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   BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79 (FG Stuttgart)   

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BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79 (FG Stuttgart) (https://dejure.org/1982,1099)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1982 - VI R 193/79 (FG Stuttgart) (https://dejure.org/1982,1099)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1982 - VI R 193/79 (FG Stuttgart) (https://dejure.org/1982,1099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsausgaben - Fachzeitschrift - Fachtageszeitung

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 87
  • afp 1983, 432
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79
    Dabei hängt nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.10.1970 (BFHE 100, 309 = BStBl 1971 11, 17) die Entscheidung, ob es sich um Aufwendungen für ein Arbeitsmittel oder um Lebenshaltungskosten handelt, grundsätzlich von der tatsächlichen Zweckbestimmung, d. h. der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall, ab.

    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand mehr dem Beruf oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind die Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. BFHE 100, 309 = BStBl 1971 11, 17; BFH, Urt. v. 16.10.1981 - VI R 180/79; BFHE 134, 299 = BStBl 1982 11, 67).

  • BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79

    Aufwendungen eines Englischlehrers für die Anschaffung eines allgemeinen

    Auszug aus BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79
    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand mehr dem Beruf oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind die Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. BFHE 100, 309 = BStBl 1971 11, 17; BFH, Urt. v. 16.10.1981 - VI R 180/79; BFHE 134, 299 = BStBl 1982 11, 67).

    Aufwendungen sind demnach auch bei der Anschaffung von Büchern nur dann Werbungskosten, wenn sie ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke verwendet werden (BFHE 134, 299 = BStBl 1982 11, 67).

  • BFH, 05.04.1962 - IV 127/60 U

    Aufwendungen für eine Tageszeitung und für die Beschaffung eines

    Auszug aus BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79
    Davon geht auch die Entscheidung des BFH aus, nach der die Aufwendungen eines Rechtsanwalts für eine Tageszeitung wegen des Aufteilungs- und Abzugsverbots des § 12 Nr. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können (BFHE 75, 279 = BStBl 1962 111, 368).
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 171/77

    Aufwendung für Berufskleidung - Oberkellner - Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79
    Der objektive Charakter des "Handelsblatts" ist auch nicht derart indifferent, dass die Zuordnung zum Gegenstand der Lebensführung einerseits oder zum Arbeitsmittel andererseits ausschließlich von der tatsächlichen Verwendung abhinge, wie das der BFH z. B. für den Schreibtisch eines Lehrers (BFHE 121, 444 = NJW 1977, 1471 = BStBl 1977 11, 464), für die Schreibmaschine eines Richters (BFHE 101, 381 = BStBl 1971 11, 327) und für den schwarzen Anzug eines Oberkellners (BFHE 127, 522 = BStBl 1979 11, 519) - jeweils Arbeitsmittel bejahend - angenommen hat.
  • BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75

    Häuslicher Schreibtisch eines Studienrats als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79
    Der objektive Charakter des "Handelsblatts" ist auch nicht derart indifferent, dass die Zuordnung zum Gegenstand der Lebensführung einerseits oder zum Arbeitsmittel andererseits ausschließlich von der tatsächlichen Verwendung abhinge, wie das der BFH z. B. für den Schreibtisch eines Lehrers (BFHE 121, 444 = NJW 1977, 1471 = BStBl 1977 11, 464), für die Schreibmaschine eines Richters (BFHE 101, 381 = BStBl 1971 11, 327) und für den schwarzen Anzug eines Oberkellners (BFHE 127, 522 = BStBl 1979 11, 519) - jeweils Arbeitsmittel bejahend - angenommen hat.
  • BFH, 29.01.1971 - VI R 31/68

