Rechtsprechung
BFH, 09.03.1979 - VI R 223/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Mehraufwendung - Doppelte Haushaltsführung - Wohnung am Beschäftigungsort
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1975) § 9 Abs. 1 Nr. 5
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der Arbeitnehmer sich eine Wohnung am Beschäftigungsort nicht bei Antritt der auswärtigen Tätigkeit, sondern erst Jahre danach nimmt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 127, 524
- DB 1979, 1491
- BStBl II 1979, 520
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.02.1975 - VI R 125/74
Doppelte Haushaltsführung - Kosten - Werbungskosten - Abzugsfähigkeit - …
Auszug aus BFH, 09.03.1979 - VI R 223/77
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind notwendige Mehraufwendungen infolge einer doppelten Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlaßt ist (Urteile des Senats vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; zuletzt vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338). - BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75
Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses - …
Auszug aus BFH, 09.03.1979 - VI R 223/77
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind notwendige Mehraufwendungen infolge einer doppelten Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlaßt ist (Urteile des Senats vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; zuletzt vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338).
- BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86
Umzug - Umzugskosten - Berufliche Veranlassung - Umzug der Familie - Umzug zehn …
Der Senat hat schließlich im Urteil vom 9. März 1979 VI R 223/77 (BFHE 127, 524, BStBl II 1979, 520) bei einer erst 14 Jahre nach dem Arbeitsplatzwechsel begründeten doppelten Haushaltsführung deren berufliche Veranlassung u.a. mit dem Hinweis bejaht, daß die doppelte Haushaltsführung an die Stelle der ihrer Natur nach beruflich veranlaßten Fahrten zwischen Familienwohnung und Arbeitsstelle getreten sei. - BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79
Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten, …
Denn in den vom Senat bestätigten Fällen einer steuerrechtlich relevanten doppelten Haushaltsführung war - mit Ausnahme der Entscheidung in BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654 - Anlaß für die Gründung eines zweiten Hausstandes stets ein dem Beruf entstammendes Erfordernis (vgl. BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134 sowie die Urteile vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, und vom 9. März 1979 VI R 223/77, BFHE 127, 524, BStBl II 1979, 520). - BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90
Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines …
Es wird daher zu untersuchen sein, welche beruflichen Gründe den Kläger gezwungen haben, einen zweiten Wohnsitz in X zu unterhalten oder weshalb die tägliche Rückkehr nach A unzumutbar gewesen sein sollte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 9. März 1979 VI R 223/77, BFHE 127, 524, BStBl II 1979, 520).
- BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84
Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der …
Dies hat der Senat entschieden für den Fall, daß der Arbeitnehmer erstmals an den Beschäftigungsort zieht (BFH-Urteil vom 9. März 1979 VI R 223/77, BFHE 127, 524, BStBl II 1979, 520). - FG Brandenburg, 07.02.2001 - 6 K 1771/00
Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung; Aufwendungen für die Reinigung …
Dem steht nicht entgegen, dass die doppelte Haushaltsführung erst Jahre nach Antritt der auswärtigen Tätigkeit begründet wurde (vgl. BFH Urteil vom 09. März 1979 - VI R 223/77, BStBl. II 1979, 520). - FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98
Keine berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung trotz erheblicher …
So kann auch ohne Wechsel der Arbeitsstätte die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst sein, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen an dem vom örtlichen Lebensmittelpunkt entfernt liegenden Beschäftigungsort erstmals eine Zweitwohnung bezieht und dadurch eine Aufsplitterung der normalerweise gemeinsamen Haushaltsführung eintritt (BFH-Urteil vom 9. März 1979 VI R 223/77, BStBl II 1979, 520).