 1998 VI R 181/97, BFHE 185, 440) erklärte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seinen Beitritt (§ 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
  • BFH, 26.11.2003 - VIII R 32/02

    Sozialhilfe als Bezug eines behinderten Kindes

    Denn die Klägerin ist unstreitig gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 EStG antragsbefugt und daher auch gemäß § 40 Abs. 2 FGO klagebefugt (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 1998 VI R 181/97, BFHE 185, 440; vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443; vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFHE 194, 368, BStBl II 2001, 443).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 16/07

    Kostenerstattung nach dem BSHG für erbrachte Leistungen der stationären

    Dabei war in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anfänglich noch umstritten, inwieweit ein Sozial- oder Jugendhilfeträger zur Geltendmachung des Abzweigungsanspruchs aktiv legitimiert war (vgl. BFH, Beitrittsbeschluss vom 13. März 1998, Az.: VI R 181/97, DStR 1998, 762; FG Münster, Urteil vom 6. Mai 1998, Az.: 4 K 3534/97 Kg, zitiert nach juris), und welche Ermessensmaßstäbe für die Bewilligung der Abzweigung anzuwenden waren (vgl. FG SA, Beschluss vom 12. November 1999, Az.: 2 K 56/99, EFG 2000, 324; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 1999, Az.: 9 K 5749/98 Kg, EFG 2000, 225).

    Während das FG Münster bereits im Jahr 1998 (a.a.O.) einen gerichtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruch des Sozialhilfeträgers bejahte, machte der BFH mit seinem Beitrittsbeschluss vom 13. März 1998 (a.a.O.) deutlich, dass bis dahin (obergerichtlich) nicht geklärt war, ob der Sozialhilfeträger erfolgreich einen Abzweigungsantrag stellen konnte, und dass die hierfür entscheidungserheblichen Rechtfragen zum damaligen Zeitpunkt (Klagebefugnis, subjektives Recht, Verwaltungsakt mit Drittwirkung, Durchsetzbarkeit) vielfach umstritten waren.

  • BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97

    Kindergeld bei Unterbringung im Pflegeheim

    Der jetzt für den Familienleistungsausgleich zuständige VI. Senat des BFH hat mit Beschluß vom 13. März 1998 VI R 181/97 (BFHE 185, 440) das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, u.a. zu der Frage Stellung zu nehmen, ob ein in einer Pflegeeinrichtung untergebrachtes erwerbsunfähiges Kind unberücksichtigt bleibt, wenn der Sozialleistungsträger den gesamten Lebensunterhalt des Kindes bestreitet.
  • FG Düsseldorf, 21.12.1998 - 14 V 8269/98

    Statthaftigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung; Rückforderung von

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  • FG Niedersachsen, 22.07.1998 - XIII 225/97

    Sozialhilfeleistungen bewirken kein "Außerstandesein" eines Kindes, sich selbst

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache auch im Hinblick auf dem BFH-Beschluss vom 13.03.1998 VI R 181/97, Betriebsberater - BB -1998, 1041 zuzulassen.
  • FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 14 K 236/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der

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Rechtsprechung
   BFH - VI R 181/97   

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BFH - VI R 181/97 (https://dejure.org/9999,14576)
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