    Anschaffung eines Tonbandgeräts - Richter - Kosten der Lebensführung -

    Auszug aus BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79
    Der objektive Charakter des "Handelsblatts" ist auch nicht derart indifferent, dass die Zuordnung zum Gegenstand der Lebensführung einerseits oder zum Arbeitsmittel andererseits ausschließlich von der tatsächlichen Verwendung abhinge, wie das der BFH z. B. für den Schreibtisch eines Lehrers (BFHE 121, 444 = NJW 1977, 1471 = BStBl 1977 11, 464), für die Schreibmaschine eines Richters (BFHE 101, 381 = BStBl 1971 11, 327) und für den schwarzen Anzug eines Oberkellners (BFHE 127, 522 = BStBl 1979 11, 519) - jeweils Arbeitsmittel bejahend - angenommen hat.
  • FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98

    "Handelsblatt"; Werbungskosten; Kosten der Lebensführung; Aufteilungsmaßstab;

    Zwar sei der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 12.11.1982 VI R 193/79 (Der Betrieb - DB - 1983, 372) davon ausgegangen, dass der objektive Charakter des "Handelsblatt" - wie der eines Fachbuches oder einer Fachzeitschrift - für seine berufliche Nutzung im wirtschaftlichen Bereich spreche und dass deshalb bei einem auf dem Gebiet der Steuer- und Wirtschaftsberatung tätigen Diplom-Kaufmann der Bezug dieser Zeitung nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sei.

    Die vorstehend genannten Feststellungen habe auch der BFH in seiner Entscheidung in DB 1983, 372 getroffen.

    Allerdings hat der VI. Senat des BFH in seinem Urteil in DB 1983, 372 entschieden, dass Aufwendungen für den Bezug der Zeitung "Handelsblatt" als Betriebsausgaben abgezogen werden können von einem Steuerpflichtigen, der als Diplom-Kaufmann in einer Rechtsanwalts-, Steuerbratungs-, Unternehmungsberatungs- und Wirtschaftsprüfungspraxis beschäftigt ist und dort Mandanten steuerlich und wirtschaftlich zu beraten hat.

    Diese Zeitung sei eher wie eine Fachzeitschrift zu beurteilen (Urteil in DB 1983, 372).

    Der erkennende Senat hält es - abweichend von der Entscheidung in DB 1983, 372 - für nicht erheblich, dass das "Handelsblatt" nicht an Wochenenden erscheint und auch keinen Lokalteil hat.

    Auch hat der VI. Senat seinerseits die Grundsätze in seinem Urteil in DB 1983, 372 nicht mehr wiederholt.

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen, weil das vorliegende Urteil von der Entscheidung des BFH in DB 1983, 372 abweicht und insofern die Rechtssache auch von grundsätzlicher Bedeutung ist.

  • BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

    Andererseits dürfen Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen getätigt werden (Senatsurteil vom 12. November 1982 VI R 193/79, nicht veröffentlicht; Senatsbeschluss vom 7. April 2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines

    Dass es sich beim "Handelsblatt" nicht um eine normale Tageszeitung handelt, habe der BFH mit Urteil vom 12. November 1982 VI R 193/79, Der Betrieb - DB - 1983, 372 entschieden.

    Dementsprechend hat der BFH in einer einzigen Entscheidung aus dem Jahr 1982 hinsichtlich der Tageszeitung "Handelsblatt" den Werbungskostenabzug bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines in einer Rechtsanwalts-, Steuerberatungs-, Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungspraxis tätigen Diplom-Kaufmanns, der dort steuerliche und wirtschaftliche Beratung von Mandanten ausübte und mit Revisions- und Treuhandtätigkeiten befasst war, mit der Begründung zugelassen, dass das "Handelsblatt" wegen seiner Konzentration auf Wirtschaftsberichterstattung sowie mangels Vorhandenseins von Lokalteil, Sportteil und eines Feuilletons keine typische Tageszeitung sei, sondern eher wie eine Fachzeitschrift zu beurteilen sei (Urteil in DB 1983, 372, bezogen auf den Veranlagungszeitraum 1978).

    Insbesondere liegt keine sog. Divergenz zum BFH-Urteil in DB 1983, 372, zum Werbungskostenabzug beim "Handelsblatt" vor, da jener Entscheidung - wie oben ausgeführt - ein anderer Lebenssachverhalt ("Handelsblatt" mit seinem Inhalt im Jahr 1978) zugrunde gelegen hat.

