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   BFH, 04.04.2001 - VI R 209/98   

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https://dejure.org/2001,7304
BFH, 04.04.2001 - VI R 209/98 (https://dejure.org/2001,7304)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2001 - VI R 209/98 (https://dejure.org/2001,7304)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2001 - VI R 209/98 (https://dejure.org/2001,7304)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.07.2000 - V R 38/99

    Verfahrensfehler aufgrund unterlassener Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 04.04.2001 - VI R 209/98
    Das FG darf eine Beweiserhebung in solchen Fällen nur unterlassen, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 2000 V R 38/99, BFH/NV 2001, 181, BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 V B 57/98, BFH/NV 1999, 1494, Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 76 Anm. 24, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.1999 - V B 57/98

    Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 04.04.2001 - VI R 209/98
    Das FG darf eine Beweiserhebung in solchen Fällen nur unterlassen, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 2000 V R 38/99, BFH/NV 2001, 181, BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 V B 57/98, BFH/NV 1999, 1494, Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 76 Anm. 24, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.1997 - V R 48/97

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 04.04.2001 - VI R 209/98
    Hierin liegt eine unzulässige vorweggenommene Würdigung der von der Klägerin angebotenen Beweise für ihre Sachverhaltsdarstellung (vgl. zum Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung: z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 1999 X R 52/96, BFH/NV 2000, 174; vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711; Gräber/von Groll, a.a.O., § 76 Anm. 26).
  • BFH, 07.07.1999 - X R 52/96

    Vorweggenommene Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 04.04.2001 - VI R 209/98
    Hierin liegt eine unzulässige vorweggenommene Würdigung der von der Klägerin angebotenen Beweise für ihre Sachverhaltsdarstellung (vgl. zum Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung: z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 1999 X R 52/96, BFH/NV 2000, 174; vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711; Gräber/von Groll, a.a.O., § 76 Anm. 26).
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Erhebliche Beweisanträge dürfen deshalb nur unberücksichtigt bleiben, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung oder schon erwiesen ist, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (vgl BSG, Beschluss vom 16.3.2007 - B 11b AS 37/06 B; auch BFH, Urteil vom 27.7.2000 - V R 38/99; BFH, Urteil vom 4.4.2001 - VI R 209/98; BFH, Beschluss vom 19.8.2003 - IX B 36/03; BFH, Beschluss vom 4.4.2006 - VII B 196/05) .
  • BFH, 10.04.2008 - VI R 13/07

    Unzulässiger Verzicht auf Beweiserhebung - Kosten einer Sprachreise als

    Mit der Begründung, R sei nicht in der Personalabteilung des Arbeitgebers tätig und damit auch nicht für Einstellungen zuständig, so dass sich seine Einvernahme erübrige, hat das FG eine unzulässige vorweggenommene Würdigung des von den Klägern angebotenen Beweises vorgenommen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. April 2001 VI R 209/98, BFH/NV 2001, 1281).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 71/99

    Übergehen von Beweisanträgen; vorweggenommene Beweiswürdigung

    Das FG darf auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711; vom 4. April 2001 VI R 209/98, BFH/NV 2001, 1281; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 76 Rz. 24, m.w.N.).
  • BFH, 13.11.2008 - VIII B 227/07

    Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO - Verdeckte

    aa) Das FG darf allerdings auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (BFH-Urteile vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711; vom 4. April 2001 VI R 209/98, BFH/NV 2001, 1281; vom 16. November 2005 VI R 71/99, BFH/NV 2006, 753).
  • BFH, 12.10.2006 - VI B 12/06

    Geldwerter Vorteil bei Gewährung von Aktienoptionen

    Das FG darf auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (BFH-Urteile vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711; vom 4. April 2001 VI R 209/98, BFH/NV 2001, 1281, und vom 16. November 2005 VI R 71/99, BFH/NV 2006, 753; Gräber/ von Groll, a.a.O., § 76 Rz. 24, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 11.11.2014 - 6 K 206/11

    Einkommensteuer: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen

    Auf die von dem Kläger beantragte Beweiserhebung konnte der Senat deshalb verzichten, weil das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist; denn die in Frage stehenden Tatsachen können zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden (vgl. BFH Urteile vom 27.11.1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711; vom 04.04.2001 VI R 209/98, BFH/NV 2001, 1281; vom 16.11.2005 VI R 71/99, BFH/NV 2006, 753).
  • BFH, 19.08.2003 - IX B 36/03

    Darlegung erheblicher Gründe für Terminverlegung nach § 227 Abs. 1 ZPO; Übergehen

    Das FG darf deshalb eine Beweiserhebung nur unterlassen, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (z.B. BFH-Urteil vom 27. Juli 2000 V R 38/99, BFH/NV 2001, 181; Beschlüsse vom 19. Mai 1999 V B 57/98, BFH/NV 1999, 1494; vom 4. April 2001 VI R 209/98, BFH/NV 2001, 1281).
  • BFH, 25.09.2006 - VI B 79/05

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als Revisionszulassungsgrund;

    Das FG darf auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung insbesondere dann verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (BFH-Urteile vom 16. November 2005 VI R 71/99, BFH/NV 2006, 753; vom 4. April 2001 VI R 209/98, BFH/NV 2001, 1281, und vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.12.2009 - 15 K 7377/05

    Zulässigkeit und Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung; Zurechnung

    Das Finanzgericht darf auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (BFH - Urteil vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711 ; BFH - Urteil vom 4. April 2001 VI R 209/98, BFH/NV 2001, 1281; BFH - Urteil vom 16. November 2005 VI R 71/99 BFH/NV 2006, 753 -754; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung , 6. Aufl., § 76 Rz. 26, m.w.N.).
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