Rechtsprechung
BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1
- juraforum.de
Kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung an Mitarbeiter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 19 Abs. 1 S. 1
Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn - datenbank.nwb.de
Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Bürgerliche Arbeitskleidung
- IWW (Kurzinformation)
Positive BFH-Entscheidung - Steuerfreie Überlassung von Arbeitskleidung
- IWW (Kurzinformation)
Lohnsteuer - Überlassung von Arbeitskleidung durch Arbeitgeber
- IWW (Kurzinformation)
Lohnsteuer - Berufsbekleidung und Mitarbeiter-Parkplätze sind steuerfrei
- IWW (Kurzinformation)
Steuerfreie Überlassung von Arbeitskleidung bei betrieblichem Interesse des Arbeitgebers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bürgerliche Arbeitskleidung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurverfügungstellung von verschiedenen Kleidungsstücken zur Nutzung durch Verkaufspersonal als Vorteil im Sinne eines Arbeitslohns; Kleidungsstücke als typische Berufskleidung; Wechselwirkung zwischen der Intensität des eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers und ...
- advogarant.de (Kurzinformation)
Kostenlose Kleidungsstücke für Mitarbeiter als Arbeitslohn
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kostenlose bürgerliche Arbeitsbekleidung kann steuerfrei sein - Gestellung von Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber nicht immer Arbeitslohn
- 123recht.net (Pressemeldung, 27.9.2006)
Bürgerliche Arbeitskleidung nicht immer steuerpflichtig
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Umsatzsteuer - Umsatzsteuer bei der Überlassung von Berufskleidung an ArbeitnehmerInnen
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Umsatzsteuer bei der Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer
- IWW (Kurzanmerkung)
Aktuelles BFH-Urteil - Umsatzsteuer bei der Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitslohn
- Abgrenzung zwischen Entlohnungscharakter und eigenbetrieblichem Interesse
- Arbeitsmittel
- Berufskleidung
- Aufmerksamkeiten
- Problematische Einnahmen von Arbeitnehmern (»Aufmerksamkeiten«)
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- ABC der Sachbezüge
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 22.02.2005 - 7 K 4311/01
- BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
Papierfundstellen
- BFHE 214, 252
- NZA 2006, 1346
- BB 2006, 2234
- DB 2006, 2440
- BStBl II 2006, 915
- NZA-RR 2007, 27
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu …
Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zu Lohnzuwendung (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1563; vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).
Dies gilt auch für die Ausführungen des FG, der Wert der jeweiligen Ausstattung sei nicht so bemessen gewesen, dass die ausschließlich betriebliche Veranlassung der Aufwendungen in Frage stehe (vgl. zur Bedeutung des Werts auch Senatsurteil in BFH/NV 2006, 1563): Die in gewisser Weise uniformähnlichen, auch aus hygienischen Gründen angeschafften Kleidungsstücke seien weder besonders exklusiv noch teuer gewesen.
- BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84
1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind …
Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (BFH-Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726). - BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86
Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein
Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zu Lohnzuwendung (…BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1563; vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).
- BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00
Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern
Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.). - BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …
Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.). - FG Berlin, 22.02.2005 - 7 K 4311/01
Kostenlose Überlassung von Kleidungsstücken an Arbeitnehmer als geldwerter …
Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1344 veröffentlichten Gründen statt.
- FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09
Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in …
Etwas anderes ergibt sich hier auch nicht aus den BFH-Urteilen vom 17.09.1982 (…VI R 75/79, a.a.O.) und vom 22.06.2006 (VI R 21/05, a.a.O.).Die Überlassung der während der Arbeitszeit zu tragenden uniformähnlichen bürgerlichen Kleidungsstücke in dem vom BFH zu Az. VI R 21/05 (…a.a.O.) entschiedenen Fall stellte zudem auch keine besondere Bereicherung der betroffenen Personen dar.
- BSG, 27.06.2019 - B 5 RS 2/18 R
Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR - …
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Intensität des eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers und dem Ausmaß der Bereicherung des Arbeitnehmers (stRspr BFH Urteile vom 22.6.2006 - VI R 21/05 - BFHE 214, 252 = BStBl II 2006, 915; vom 22.7.2008 - VI R 47/06 - BFHE 222, 448 = BStBl II 2009, 151; vom 21.1.2010 - VI R 51/08 - BFHE 228, 85 = BStBl II 2010, 700 = juris RdNr 14; vom 14.11.2013 - VI R 36/12 - juris RdNr 10) . - LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15
Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei - ehemalige DDR - …
Mit dem Bekleidungsgeld wurde jedoch nicht etwa der Zweck verfolgt, die Polizeibehörden nach außen durch einheitliche Kleidung zu repräsentieren (so etwa für den Fall einer während der Arbeitszeit zu tragenden einheitlichen bürgerlichen Kleidung: BFH, Urteil vom 22. Juni 2006, VI R 21/05).
- BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17
"Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn
Lässt sich der Charakter einer Sachzuwendung dagegen nur einheitlich beurteilen, ist die Zuwendung im Rahmen einer Gesamtwürdigung einheitlich dem einen oder dem anderen Bereich zuzuordnen (s. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 5. April 2006 IX R 109/00, BFHE 213, 337, BStBl II 2006, 541, und vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915). - BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08
Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes …
Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915; vom 22. Juli 2008 VI R 47/06, BFHE 222, 448, BStBl II 2009, 151). - BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - …
Lässt sich der Charakter einer Sachzuwendung dagegen nur einheitlich beurteilen, ist die Zuwendung im Rahmen einer Gesamtwürdigung einheitlich dem einen oder dem anderen Bereich zuzuordnen (s. etwa BFH-Urteile in BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 5. April 2006 IX R 109/00, BFHE 213, 337, BStBl II 2006, 541; vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915). - FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 12 K 7078/05
Pkw-Gestellung im überwiegend betrieblichen Interesse -Unterscheidung zwischen …
Ist jedoch ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers mit der Folge, dass vom Vorliegen von Arbeitslohn auszugehen ist (zum Ganzen vgl. BFH-Urteile vom 22. Juni 2006 - VI R 21/05, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2006, 915, unter II.1. der Gründe; vom 26. Juni 2003 - VI R 112/98, BStBl. II 2003, 886, unter II.1. der Gründe).Ob danach ein einem Arbeitnehmer gewährter Vorteil wegen des deutlichen Überwiegens des eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitnehmers nicht der Besteuerung zu unterwerfen oder wegen des erheblichen Eigeninteresses des Arbeitnehmers daran als Lohnzuwendung anzusehen ist, ist im Wege einer Gesamtwürdigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den im Einzelfall verfolgten betrieblichen Zweck, zu entscheiden (BFH in BStBl. II 2006, 915, a.a.O..;… in BStBl. II 2003, 886 a.a.O..).
- BSG, 09.12.2020 - B 5 RS 1/20 R
Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung …
Hierbei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Intensität des eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers und dem Ausmaß der Bereicherung des Arbeitnehmers (stRspr, vgl BFH Urteil vom 22.6.2006 - VI R 21/05 - BFHE 214, 252 = juris RdNr 17; BFH Urteil vom 22.7.2008 - VI R 47/06 - BFHE 222, 448 = juris RdNr 17; BFH Urteil vom 21.1.2010 - VI R 51/08 - BFHE 228, 85 = juris RdNr 14; BFH Urteil vom 14.11.2013 - VI R 36/12 - BFHE 243, 520 = juris RdNr 10) . - FG Münster, 23.03.2022 - 7 K 2350/19
Kein behördlicher Nachforderungsanspruch bei Bestehen eines steuerfreien …
Die danach erforderliche, in erster Linie vom Finanzgericht als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 22.06.2006, VI R 21/05, BStBl II 2006, 915 m.w.N.).Ist aber - neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zu Lohnzuwendung (BFH-Urteil vom 22.06.2006 VI R 21/05, BStBl II 2006, 915).
Die mit der Kostenerstattung einhergehende "Bereicherung" der Arbeitnehmer im Sinne der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22.06.2006 VI R 21/05, BStBl II 2006, 915 sowie vom 01.10.2020 VI R 12/18, BStBl II 2021, 356) ist als sehr gering zu bewerten.
- FG Köln, 29.08.2018 - 3 K 1205/18
Einkommensteuer: Versteuerung eines geldwerten Vorteils für die private Nutzung …
Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen sei, desto geringer zähle das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (vgl. BFH, Urteil vom 22.06.2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915). - BFH, 12.04.2007 - VI R 53/04
Im Rahmen von Auslandseinsätzen gezahlte Beiträge zur Beschaffung klimabedingter …
- BSG, 09.12.2020 - B 5 RS 3/20 R
Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei - ehemalige DDR - …
- FG Rheinland-Pfalz, 01.09.2009 - 6 K 1661/08
Gruppen-Krankenversicherung für polnische Saisonarbeitskräfte: Arbeitslohn, …
- FG Münster, 27.11.2018 - 15 K 3383/17
Rechtsstreit um die zu versteuernden Aufwendungen für Durchführung einer …
- FG München, 03.05.2013 - 8 K 4017/09
Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profitfußballers
- FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
Arbeitgeberseitige Haftung für nichtentrichtete, auf Steuerberatungskosten …
- FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 54/15
Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform
- FG Nürnberg, 17.04.2008 - 7 K 106/07
Verpflegung der Besatzung eines Flusskreuzfahrtschiffes als Arbeitslohn
- FG Köln, 27.11.2019 - 13 K 927/16
Lohnsteuer: Überlassung von Unterkünften und Gestellung von Mahlzeiten an …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 179/15
Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenloser Verpflegung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 182/15
Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenloser Verpflegung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 731/12
Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenlose Verpflegung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 631/12
Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Reinigungszuschuss - Zollverwaltung der DDR
- BFH, 18.07.2007 - VI B 125/06
Verschaffung eines Krankenversicherungsschutzes als Arbeitslohn; Verletzung der …
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 345/07
Vorliegen steuererhöhender Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aufgrund der …
- FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02
Übernahme der Kosten einer sog. Regenerationskur für Fluglotsen durch den …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 81/13
Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Reinigungszuschuss - Zollverwaltung der DDR
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 351/07
Einkommenssteuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von Vorführwagen …
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07
Einnahmeerhöhende Erfassung der privaten Nutzung von Vorführwagen durch den …
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 327/07
Geldwerter Vorteil durch eine private Nutzung von einem Vorführwagen durch den …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - 6 K 2726/04
Prämien für Gruppen-Krankenversicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte als …
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2017 - L 1 RS 3/15
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 383/07
Einordnung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit wegen privater Nutzung …
- FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 346/07
Erhöhung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit wegen der privaten Nutzung …
- VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19
Wohngeldrechtliche Einkommensberechnung; Zahlung von Studiengebühren durch einen …