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 6 K 252/96

    Anforderungen an Werbungskosten; Einkünfte aus Kapitalvermögen

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  • BFH, 07.09.1989 - IV R 128/88

    Aufwendungen für Tageszeitungen oder Wochenzeitschriften und für Radiogeräte sind

    Die Erwägungen, die den VI. Senat veranlaßt haben, die Kosten für den Bezug des "Handelsblatts" zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen (Urteil vom 12. November 1982 VI R 193/79, Der Betrieb 1983, 372) treffen weder auf die Tageszeitungen (vgl. Urteil in BFHE 139, 151, BStBl II 1983, 715) noch auf Wochenzeitungen wie "Die Zeit" und den "Spiegel" zu.
  • FG Niedersachsen, 09.12.1998 - IX 606/97

    Aufwendungen für den Bezug des "Handelsblatt" als Werbungskosten bei den

    Der Kläger begründet seine Klage wie folgt: Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in den Urteilen vom 12. November 1982 VI R 193/79 (Der Betrieb 1983 S. 372) und vom 7. Juli 1989 IV R 128/88 (Bundessteuerblatt - BStBl - 1990 11, 19) festgestellt, daß sich aus dem objektiven Charakter des "Handelsblatt"- anders als bei typischen Tageszeitungen - nicht die Vermutung ableiten lasse, es sei auch aus Gründen der Lebensführung angeschafft worden.

    Nach den Ausführungen des BFH in den Urteilen vom 12 - November 1982 VI R 193/79 und vom 19. Januar 1996 VI R 64/95 (BFH/NV), denen der erkennende Senat im wesentlichen folgt, sind die Aufwendungen für den Bezug des "Handelsblatt"- anders als bei typischen Tageszeitungen - nicht ohne weiteres unter Hinweis auf das Aufteilungs- und Abzugs verbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen.

  • BFH, 30.06.1983 - IV R 2/81

    Tageszeitung - Betriebsausgaben - Personengesellschaft

    Dieser Auffassung steht nicht entgegen, daß der VI. Senat des BFH in seinem Urteil vom 12. November 1982 VI R 193/79 (Der Betrieb - DB - 1983, 372) die Kosten für den Bezug des "Handelsblatts" wegen dessen Ähnlichkeit mit einer Fachzeitschrift als Werbungskosten anerkannt hat.
  • BFH, 19.01.1996 - VI R 64/95

    Abzug von Aufwendungen für den Bezug der Zeitung "Handelsblatt" als

    Aus diesem Grunde lasse sich im Streitfall -- anders als in dem der Entscheidung des BFH in DB 1983, 372 zugrundeliegenden Sachverhalt -- kein hinreichend klarer Berufsanlaß für die Anschaffung der Zeitung feststellen.
  • FG Brandenburg, 04.04.2002 - 3 K 2613/01

    Kosten für die Zeitschrift "Handelsblatt" sind steuerlich nicht absetzbar

    Der BFH hat zwar mit Urteil vom 12.11.1982 (VI R 193/79, Der Betrieb -DB- 1983, 372) ausgeführt, dass bereits der objektive Charakter des "Handelsblattes", das einer Fachzeitschrift nahezu gleichkomme, für eine berufliche Nutzung im wirtschaftlichen Bereich spreche.
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.1988 - III K 55/87
    So habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 12. November 1982 VI R 193/79 (Der Betrieb "DB" 1983, 372) das "Handelsblatt" nicht als typische Tageszeitung, sondern als eine Art Fachzeitschrift behandelt, in der spezifische Wirtschaftsfragen abgehandelt würden.

    Was die betriebliche bzw. berufliche Zuordnung angeht, so ist zunächst anzuknüpfen an das BFH-Urteil vom 12. November 1982 VI R 193/79 (DB 1983, 372).

  • FG Düsseldorf, 04.10.1983 - VIII/XI 108/78
  • FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00

    Aufwendungen für den Bezug einer Zeitung als Werbungskosten

  • FG München, 10.12.1997 - 1 K 3799/97
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