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   BFH, 13.07.2011 - VI R 2/11   

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https://dejure.org/2011,2276
BFH, 13.07.2011 - VI R 2/11 (https://dejure.org/2011,2276)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2011 - VI R 2/11 (https://dejure.org/2011,2276)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - VI R 2/11 (https://dejure.org/2011,2276)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten - Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten

  • openjur.de

    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten; Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, BUKG § 8
    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten - Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof

    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten - Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002, § 8 BUKG
    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten - Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unbeschränkte Abzugsfähigkeit von doppeltem Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten (Werbungskosten)

  • rewis.io

    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten - Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten

  • rewis.io

    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten - Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelte Mietzahlungen als beruflich veranlasste Umzugskosten; Vereinbarkeit der Vorschriften über den Abzug notwendiger Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung mit dem allgemeinen Werbungskostenabzug umzugsbedingt ...

  • datenbank.nwb.de

    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Doppelte Mietzahlung wegen Umzugs: Als Werbungskosten abziehbar!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Durch beruflich veranlassten Umzug anfallende doppelte Miete kann als Werbungskosten abgezogen werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Doppelte Miete nach beruflichem Umzug als Werbungskosten abziehbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Doppelte Mietzahlungen als beruflich veranlasste Umzugskosten; Vereinbarkeit der Vorschriften über den Abzug notwendiger Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung mit dem allgemeinen Werbungskostenabzug umzugsbedingt ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss kann vorübergehend zusätzliche Miete von der Steuer absetzen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur beruflichen Veranlassung der wegen eines Umzugs geleisteten doppelten Mietzahlungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Doppelte Mietkosten beim gestreckten Familienumzug

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Durch beruflich veranlassten Umzug anfallende doppelte Miete kann als Werbungskosten abgezogen werden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Berufsbedingter Umzug: Doppelmiete absetzbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Durch beruflich veranlassten Umzug anfallende doppelte Miete kann als Werbungskosten abgezogen werden

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Doppelte Mietkosten beim gestreckten Familienumzug

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten = Werbungskosten?

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Nur ein kleines Domizil? - Bundesfinanzhof zur Wohnungsgröße bei doppelter Haushaltsführung (BILD)

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Doppelmiete wegen beruflichen Umzugs ist von der Steuer absetzbar

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 208
  • NJW 2011, 3600
  • NZA 2011, 1332
  • NZM 2011, 827
  • DB 2011, 2176
  • BStBl II 2012, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.05.2006 - VI R 56/02

    Umzugskosten bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 13.07.2011 - VI R 2/11
    Hierzu zählen auch beruflich veranlasste Umzugskosten, zu denen auch umzugsbedingt geleistete doppelte Mietzahlungen gehören können (Senatsurteil vom 23. Mai 2006 VI R 56/02, BFH/NV 2006, 1650).

    Davon ist z.B. auszugehen, wenn der Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsplatzwechsels seine bisherige Dienstwohnung räumen und deshalb mit seiner Familie umziehen muss (Senatsurteil vom 21. Juli 1989 VI R 129/86, BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917, m.w.N.) oder der Arbeitnehmer umzieht, weil sich dadurch die Zeitspanne für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verringert (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 1650, m.w.N.).

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 188/98

    Ausstattung der neuen Wohnung keine Umzugskosten

    Auszug aus BFH, 13.07.2011 - VI R 2/11
    Denn der BFH hat bereits entschieden, dass Erstattungen nach dem Bundesumzugskostengesetz zwar ein Indiz für abziehbare Umzugskosten sind, sich aber die steuerliche Abzugsfähigkeit allein nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG richtet (Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 188/98, BFHE 201, 208, BStBl II 2003, 314).
  • FG Nürnberg, 21.07.2010 - 6 K 428/10

    Höhe der Unterkunftskosten für die Wohnung am Beschäftigungsort, wenn der

    Auszug aus BFH, 13.07.2011 - VI R 2/11
    das Urteil des FG Nürnberg vom 21. Juli 2010  6 K 428/10 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2008 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 22. Juni 2010 insoweit zu ändern, dass Mietaufwendungen für die Wohnung in R in Höhe von insgesamt 2.281 EUR als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.
  • BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86

    Umzug - Umzugskosten - Berufliche Veranlassung - Umzug der Familie - Umzug zehn

    Auszug aus BFH, 13.07.2011 - VI R 2/11
    Davon ist z.B. auszugehen, wenn der Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsplatzwechsels seine bisherige Dienstwohnung räumen und deshalb mit seiner Familie umziehen muss (Senatsurteil vom 21. Juli 1989 VI R 129/86, BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917, m.w.N.) oder der Arbeitnehmer umzieht, weil sich dadurch die Zeitspanne für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verringert (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 1650, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 13.07.2011 - VI R 2/11
    Denn notwendige Mehraufwendungen im Sinne dieser Norm sind nur Mietkosten einer Einzelperson für eine 60 qm große Wohnung zur durchschnittlichen ortsüblichen Miete (BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).
  • FG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 K 2859/09

    Zinsen und Zinsswapkosten als Werbungskosten - Umzugskosten

    Denn wie der BFH schon wiederholt entschieden hat, sind Erstattungen nach dem BUKG zwar ein Indiz für abziehbare Umzugskosten, die steuerliche Abzugsfähigkeit richtet sich jedoch allein nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG (vgl. z.B. die Urteile des BFH vom 13. Juli 2011 VI R 2/11, BStBl II 2012, 104, und vom 17. Dezember 2002 VI R 188/98, BStBl II 2003, 314).
  • BFH, 03.08.2012 - X B 153/11

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Renovierung der neuen Wohnung bei

    So hat der VI. Senat jüngst ausgeführt, Aufwendungen für das Unterhalten einer Wohnung, die den Mittelpunkt der Lebensführung eines Steuerpflichtigen und seiner Familie darstelle, gehörten zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten (BFH-Urteil vom 13. Juli 2011 VI R 2/11, BFHE 234, 208, BStBl II 2012, 104, Rz 13).
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